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   VG Koblenz, 14.07.2017 - 5 K 520/17.KO   

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https://dejure.org/2017,25648
VG Koblenz, 14.07.2017 - 5 K 520/17.KO (https://dejure.org/2017,25648)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2017 - 5 K 520/17.KO (https://dejure.org/2017,25648)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 5 K 520/17.KO (https://dejure.org/2017,25648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer eine unpassierbare Engstelle "baut", darf sofort abgeschleppt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Falschparken: Fahrzeuge dürfen sofort entfernt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    VG Koblenz entscheidet zum Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Pkw

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschparkerin verengt Durchfahrt - Entsteht durch verbotswidriges Parken eine Engstelle, muss der Autofahrer die Abschleppkosten tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschparkerin muss Abschleppkosten zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Falsch geparkte Fahrzeuge darf die Stadt sofort abschleppen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme zahlen - Behörden haben keine Nachforschungspflicht nach Aufenthaltsort des Fahrers

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

    Ebenso inkonsequent sei es, dass dem Kläger im Rahmen des Verfahrens 5 K 520/17 eine Teilfläche des Schlages als förderfähig für die Gewährung einer Ausgleichszulage anerkannt worden sei, im hiesigen Verfahren aber nicht.

    Dies zugrunde gelegt würde sich insbesondere bezüglich dieser Teilfläche des Schlages der in die Sanktionsberechnung einzubeziehende übererklärte Flächenanteil um die im Verlauf des Verfahren 5 K 520/17 nachbewilligten 1, 1683 ha reduzieren.

    Für den rot markierten Teil erfolgte im Verfahren 5 K 520/17 die vom Kläger angesprochene Nachbewilligung einer Ausgleichzahlung.

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