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   VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17.WI   

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VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17.WI (https://dejure.org/2018,21443)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.07.2018 - 3 L 5382/17.WI (https://dejure.org/2018,21443)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI (https://dejure.org/2018,21443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Beamten auf Probe: Teilnahme an rechter Demonstration kostet den Posten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Teilnahme an rechter Demo bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entlassung als Beamter auf Probe wegen Teilnahme an NPD-Demo

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung abschließend geklärt, dass die Verletzung von Treuepflichten regelmäßig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Antragsteller sich durch sein Mitwirken nicht " eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren " (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).

    Zudem sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung von den solchen einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu unterscheiden (auf die vorstehenden Ausführungen - insbesondere die zitierte Entscheidung des BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] - wird Bezug genommen).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung abschließend geklärt, dass die Verletzung von Treuepflichten regelmäßig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Antragsteller sich durch sein Mitwirken nicht " eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren " (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ).

    Zudem sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung von den solchen einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zu unterscheiden (auf die vorstehenden Ausführungen - insbesondere die zitierte Entscheidung des BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 1 BvL 13/73 -, AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 2, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] - wird Bezug genommen).

  • VGH Hessen, 25.07.1990 - 1 UE 2162/87

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen charakterlicher Eignungsmängel

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Hiernach kann ein Beamter auf Probe entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit nicht bewährt hat (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 25.07.1990 - 1 UE 2162/87 -, BeckRS 2005, 22944).

    Mangelnde Bewährung liegt demgegenüber bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, NVwZ-RR 2002, 49; VGH Kassel, Urt. v. 25.07.1990 - 1 UE 2162/87 -, BeckRS 2005, 22944; VGH München, Beschl. v. 20.03.2017 - 3 CS 17.257 - BeckRS 2017, 105435; v. Roetteken/Rothländer, HBR Band IV/1, § 23 BeamtStG Rn. 284 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Die Beurteilung, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, besteht in der prognostischen Einschätzung, ob er den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht wird (BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49).

    Mangelnde Bewährung liegt demgegenüber bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, NVwZ-RR 2002, 49; VGH Kassel, Urt. v. 25.07.1990 - 1 UE 2162/87 -, BeckRS 2005, 22944; VGH München, Beschl. v. 20.03.2017 - 3 CS 17.257 - BeckRS 2017, 105435; v. Roetteken/Rothländer, HBR Band IV/1, § 23 BeamtStG Rn. 284 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Steht die fehlende Bewährung fest, ist der Beamte zu entlassen (VGH München, Beschl. v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 -, BeckRS 2016, 40037), "denn nur eine erfolgreiche Bewährung lässt die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu" (v. Roetteken/Rothländer, HBR Band IV/1, § 23 BeamtStG Rn. 283).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (VGH München, Beschl. v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 -, BeckRS 2016, 40037).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Hinsichtlich der Fortzahlung der Bezüge besteht ebenfalls eine Abhängigkeit von der Entscheidung über die Entlassung in der Hauptsache; im Falle des Unterliegens würde der Antragsteller gegebenenfalls zur vollständigen Rückzahlung der vorläufig gezahlten Bezüge verpflichtet sein, sodass er insoweit durch eine Fortzahlung nicht wesentlich besser bestellt wäre (§ 30 Abs. 2 HBG; BVerwG, Urt. v. 12.05.1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VG Dresden, Beschl. v. 30.03.2017 - 11 L 191/17 -, BeckRS 2017, 110253).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Entsprechendes gilt nicht nur für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch für das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 und des Art. 9 Abs. 1 GG, bei denen zwar ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt fehlt, denen aber eine ,immanente Schranke' (BVerfGE 3, 248 [253]; 20, 351 [355 f.]; 21, 92 [93]; 24, 367 [396]) inne wohnt.
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Entsprechendes gilt nicht nur für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch für das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 und des Art. 9 Abs. 1 GG, bei denen zwar ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt fehlt, denen aber eine ,immanente Schranke' (BVerfGE 3, 248 [253]; 20, 351 [355 f.]; 21, 92 [93]; 24, 367 [396]) inne wohnt.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Im konkreten Fall ist dann die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit der Äußerung mit der politischen Treuepflicht des Beamten nach dem Grundsatz, dass rechtlich begründete Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind, zu entscheiden (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]; 20, 162 [177]; 21, 271 [281]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17
    Entsprechendes gilt nicht nur für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch für das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 und des Art. 9 Abs. 1 GG, bei denen zwar ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt fehlt, denen aber eine ,immanente Schranke' (BVerfGE 3, 248 [253]; 20, 351 [355 f.]; 21, 92 [93]; 24, 367 [396]) inne wohnt.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 4 S 763/94

    Entlassung während der Probebeamtenzeit wegen feststehender gesundheitlicher

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 6. Oktober 2017 gegen die Entlassungsverfügung vom 5. Oktober 2017 wiederherzustellen,.

  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
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