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   VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI   

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VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI (https://dejure.org/2018,877)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI (https://dejure.org/2018,877)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI (https://dejure.org/2018,877)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (48)

  • VG Wiesbaden, 30.07.1993 - 3 G 595/93
    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16
    Abzustellen ist auf die Sicht eines objektiven Beobachters und nicht auf die subjektive Sicht des Gemeindevertreters, der den Informationsanspruch geltend macht, was zur Information aller Gemeindevertreter notwendig ist (vgl. zum Informationsanspruch des Gemeindevorstands VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.07.1993 - 3/3 G 595/93 -, HSGZ 1994, S. 101).

    Notwendige Informationen sind hierbei der zugrundeliegende Vertrag (so auch VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.07.1993 - 3/3 G 595/93 -, HSGZ 1994, S. 101) sowie etwaige extern eingeholte Gutachten.

    Die Einsichtnahme ist dann ausreichend, wenn den Gemeindevertretern ausreichend Zeit zur Wahrnehmung der Einsichtnahmemöglichkeit gewährt wurde (VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.07.1993 - 3/3 G 595/93 -, HSGZ 1994, S. 101).

    Die Klägerin zu 2) hätte als Gemeindevertreterin jedoch auch die Pflicht gehabt, die ihr mögliche Zeit zur Einsicht in die ausgelegten Unterlagen zu nutzen (VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.07.1993 - 3/3 G 595/93 -).

  • VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00

    Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16
    Hinsichtlich der Mitwirkungs- und Informationsrechte ist die Rechtsstellung der Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung derjenigen von Bundestagsabgeordneten im Parlament vergleichbar, sie haben insbesondere die gleichen Rechte und Pflichten (Hess.VGH, Urt. v. 29.3.2000 -8 TZ 815/00 -).

    Nur durch eine möglichst umfassende und unterschiedslose Informationsmöglichkeit aller Mitglieder wird eine praktikable Möglichkeit eröffnet, eigene und vom Mehrheitsvotum abweichende Vorstellungen einzubringen und eine geänderte Beschlussfassung zu erwirken (Hess.VGH, Beschl. v. 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 -).

    Dies gilt auch, soweit sie den Ausschüssen nicht angehören und die Sitzungen nicht öffentlich sind (§ 62 Abs. 4 Satz 3 HGO; hierzu Hess.VGH, Urt. v. 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 -).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16
    Aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (vgl. BVerfGE 13, 123 [BVerfG 18.07.1961 - 2 BvE 1/61] ; 57, 1 [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79] ; 67, 100; 70, 324; 80, 188 [BVerfG 13.06.1989 - 2 BvE 1/88] ; 105, 252; 105, 279 [BVerfG 26.06.2002 - 1 BvR 670/91] ).

    Gerade die Debatte vor im Wesentlichen gleichem Informationshintergrund eröffnet die Möglichkeit alternativer Sachentscheidungen und Möglichkeiten des Ausgleichs widerstreitender Interessen, die sich bei einem weniger transparenten Verfahren so nicht ergeben hätten (BVerfG, Urt. 14.1.1986 - 2 BvE 14/83 und 2 BvE 4/84).

  • VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18

    Inhalt und Umfang des Mitgliedschaftsrechts im Gemeinderat

    Allerdings kann sich bei künftigen Gemeinderatssitzungen jederzeit erneut die hier entscheidungserhebliche allgemeine Frage stellen, in welcher konkreten Form Tagesordnungspunkte in Einladungen zu Gemeinderatssitzungen zu bezeichnen sind und inwieweit eine vorangegangene Befassung des streitigen Tagesordnungspunkts in anderen Gremien sowie die Eigenpflicht der Ratsmitglieder die Informationspflicht des Bürgermeisters beschränkt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 09. Februar 2017 - 9 K 933/16 -, VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, jeweils juris).

    Die Klagebefugnis ist nur dann abzulehnen, wenn die behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris m. w. Nachw.).

  • VG Stuttgart, 08.07.2020 - 7 K 7009/17

    Quersubventionierung des Baus und der Bewirtschaftung von Mietwohnungen eines

    Die Klagebefugnis ist nur dann abzulehnen, wenn die behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris m. w. N.).
  • VG Köln, 18.12.2019 - 1 L 2605/19

    IHK Köln darf Grundstückskaufvertrag für die neue Hauptzentrale notariell

    vgl. zum kommunalrechtlichen Informationsanspruch: VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris Rn. 67.

    vgl. zum kommunalrechtlichen Informationsanspruch: VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris Rn. 71 f.

    vgl. zur vergleichbaren Konstellation im Kommunalrecht: OVG NRW, Beschluss vom 7. August 1997 - 15 B 1811/97 -, juris Rn. 6; VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris Rn. 76; VG Köln, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 L 310/07 -, juris Rn. 18 - 21.

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 7 L 1818/20

    Anspruch einer Fraktion auf Überlassung wesentlicher Unterlagen für die

    Die Fraktion ist grundsätzlich im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Willens- und Entscheidungsbildung ebenso auf ausreichende Informationen angewiesen wie der einzelne Gemeindevertreter bei seiner persönlichen Meinungsbildung ( VG Wiesbaden, Urteil vom 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI -, juris, Rn. 46 ; vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 04.08.2016 - 1 A 675/16 -, juris, Rn. 20).

    Gemeindevertreter und Fraktionen sollen die für die Beschlussfassung notwendigen Grundlagen kennen und verstehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI -, juris, Rn. 56 , allerdings ausdrücklich nur auf die einzelnen Gemeindevertreter und nicht auf die Fraktionen bezogen).

    Dieses Recht, wesentliche Unterlagen bei der Entscheidung über komplexe Sachverhalte zur Einsicht zu erhalten, steht nicht nur den Gemeindevertretern zu, sondern auch den Fraktionen, da sie - im Gegensatz zu den Gemeindevertretern sogar ausdrücklich - nach § 36a Abs. 3 HGO berechtigt sind, an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung mitzuwirken (anders VG Wiesbaden, Urteil vom 24.01.2018 - 7 K 231/16.WI -, juris, Rn. 57 ).

  • VG Düsseldorf, 23.12.2021 - 4 K 2043/20

    Intraorganstreit, Feststellungsklage, Regionalrat, Regionalplan, Offenlegung,

    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris Rn. 48; OVG NRW, Urteil vom 29. April 1988 - 15 A 2207/85 - Beschluss vom 25. Mai 2007 - 15 B 634/07 -, jeweils juris.
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