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   VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21.WI   

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VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21.WI (https://dejure.org/2021,890)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.01.2021 - 4 L 3/21.WI (https://dejure.org/2021,890)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 4 L 3/21.WI (https://dejure.org/2021,890)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Allerdings ist nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass er die Ausbildung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt antreten bzw. fortsetzen könnte, etwa weil er seinen Ausbildungsplatz verlieren würde, wenn er ihn nicht zeitnah antritt (für einen Anordnungsgrund bei drohendem Verlust des Ausbildungsplatzes siehe z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 2 ff).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. allgemein hierzu u.a. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160; Schenke in Kopp/Schenke, § 123 Rn. 14; sowie zum Antrag auf Ausbildungsduldung Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris, 2ff).

    Jedenfalls dann, wenn durch das Eilverfahren die Hauptsache wie hier (mindestens teilweise) vorweggenommen wird, erscheint eine Reduzierung im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung nicht angezeigt (so im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 20 und VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 - juris, Rn. 21; vgl. auch Nrn. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013).

  • VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Sie verweist insoweit auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 (7 K 11634/17) sowie auf die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zur Duldungserteilung nach § 60a AufenthG vom 30. Mai 2017, Seite 12. Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Geduldete stände gemäß § 4 Abs. 2 und 4 AufenthG in Verbindung mit § 32 BeschV zudem im Ermessen der Ausländerbehörde.

    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. September 2017 (7 K 11634/17) bezieht und vorträgt, dass der darin aufgegriffene Gedanke einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung auf den vorliegenden Fall der Erteilung einer Ausbildungsduldung anwendbar bleibe, auch wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen zwischenzeitlich geändert hätten, steht dem die neue Systematik der gesetzlichen Regelung zur Ausbildungsduldung entgegen.

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit für den Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. allgemein hierzu u.a. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160; Schenke in Kopp/Schenke, § 123 Rn. 14; sowie zum Antrag auf Ausbildungsduldung Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 - juris, 2ff).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Das Gericht geht zudem davon aus, dass dem Antrag auf Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis neben der beantragten Ausbildungsduldung kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert im Sinne von § 39 Abs. 1 GKG zukommt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 10 CE 18.1598 - juris, Rn. 19; VGH BW, Beschluss vom 9. Juli 2017 - 11 S 2090/17 - juris, Rn. 16 und im Ergebnis auch Hess. VGH a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18

    Erteilungsermessen bezüglich einer Duldung nach AufenthG 2004 § 60 Abs 2 S 3 bei

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Jedenfalls dann, wenn durch das Eilverfahren die Hauptsache wie hier (mindestens teilweise) vorweggenommen wird, erscheint eine Reduzierung im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung nicht angezeigt (so im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 20 und VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 - juris, Rn. 21; vgl. auch Nrn. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2017 - 11 S 2090/17

    Auslegung der Übergangsregelung in AufenthG 2004 § 60a Abs 6 S 1 Nr 3

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21
    Das Gericht geht zudem davon aus, dass dem Antrag auf Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis neben der beantragten Ausbildungsduldung kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert im Sinne von § 39 Abs. 1 GKG zukommt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 10 CE 18.1598 - juris, Rn. 19; VGH BW, Beschluss vom 9. Juli 2017 - 11 S 2090/17 - juris, Rn. 16 und im Ergebnis auch Hess. VGH a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2021 - 22 L 1398/21

    Ausbildungsduldung, Ausreisefrist, vollziehbare Ausreisepflicht, Duldungsgrund,

    Wie hier VG Wiesbaden, B. v. 21. Januar 2021 - 4 L 3/21.WI-, juris, vgl. Beschluss des Gerichts vom 23. April 2021 - 22 L 355/21- n.V. zur Beschäftigungsduldung.
  • VG Cottbus, 23.09.2022 - 9 L 255/22
    Die vom Antragsteller vertretene Ansicht aber, dass in Fällen, in denen keine begründete Aussicht auf Gewährung von Asyl oder internationalen Schutz (Flüchtlings- und/oder subsidiärer Schutz) bestehen soll, und deshalb das Jugendamt eine Asylantragstellung unterlasse, dies regelmäßig im Interesse des Kindeswohl im Sinne von § 60 a Abs. 6 Satz 3 AufenthG erfolge (so auch: VG Wiesbaden, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 L 3/21.WI - juris Rn. 24), trägt nicht.
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