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   VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI   

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VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI (https://dejure.org/2020,20233)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI (https://dejure.org/2020,20233)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 4 K 2962/16.WI (https://dejure.org/2020,20233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 52 Abs 1 S 2 WHG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 45 Abs 7 S 1 Nr 4 BNatSchG
    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm (Windpark "Hohe Wurzel")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Sie haben als "reine Möglichkeiten" grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 17, juris).

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich des zu verlangenden Grades der Unwahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu differenzieren sein, je nachdem, welches Schutzgut auf dem Spiel steht und wie groß das drohende Schadensausmaß ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 17, juris).

    Ist die Gefahr für das Grundwasser besonders groß, dann kann das im Einzelfall dazu führen, dass das Verlangen der Unwahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts der Unmöglichkeit nahe- oder gleichkommt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 17, juris).

    Bei der Beurteilung, welcher Unwahrscheinlichkeitsmaßstab anzuwenden ist und ob aufgrund dieses Maßstabs eine Besorgnis besteht, sind alle Umstände abzuwägen, aus denen sich ein Anlass zur Sorge ergeben kann, wie u.a. die Wahrscheinlichkeit des Gelangens von verunreinigtem Grundwasser in Wasserentnahmestellen für Menschen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 17, juris).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Befreiung dann nicht versagt werden darf, wenn die nachteiligen Wirkungen durch die Anordnung von Inhalts- und Nebenbestimmungen vermieden oder ausgeglichen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 21, juris; vgl. Meyer, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 92. EL Februar 2020, § 48 WHG Rn. 8).

    Ob es solche Maßnahmen geben kann, hat das Gericht aufgrund seiner grundsätzlich umfassenden Untersuchungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) selbständig zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 21, juris).

    Im Rahmen der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zugrundeliegenden Abwägung können ferner auch die Möglichkeit einer Ersatzwasserversorgung und die Frage, ob das Vorhaben der Klägerin (auch) dem Wohl der Allgemeinheit dient, Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 99.67 -, Rn. 21, juris).

    Diese Auffassung widerspricht auch nicht den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 (Az.: IV C 99.67, Rn. 16, juris), wonach es etwas Anderes sein soll, ob bestimmte Verhaltensweisen für unzulässig erklärt werden, wenn gewisse negative Auswirkungen zu besorgen sind, oder ob sie nur für den Fall erlaubt werden, dass jene Auswirkungen nicht besorgt zu werden brauchen.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Bei der Frage, ob der TPEE die rechtlichen Anforderungen an Ziele der Raumordnung im Sinne von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB erfüllt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von folgenden Grundsätzen auszugehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, und vom 13. März 2002 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2006 - 3 S 2115/04 -, Rn. 32 - 34, juris):.

    Wieviel Fläche zum anderen in quantitativer Hinsicht als Vorrangfläche ausgewiesen sein muss, damit man von der Ausweisung substanziellen Raumes zur Nutzung der Windenergie - im Gegensatz zu einer Verhinderungsplanung - ausgehen kann, lässt sich nicht abstrakt bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287-304, Rn. 29).

    Eine andere Beurteilung ist allenfalls dann geboten, wenn die Größe der Konzentrationsfläche durch verbindliche Bedarfsprognosen oder sonstige rechtliche Vorgaben, etwa der Landesplanung, mitbestimmt wird, an denen sich die Planung auszurichten hat (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287-304, Rn. 33).

    Die Unterscheidung zwischen "rechtlichem substanziellen Raum" und "politischem substanziellen Raum", wie sie der Beklagte hier vornehmen will, erschließt sich dem Gericht indes schon deshalb nicht, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sich der untergeordnete Planungsträger bei der Planung an verbindliche Bedarfsprognosen oder sonstige rechtliche Vorgaben, etwa der Landesplanung, auszurichten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287-304, Rn. 33).

    Die Vorrangflächen ohne Ausschlusswirkung sind - wie bereits oben ausgeführt - rechtlich bei der Beurteilung des substanziellen Raumes nicht miteinzubeziehen, da sich hier die Windenergie nicht gegenüber anderen Belangen durchsetzen kann (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287-304, Rn. 28).

  • VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18

    Keine Windenergieanlagen in Butzbach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Nach anderer Auffassung ist der Begriff "öffentliche Sicherheit" dagegen in Anlehnung an die Überlegungen des Europäischen Gerichtshofs zum entsprechenden Begriff in Art. 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enger zu verstehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 119, juris).

    Die Kammer geht davon aus, dass auch die Errichtung eines einzelnen Windparks für die existenzielle Frage der Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien in Hessen wesentlich sein kann (a.A. wohl VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 123 ff., juris).

    Die existentielle Bedeutung der Windkraftenergie für die Versorgungssicherheit kann auch nicht mit dem Argument negiert werden, dass der Stromaustauschsaldo in der Bundesrepublik Deutschland seit 2003 stets einen höheren Stromexport als -import aufgewiesen habe und auch die Möglichkeit bestehe, Strom aus anderen Quellen zu gewinnen, sodass ein drohender Versorgungsengpass nicht ersichtlich sei (so aber wohl VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 119 - 127, juris).

    e) Ob über die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG hinaus auch eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) erteilt werden könnte oder ob diese Norm wegen Europarechtswidrigkeit unanwendbar bleiben muss (so vor allem: VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020, 1 K 6019/18.GI m.w.N. (kritisch hierzu: Gellermann, NuR 2020, 178); a.A.: Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 92. EL Februar 2020, § 45 BNatSchG Rn. 24; Müller-Mitschke, NuR 2015, 741), kann vorliegend dahinstehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Art und Umfang richten sich nach der konkreten Größe des Betriebes, seiner speziellen Ausprägung, der ggf. zugehörigen Wohnnutzung und dem hiernach im Rahmen der Nutzung zu erwartenden Verkehrsaufkommen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 52, juris).

    Dieser kann beispielsweise durch eine Grunddienstbarkeit oder Baulast abgesichert werden (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 54, juris).

    Dass eine rein schuldrechtliche Vereinbarung des Bauherrn mit einem privaten Nachbarn nicht genügt, folgt aus der Notwendigkeit, die Erschließung auf Dauer zu sichern (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 54, juris).

    Sofern hinsichtlich der Flächen, die für die Zuwegung in Anspruch genommen werden müssen, noch keine Absicherung - durch eine Dienstbarkeit oder Baulast - erfolgt ist, kann der Beklagte dies durch Erlass einer entsprechenden Nebenbestimmung zur Bedingung machen und so zukunftsbezogen - auf den maßgeblichen Herstellungszeitpunkt des Bauwerks - sicherstellen, dass mit der Herstellung nicht begonnen werden darf, solange die entsprechende Absicherung noch nicht erfolgt und nachgewiesen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, Rn. 55, juris).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es bei der Anwendung des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbaren Begrenzung der gerichtlichen Kontrolle führen, wenn die Anwendung eines Gesetzes tatsächliche naturschutzfachliche Feststellungen verlangt, zu denen weder eine untergesetzliche Normierung erfolgt ist noch in Fachkreisen und Wissenschaft allgemein anerkannte Maßstäbe und Methoden existieren (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, Rn. 16).

    Die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle ergeben sich hier nicht daraus, dass der Verwaltung eine Einschätzungsprärogative eingeräumt wäre, sondern rühren schlicht daher, dass sich die naturschutzfachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Verwaltungsentscheidung objektiv nicht abschließend beurteilen lässt (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, Rn. 17).

    Existiert keine allgemein anerkannte fachliche Meinung, kann und muss das Gericht kontrollieren, ob die von der Behörde verwendeten fachlichen Maßstäbe und Methoden vertretbar sind und die Behörde insofern im Ergebnis zu einer plausiblen Einschätzung der fachlichen Tatbestandsmerkmale einer Norm gelangt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, Rn. 128, juris; zum Naturschutzrecht grundlegend BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rn. 65, juris; stRspr; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, Rn. 28).

    § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verlangt naturschutzfachliche Einschätzungen, die aktuell nicht etwa im Wege untergesetzlicher Normierung generalisierend vorab erfolgt sind und für die auch keine in Fachkreisen und Wissenschaft allgemein anerkannten Maßstäbe und Methoden existieren (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, Rn. 31).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ( HessVGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, Rn. 771 , juris; Sobotta, NuR 2007, 641 (649) mit Nachweisen in Fußnote 88) ist der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie; im Folgenden: V-RL) (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rn. 573, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. November 2007 - 8 C 11523/06.OVG -, NuR 2008, 181, 202; Urteil vom 15. Mai 2007 - 8 C 10751/06 -, Rn. 54, juris) in diesem europarechtlichen Kontext sehr weit zu verstehen und umfasst auch Infrastrukturvorhaben, für die zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten, weil ihre Realisierung der Vermeidung einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung dient, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

    Der unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung der Vogelschutzrichtlinie weit auszulegende Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) V-RL umfasse demnach neben dem Schutz der zentralen Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und Vermögen des Einzelnen auch den Schutz von Einrichtungen des Staates oder von sonstigen durch Private betriebenen, dem öffentlichen Interesse dienenden Einrichtungen und kollektive Schutzgüter und sei außer auf bereits vorhandene Einrichtungen auch auf solche, die sich noch in der Planung befinden, zu erstrecken (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, Rn. 771 , juris; HessVGH, Urteil vom 17. Juni 2007 - 11 C 1975/07 -, Rn. 246, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. November 2007 - 8 C 11523/06.OVG -, NuR 2008, 181, 202; Urteil vom 15. Mai 2007 - 8 C 10751/06 -, Rn. 54, juris; Mayr/Sanktjohanser, NuR 2006, 412, 418).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass kritische Infrastrukturmaßnahmen unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen können (vgl. nur Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 318/08.T -, Rn. 771 , juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - 8 A 11.40040 -, Rn. 849, juris).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vollzieht sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts und Abwägung abschnittsweise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11, Rn. 10, juris).

    Der Begriff der harten Tabuzonen dient der Kennzeichnung von Gebietsteilen, die für eine Windenergienutzung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommen, mithin für eine Windenergienutzung "schlechthin" ungeeignet sind, mit dem Begriff der weichen Tabuzonen werden Bereiche des Planungsgebiets erfasst, in denen nach dem Willen des Planungsträgers aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen "von vornherein" ausgeschlossen werden "soll" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, Rn. 10, juris).

    Die Potenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, Rn. 10, juris).

  • VGH Hessen, 07.05.2013 - 4 A 1433/12

    Fotovoltaikanlage und Denkmalschutz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Entscheidend ist, ob das denkmalpflegerische Interesse am unveränderten Erhalt des Kulturdenkmals höher zu bewerten ist als andere Interessen, die für eine Veränderung sprechen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 A 1433/12.Z -, Rn. 8 , juris, zur Vorgängernorm des § 16 Abs. 3 S. 1 DSchG a.F.; Davydov, in: Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 4. Aufl. 2018, § 18 Rn. 25).

    In diesem Zusammenhang ist mithin zu klären, inwieweit die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung eines Kulturdenkmals bewirkt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 A 1433/12.Z -, Rn. 8 , juris).

    Das Gericht kann das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 Nr. 1 HDSchG voll überprüfen (so bereits Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 - BRS 57 Nr. 270; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 A 1433/12.Z -, Rn. 8 , juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 3 DSchG a.F.).

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Der sog. Besorgnisgrundsatz besagt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Grundwasserschaden nur dann "nicht zu besorgen" ist, wenn keine auch noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht, was darauf hinausläuft, dass es nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 54.65 -, Rn. 18, juris).

    Damit ist das Tatbestandsmerkmal "nicht zu besorgen" strenger als das einer "drohenden Gefahr" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 54.65 -, Rn. 18, juris).

    Reine Möglichkeiten können allerdings nie völlig ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 54.65 -, Rn. 18, juris).

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
    Dass die Vorgehensweise des Regionalplanungsträgers hinsichtlich der Natura 2000-Gebiete vor dem Hintergrund des 2 %-Grundsatzes des Landesentwicklungsplans abwägungsfehlerhaft war, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. HessVGH, Urteil vom 23. September 2015 - 4 C 358/14.N -, Rn. 50 - 52, juris).

    (vgl. HessVGH, Urteil vom 23. September 2015 - 4 C 358/14.N -, Rn. 50 - 52, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 8 C 10751/06

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes - Planung einer Ortsrandstraße mit

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 3 S 2115/04

    Keine Genehmigung von Windenergieanlagen bei entgegenstehendem nicht zu

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • VGH Bayern, 25.11.2004 - 15 B 03.245
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer

  • VG Wiesbaden, 22.07.2008 - 3 L 778/08

    Erlass einer Baueinstellungsverfügung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08

    Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme sowie einer

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • VGH Hessen, 16.07.1998 - 4 UE 1706/94

    Parabolantenne als bauliche Anlage - gebäudegleiche Wirkung - Unzulässigkeit in

  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

  • VG Düsseldorf, 19.02.2019 - 17 K 8130/16

    Konzentrationszonen Abgrabung Regionalplanung Abgrabungsmonitoring

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19

    Baugenehmigung mit fehlender Beteiligung der Denkmalschutzbehörde

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 244/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2000 - 3 M 128/99

    Abstandfläche, Windkraft, Schmalseite, Sondergebiet

  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 UE 2544/94

    Werbeanlage in der Umgebung eines Denkmals

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    18/11939, Seite 17; Müller-Mitschke, NuR 2015, 741, 744; Lau, in Frenz/Müggenborg, Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2021, § 45 Rn. 29ff.; für ein Abstellen auf § 45 Abs. 7 Nr. 4 (öffentliche Sicherheit) etwa Hofmann, Gutachten "Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie - Der Klimaschutz und die Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie" 2020 sowie VG Wiesbaden, Urteil vom 24.7.2020 - 4 K 2962/16.WI -, ZNER 2020, 582 = juris.

    vgl. dazu näher Lau, in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2021, § 45 Rn. 29 ff., sowie VG Wiesbaden, Urteil vom 24.7.2020 - 4 K 2962/16.WI -, ZNER 2020, 582 = juris; Umweltministerkonferenz, Hinweise vom 13.5.2020, Seite 13 ff.

  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen

    Der Beklagte lehnte den Genehmigungsantrag mit Bescheid vom 30.12.2016 ab, woraufhin die Klägerin im Januar 2017 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Verpflichtungsklage erhob (Az.: 4 K 2962/16.WI).

    Im Juli 2020 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Beklagten zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und lies die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu (VG Wiesbaden, Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris).

    Eine strikte Anwendung des Zweitklageverbots in dem Sinne, wie etwa das Verwaltungsgericht Wiesbaden sie in seinem die Beiladung des Antragstellers ablehnenden Beschluss vom September 2017 für geboten hält (VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 4 K 2962/16.WI -, n.v., S. 6 des amtlichen Umdrucks), mag zwar dem Willen des nationalen Gesetzgebers entsprochen haben (so auch VG Aachen, Beschluss vom 16.07.2012, a.a.O., Rdnr. 21, 23), überzeugt aber im Lichte der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht (mehr).

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Selbst im Falle der engen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit geht die Kammer im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.Wi -, davon aus, dass auch eine einzelne Windenergieanlage zur Versorgungssicherheit beitragen kann, sofern noch keine ausreichenden Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind.

    Aber selbst wenn man annimmt, dass unionsrechtlich eine enge Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. a) Spiegelstrich 1 VRL geboten ist (so VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI -, juris, Rn. 120, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 36 AEUV, Urteil vom 10.07.1984 - C 72/83 -, juris), geht die Kammer mit dem Verwaltungsgerichts Wiesbaden, Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris, davon aus, dass eine solche der Erteilung einer Ausnahme ebenfalls nicht entgegensteht.

  • VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage

    Der Windenergie komme - so das VG Wiesbaden (Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI) - mit Abstand das höchste Potenzial für die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien zu.

    Soweit die Klägerin auf ein Urteil des VG Wiesbaden vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris, abstellt, in der das Gericht davon ausgegangen ist, das Windenergieanlagen als kritische Infrastrukturmaßnahmen den Ausnahmetatbestand der "öffentlichen Sicherheit" des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG (bzw. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a 1. Spiegelstrich RL 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) und Art. 16 Abs. 1 Buchst. c RL 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) erfüllen können, konnte der Beklagte die Ausführungen in dieser Entscheidung nicht bei den Ermessenserwägungen in der Verfügung vom 17.04.2020 berücksichtigen.

  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

    Dies muss auch bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen, gelten (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Juli 2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris).
  • VG Würzburg, 16.11.2023 - W 5 K 22.1468

    Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, landwirtschaftlicher Betrieb im

    Nach Auffassung der Kammer kann jedoch nicht für jeden noch so kleinen Unfall allein aufgrund der örtlichen Gegebenheit ein "Nullrisiko", d.h. ein der Unmöglichkeit nahekommender Wahrscheinlichkeitsgrad, gefordert werden (vgl. dazu: VG Wiesbaden, U.v. 24.7.2020 - 4 K 2962/16 - juris Rn. 68 f.).
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