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   VG Wiesbaden, 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A   

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VG Wiesbaden, 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A (https://dejure.org/2017,48632)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A (https://dejure.org/2017,48632)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. September 2017 - 6 L 3805/17.WI.A (https://dejure.org/2017,48632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Datenschutz-Grundverordnung doch schon anwendbar?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    EURODAC

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 09.08.2017 - 4 K 1404/17

    Vorlage an den EuGH: Europarechtliche Zweifel an der Erhebung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.09.2017 - 6 L 3805/17
    Die DSGVO ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und gilt ab dem 25.05.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO. Die Verordnung ist daher auf das vorliegende Verfahren anzuwenden. Denn der Gesetzgebungsakt entfaltet vom Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an Rechtswirkungen (EuGH, Urteil v. 18.12.1997, Az. C-129/96 - zur Richtlinienumsetzung, was im Falle einer Verordnung jedoch erst recht gelten muss; so FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2017, Az. 4 K 1404/17.Z - nach Juris).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.09.2017 - 6 L 3805/17
    Die DSGVO ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und gilt ab dem 25.05.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO. Die Verordnung ist daher auf das vorliegende Verfahren anzuwenden. Denn der Gesetzgebungsakt entfaltet vom Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an Rechtswirkungen (EuGH, Urteil v. 18.12.1997, Az. C-129/96 - zur Richtlinienumsetzung, was im Falle einer Verordnung jedoch erst recht gelten muss; so FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2017, Az. 4 K 1404/17.Z - nach Juris).
  • VG Stuttgart, 29.06.2018 - A 5 K 16619/17

    Verwertbarkeit der Bundeamtserkenntnisse aus einer Eurodac-Abfrage; systemische

    Die Erkenntnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus einer Eurodac-Abfrage sind zulässig und verwertbar (entgegen VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A -).

    Entgegen der mit Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A - (beck-online) vertretenen Auffassung des Antragstellers deutet nichts darauf hin, dass die Abfrage dieser Ergebnisse aus dem Eurodac-Datenbestand von einer nicht zugriffsberechtigten Stelle vorgenommen worden wäre.

  • VG Karlsruhe, 12.04.2018 - A 1 K 2045/18

    Zulässigkeit und Verwertbarkeit von Eurodac-Anfragen des Bundesamtes

    Eurodac-Anfragen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind weiterhin zulässig und verwertbar (wie: VG Köln, Beschluss vom 07.12.2017 - 5 L 4378/17.A -, juris; entgegen: VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A - InfAuslR 2017, 474 - ZAR 2018, 30).

    8 Soweit der Antragsteller unter Berufung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21.09.2017 (6 L 3805/17.WI.A - InfAuslR 2017, 474 = ZAR 2018, 30 = Beck-Online LSK 2017, 129989) vorträgt, Eurodac-Abfragen seien derzeit unzulässig und unverwertbar, vermag dem das Gericht nicht zu folgen.

  • VG Aachen, 09.03.2018 - 6 L 1943/17

    Kroatien; systemische Mängel; push-backs; Eurodac-System; zugriffsberechtigt;

    So wohl auch: VG Wiesbaden, Beschluss vom 21. September 2017 - 6 L 3805/17.WI.A -, ZAR 2018, 30, 33.

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine nationale Stelle berechtigt sein soll, auf das Eurodac-System zuzugreifen, vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 21. September 2017 - 6 L 3805/17.WI.A -, ZAR 2018, 30, 31 f.

  • VG Karlsruhe, 20.12.2022 - A 5 K 4078/22

    Syrien: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Zugriff des BAMF auf

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine nationale Stelle berechtigt sein soll, auf das Eurodac-System zuzugreifen, (vgl. Verwaltungsgericht (VG)Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A - ZAR 2018, 30, 31 f., beck-online) folgt die Einzelrichterin dieser Auffassung nicht.

    Das Bundesamt ist demgegenüber für die inhaltliche Auswertung der Treffermeldung zuständig (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 9.0 3.2018 - 6 L 1943/17 - BeckRS 2018, 6127, beck-online; VG Köln, Beschluss vom 07.12.2017 - 5 L 4378/17.A - ZAR 2018, 33; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2018 - 22 L 5913/17.A - BeckRS 2018, 305; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.12.2017 - 12a L 3499/17.A - BeckRS 2017, 136099; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2018 - A 1 K 2045/18 - BeckRS 2018, 5705; VG Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2018 - A 5 K 16619/17 - BeckRS 2018, 21244; zum Ganzen auch: Berlit, Nichtverwertbarkeit der Zugriffe auf das EURODAC-System, ZAR 2018, 69 mit methodischer Kritik am Beschluss des VG Wiesbaden v. 21.09.2017 - 6 L 3805/17.WI.A, alle beck-online).

  • VG Schwerin, 09.04.2018 - 16 A 396/17

    Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Person

    Soweit das VG Wiesbaden (Beschluss vom 21.09.2017, 6 L 3805/17) neuerdings davon ausgeht, dass Zugriffe auf das Eurodac-System rechtswidrig seien und deren Verwendung zur Feststellung eines Schutzstatus" unzulässig, ist das Gericht dem nicht gefolgt (kritisch zur Entscheidung des VG Wiesbaden: Berlit, ZAR 2018, 69, 70 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2017 - 12a L 3499/17

    Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; posttraumatische

    Ferner hat der Antragsteller mit dem Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21. September 2017 - 6 L 3805/17.WI.A - eine nachträgliche Änderung der Rechtslage zu seinen Gunsten im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG nicht glaubhaft gemacht.
  • VG Düsseldorf, 15.01.2018 - 22 L 5913/17
    Entgegen der mit Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21. September 2017, Az. 6 L 3805/17.WI.A vertretenen Auffassung der Antragsteller deutet nichts darauf hin, dass die Abfrage dieser Ergebnisse aus dem Eurodac-Datenbestand von einer nicht zugriffsberechtigten Stelle vorgenommen worden wäre.
  • VG Köln, 25.04.2018 - 2 L 521/18
    Das erkennende Gericht teilt in diesem Zusammenhang nicht die Ansicht der Antragsteller, dass die Zugriffe des Bundesamts auf das EURODAC-System mangels Bestimmung einer zuständigen Behörde im nationalen Recht rechtswidrig und die gewonnenen Erkenntnisse aus Gründen des Datenschutzes nicht verwertbar sind (vgl. Blatt 4 der Antragsschrift unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Wiesbaden vom 21. September 2017 - 6 L 3805/17.WI.A, InfAuslR 2017, 474).
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