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   VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20   

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VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
VG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 20 E 5003/20 (https://dejure.org/2020,85667)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einem Rechtsanwaltsbüro - Corona-Virus

 
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  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Die Verordnungsermächtigung ist mit höherrangigem Recht vereinbar; sie beachtet insbesondere die Vorgaben des in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG normierten Bestimmtheitsgebots und des Parlamentsvorbehalts (vgl. zur neuen Vorschrift des § 28a IfSG VGH München, Beschl. v. 8.12.2020, 20 NE 20.2461, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02461b.pdf, Rn. 24 ff.; zur bisherigen Rechtslage eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 13 ff.).

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Maßnahme um einen - vergleichsweise wenig eingriffsintensiven - von vielen verschiedenen Bausteinen in einem politischen Gesamtkonzept zur Eindämmung der Pandemie handelt (vgl. zur Berücksichtigung eines solchen Gesamtkonzepts im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 37).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Das Element der Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt, wobei die gleiche Wirksamkeit voraussetzt, dass eine alternative Maßnahme die Erfolgswahrscheinlichkeit eindeutig gleichwertig steigert (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94 u.a., juris, Rn. 217, 266).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 13 B 1815/20

    Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt die wissenschaftlich begründete Annahme zugrunde, dass sich das neuartige Coronavirus sowohl im Wege einer Tröpfcheninfektion bei direkten persönlichen Kontakten als auch über Aerosole - bestehend aus kleinsten Tröpfchenkernen, die längere Zeit in der Umgebungsluft schweben und sich insbesondere in Innenräumen anreichern und größere Distanzen überwinden können - besonders leicht von Mensch zu Mensch verbreitet (vgl. den epidemiologischen Steckbrief des RKI zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 11.12.2020, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html; hierzu sowie zum Folgenden zudem eingehend OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2020, 13 B 1815/20.NE, juris, Rn. 55 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Hierfür genügt es, wenn der gewünschte Erfolg durch das Mittel gefördert werden kann (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, 2 BvL 43/92 u.a., juris, Rn. 122).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Nicht notwendig ist der Nachweis, dass der Zweck durch das Mittel vollständig erreicht wird; es genügt vielmehr, dass das Mittel die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der angestrebte Erfolg zumindest teilweise eintritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001, 1 BvR 781/98, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Unter der Privatsphäre ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Raum zu verstehen, in dem der Einzelne unbeobachtet sich selbst überlassen ist oder mit Personen seines besonderen Vertrauens ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen verkehren kann (BVerfG, Beschl. v. 26.04.1994, 1 BvR 1689/88, juris, Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 21.07.2020 - 5 Bs 86/20

    Corona - Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht beim Besuch von Verkaufsstellen

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt die wissenschaftlich begründete Annahme zugrunde, dass sich das neuartige Coronavirus sowohl im Wege einer Tröpfcheninfektion bei direkten persönlichen Kontakten als auch über Aerosole - bestehend aus kleinsten Tröpfchenkernen, die längere Zeit in der Umgebungsluft schweben und sich insbesondere in Innenräumen anreichern und größere Distanzen überwinden können - besonders leicht von Mensch zu Mensch verbreitet (vgl. den epidemiologischen Steckbrief des RKI zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 11.12.2020, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html; hierzu sowie zum Folgenden zudem eingehend OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2020, 13 B 1815/20.NE, juris, Rn. 55 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Hamburg, 11.11.2020 - 3 E 4605/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin von Sonnenstudios gegen das aus der

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Insoweit kann offenbleiben, ob das Gewicht der mit den angegriffenen Verpflichtungen verbundenen grundrechtlichen Beschwer überhaupt eine entsprechende Präzisierung der formell-gesetzlichen Grundlage erfordert hätten (ablehnend zuletzt in Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung VG Hamburg, Beschl. v. 11.11.2020, 3 E 4605/20, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles, S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Derart erhöhte Maßstäbe sind insbesondere dann anzulegen, wenn der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsnorm vorübergehend suspendiert werden soll, wofür auch in einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO eine besonders strenge Interessenabwägung vorzunehmen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.9.2015, 4 VR 2.15 [4 BN 36.15], juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Hamburg, 15.12.2020 - 20 E 5003/20
    Dieser beschränkt sich im Bereich des Infektionsschutzrechts nicht auf die stets mit dem Ausgleich widerstreitender Grundrechte verbundenen normativen Wertungsentscheidungen, sondern besteht wegen der im fachwissenschaftlichen Diskurs im Rahmen einer Pandemie unvermeidlichen Ungewissheiten und der damit verbundenen Unsicherheit der Entscheidungsgrundlage auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13.5.2020, 1 BvR 1021/20, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • VG Hamburg, 11.05.2020 - 9 E 1919/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die die aus der Corona-Verordnung folgende

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

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