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   VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19.WI   

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https://dejure.org/2020,16254
VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19.WI (https://dejure.org/2020,16254)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.05.2020 - 7 K 761/19.WI (https://dejure.org/2020,16254)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI (https://dejure.org/2020,16254)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.04.1990 - 3 B 18.90

    Gebührenfindungsrecht - Verordnungsgeber - Erteilung von Wunschkennzeichen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (hierzu und zum Folgenden Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 107.79 - juris Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 05.04.1990 - 3 B 18/90 -, juris Rn. 4) liegt eine "andere als die in diesem Abschnitt aufgeführte Maßnahme" und damit eine sonstige Maßnahme auf dem Gebiet des Straßenverkehrs im Sinne des Auffangtatbestandes der Gebührennummer 399 nur vor, wenn die Amtshandlung im Straßenverkehrsgesetz oder in den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt oder kraft Sinnzusammenhangs zwingend vorausgesetzt ist.

    Ein Gebührenfindungsrecht steht der Verwaltung nicht zu (BVerwG, Beschluss vom 05.04.1990 - 3 B 18/90 -, juris Rn. 4).

  • VG Kassel, 20.02.2020 - 7 K 1144/19
    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19
    Die Einweisung in das Roadbook ist auch nicht - wie das Verwaltungsgericht Kassel (Urteil vom 20.02.2020 - 7 K 1144/19.KS -, juris) zutreffend ausführt - kraft Sinnzusammenhangs zwingend Voraussetzung für verkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Private.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.05.2020 - 7 K 761/19
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht (hierzu und zum Folgenden Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 107.79 - juris Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 05.04.1990 - 3 B 18/90 -, juris Rn. 4) liegt eine "andere als die in diesem Abschnitt aufgeführte Maßnahme" und damit eine sonstige Maßnahme auf dem Gebiet des Straßenverkehrs im Sinne des Auffangtatbestandes der Gebührennummer 399 nur vor, wenn die Amtshandlung im Straßenverkehrsgesetz oder in den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften ausdrücklich geregelt oder kraft Sinnzusammenhangs zwingend vorausgesetzt ist.
  • VGH Hessen, 05.10.2022 - 5 A 1587/20
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI - wird abgelehnt.

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI - ist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - statthaft, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg.

  • VGH Hessen, 04.10.2022 - 5 A 2364/20

    Gebührenfestsetzung gegenüber Verwaltungshelfern im Zusammenhang mit der

    Hier wird allein geregelt, was im Genehmigungsbescheid der den Transport durchführenden Person zu regeln ist, wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Polizeibegleitung durch einen Privaten zu ersetzen (so auch VG Wiesbaden, Urteil vom 27. Mai 2020 - 7 K 761/19.WI -, Juris Rn. 40).
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