Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 5 S 1218/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 Abs 6 BauGB, § 7 BauNVO
Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 7
Bauleitplanung - Bebauungsplan; Gebot der Konfliktbewältigung; Kerngebiet; Mischgebiet; Vergnügungsstätten; Nutzungskonflikt; Nutzungsausschluss; Privatrechtliche Vereinbarung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Konfliktbewältigung durch privatrechtliche Verträge?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebot der Konfliktbewältigung in § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB); Bauliche Nutzung bestimmter Flächen; Öffentlich-rechtliche Regelung durch Gemeinde; Handlungsform eines Bebauungsplans; Konflikt unterschiedlicher Nutzungsinteressen; Lösung mit städtebaurechtlichem ...
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 128 (Ls.)
- VBlBW 2002, 206
- DVBl 2002, 1141 (Ls.)
- BauR 2002, 1209
- ZfBR 2002, 705 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche …
Das Absehen von einer an sich gebotenen Konfliktbewältigung auf der Ebene der Planung ist nur dann abwägungsfehlerfrei, wenn die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen zumindest außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. November 2001, BRS 64 Nr. 8; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. Januar 2006 - OVG 2 A 7.05 -). - VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
Zulässigkeit einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Sauna in einen …
Innerhalb des so gezogenen rechtlichen Rahmens darf die Gemeinde sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheiden (VGH Bad.-Württ, NKUrt. V. 08.11.2001, BauR 2002, 1209 m.w.N.).Die gerichtliche Kontrolle der Abwägung beschränkt sich nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bauleitplan (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) auf die Überprüfung, ob der rechtliche Rahmen eingehalten ist, wobei Mängel im Abwägungsvorgang nur unter den Voraussetzungen des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich sind und alle Abwägungsmängel nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BauGB unbeachtlich werden (VGH Bad.-Württ., NKUrt. V. 08.11.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 30.10.2002 - 4 BN 45.02
Pflicht zur Auslegung eines im Bebauungsplanverfahren eingeholten …
Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - (BVerwGE 45, 309) und 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - (BVerwGE 47, 144) sowie der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 8. November 2001 - 5 S 1218/99 - BauR 2002, 1209 ab, ist unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 5 S 113/00
Normenkontrollverfahren zur Überprüfung eines Bebauungsplans wegen befürchteter …
So darf die Gemeinde etwa berücksichtigen, dass Art und Umfang der baulichen Nutzung auch durch die Baunutzungsverordnung gesteuert werden und dass beim Planvollzug in einem behördlichen Zulassungsverfahren Instrumente wie § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zur Verfügung stehen, die es ergänzend zum Bebauungsplan ermöglichen, die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu bewahren (vgl. Senatsurt. v. 8.11.2001 - 5 S 1218/99 - NuR 2002, 496 m.w.N. = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 102). - OVG Niedersachsen, 04.11.2003 - 1 KN 221/02
Erdrückende Wirkung eines Vorhabens; Konfliktlösung im Verwaltungsverfahren
Kann hingegen erwartet werden, dass die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahme außerhalb des Planungsverfahrens sichergestellt oder zu erwarten ist, darf die Gemeinde dem durch planerische Zurückhaltung Rechnung tragen (vgl. auch BW VGH, Urt. v. 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, BauR 2002, 1209 = BRS 64 Nr. 8). - OVG Niedersachsen, 26.09.2002 - 1 MN 237/02
Bedeutung von Wald in der Bauleitplanung; Fledermausvorkommen im künftigen …
Es kommt hinzu, dass eine in Aussicht genommene vertragliche Regelung den Erfolg noch nicht gewährleistet, zumal die Minimierung der Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Bebauungsplan vorrangig mit dem städtebaulichen Instrumentarium zu bewältigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, BauR 2002, 1209).