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   VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15.WI(2)   

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https://dejure.org/2015,15846
VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15.WI(2) (https://dejure.org/2015,15846)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.06.2015 - 4 K 97/15.WI(2) (https://dejure.org/2015,15846)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 4 K 97/15.WI(2) (https://dejure.org/2015,15846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48a BImSchG, § 47 Abs 1 S 1 BImSchG
    Zum Sinn und Funktion eines Luftreinhalteplanes nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BImSchGGemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 BImSchG ist es Aufgabe der zuständigen Umweltbehörde, in einem Luftreinhalteplan unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten für die jeweilige Umsetzung Maßnahmen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Es geht es hier nicht um die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes und damit einer Verpflichtungsklage sondern um die Erstellung eines Luftreinhalteplans, der seiner Natur nach einer Verwaltungsvorschrift ähnlich ist (vgl. hierzu BVerwGE, Urteil vom 05.09.2013, Az.: 7 C 21.12, m.w.N.).

    Der zu erstellende Luftreinhalteplan muss nach den Vorgaben der §§ 47 Abs. 1 BImSchG und 27 Abs. 2 der 39. BImSchV Maßnahmen enthalten, die den Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21/22, NVwZ 2014, 64 [BVerwG 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21.12] Rdnr. 59, 60, wonach die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte möglichst schnell zu beenden ist und das schrittweise Anstreben der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht ausreicht).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.07.2008 (Az.: C 237/07) eine solche Klagebefugnis für einen Umweltplan angenommen.
  • VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12

    Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden machte der klägerische Verband die Verpflichtung des Beklagten in zwei Klageverfahren auf Einführung bzw. Genehmigung von Umweltzonen in der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie in Darmstadt geltend (Az.: 4 K 757/11 und 4 K 165/12).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-68/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Nach dem Urteil des EuGH vom 19.12.2012 (-C-68/11 Rdnr. 59-64) ist nämlich davon auszugehen, dass finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht dazu führen können, von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte abzusehen.
  • VG Sigmaringen, 22.10.2014 - 1 K 154/12

    Einhaltung und Durchführung eines Luftreinhalteplans

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Es reicht nicht aus, sich in der Planung nur mit einzelnen Maßnahmen zu beschäftigen und dabei offen zu lassen, wann das Gesamtziel aufgrund solcher Maßnahmen erreicht sein wird (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 22.10.2014 - 1 K 154/12).
  • EuGH, 19.11.2014 - C-404/13

    Der Gerichtshof präzisiert die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.06.2015 - 4 K 97/15
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.11.2014 (Az.: C 404/13) nochmals ausdrücklich betont, dass die vorgenannte Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa neben dem Grenzwert von 40 µg/cbm für den Schadstoff Stickstoffdioxid eine Umsetzungsfrist zum 01.01.2010 vorsieht.
  • VG Düsseldorf, 13.09.2016 - 3 K 7695/15

    Bezirksregierung muss Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013 nachbessern

    vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 K 97/15.WI -, Rn. 94.
  • VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15

    Frankfurt/Main muss Fahrverbot einführen

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Luftreinhalteplan bzw. dessen Fortschreibung hat die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 30.06.2015, Az.: 4 K 97/15.WI - Luftreinhalteplan Limburg) ferner bereits ausgeführt, dass es gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 BImSchG Aufgabe der zuständigen Umweltbehörde ist, in einem Luftreinhalteplan unabhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten für die jeweilige Umsetzung Maßnahmen aufzulisten, die überhaupt geeignet sind, die Schadstoffbelastung zu reduzieren und dann prognostisch die Wirksamkeit dieser grundsätzlich geeigneten Maßnahmen zu quantifizieren (Reduzierungswerte), so dass in einem weiteren Schritt geprüft und ausgewählt werden kann, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu einer Einhaltung der ohne Weiteres verbindlichen Grenzwerte zu gelangen.
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