Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6247
VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18.WI (https://dejure.org/2021,6247)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.01.2021 - 1 K 543/18.WI (https://dejure.org/2021,6247)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 1 K 543/18.WI (https://dejure.org/2021,6247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 Abs. 1 AO, § 130 Abs. 2 AO, § 131 Abs. 1 AO, § 131 Abs. 2 AO, § 169 Abs. 2 Satz 1 AO
    "Verbösernde Nacherhebung" bei der Heranziehung zu Benutzungsgebühren nach § 10 KAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18
    Der Landesgesetzgeber hat damit die in den §§ 172 bis 177 AO niedergelegten Regelungen für die Korrektur von Steuerbescheiden, die von den sonst für Verwaltungsakte geltenden Vorschriften abweichen, für die "kleinen Gemeindesteuern" bewusst ausgeschlossen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn. 45).

    Der angefochtene Bescheid vom 1. Februar 2017 beschränkt sich seinem Regelungsgehalt nach auf die Nachforderung des von den ursprünglichen Gebührenbescheiden nicht erfassten Beträgen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn. 49, 50).

    Für die möglicherweise an die ursprüngliche Gebührenfestsetzung geknüpfte subjektive Erwartung, der Kläger werde mit einer Nacherhebung nicht belastet werden, gibt der ursprüngliche Heranziehungsbescheid schon mit Rücksicht auf die periodische Entstehung der Gebühren keinen Anhaltspunkt (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn.51).

  • VG Wiesbaden, 07.01.2014 - 1 L 632/13

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18
    Die Heranziehung durch den angefochtenen Bescheid vom 1. Februar 2017 ist insbesondere nicht im Hinblick darauf rechtswidrig, dass der Kläger für den hier streitigen Zeitraum bereits mit früheren, bestandskräftigen Bescheiden zu Abfallgebühren - vorliegend zu Gebühren für den zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter - herangezogen wurde (vgl. hierzu: VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 L 632/13.WI -, juris Rn. 30 - 39).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3493/13

    Festsetzung der Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für ein an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18
    Der ursprüngliche Bescheid steht der Ausschöpfung des vollen materiell-rechtlich zustehenden Gebührenanspruchs im Wege der Nacherhebung nicht entgegen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013 - 5 K 3493/13 -, juris Rn. 65, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen setzt stets voraus, dass der eine Belastung aussprechende Verwaltungsakt tragfähig ist für den -- ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, juris Rn. 20).
  • VG Köln, 18.02.2013 - 14 K 2936/11

    Keine in Grundbesitzabgabenbescheiden enthaltene begünstigende Regelung über

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2021 - 1 K 543/18
    Im Übrigen enthalten Grundbesitzabgabebescheide auch generell nicht die begünstigende Regelung, dass über nicht festgesetzte oder über festgesetzte Gebühren hinaus keine weiteren Abgaben erhoben werden (vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Februar 2013 - 14 K 2936/11 -, juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht