Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16.WI, 5 B 1775/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Abwassersatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, § 170 AO, § ... 169 AO, § 44 AO, § 421 BGB, § 873 BGB, § 892 BGB, § 10 HessKAG, § 4 HessKAG, Niederschlagswassersatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, § 80 Abs. 5 VwGO
Gesamtschuldnerische Haftung des Miteigentümers bei der Geltendmachung von Niederschlagswassergebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16.WI, 5 B 1775/17
- VGH Hessen, 09.10.2017 - 5 B 1775/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16
Das folgt aus dem ergänzend heranzuziehenden § 421 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993, Az. 8 C 57/91 m.w.N.).Der Abgabegläubiger darf innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993, Az. 8 C 57/91 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014, Az. 9 A 169/12).
Wie bereits ausgeführt darf der Abgabegläubiger innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993, Az. 8 C 57/91 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014, Az. 9 A 169/12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 9 A 169/12
Wirksamkeit einer Anordnung der Gesamtschuld von Eigentümer und …
Auszug aus VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16
Der Abgabegläubiger darf innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993, Az. 8 C 57/91 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014, Az. 9 A 169/12).Wie bereits ausgeführt darf der Abgabegläubiger innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993, Az. 8 C 57/91 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014, Az. 9 A 169/12).
- BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11
Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung …
Auszug aus VG Wiesbaden, 21.07.2017 - 1 L 3072/16
Nach ständiger Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - 3 VwGO den prinzipiellen Vorrang des Vollziehungsinteresses zu beachten und ist zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände gehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.08.2001, Az.: 1 BvR 1611/11).