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VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 3 S 3375/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sportanlagen als Teil des nach § 34 BauGB maßgeblichen Bebauungszusammenhangs - Baugenehmigung für Wohnhaus neben Tennisplatz
- Landesrecht Baden-Württemberg
Sportanlagen als Teil des nach § 34 BauGB maßgeblichen Bebauungszusammenhangs - Baugenehmigung für Wohnhaus neben Tennisplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.09.1989 - 3 K 929/88
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 3 S 3375/89
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 234 (Ls.)
- ESVGH 41, 334
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08
Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper
Jedoch können nach der Verkehrsanschauung auch andere bauliche Anlagen die erforderliche prägende Kraft besitzen und zwar auch solche, die wegen ihrer Zweckbestimmung einer Bebauung mit Gebäuden entzogen sind, wie Sportplätze (vgl. Urteil des Senats vom 11.05.1990 - 3 S 3375/89 -, ESVGH 41, 334 [Ls]), aber auch befestigte Parkplätze, die typischer und notwendiger Bestandteil der dazugehörigen Betriebsgebäude und diesen auch räumlich ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294 ff. [Stellplätze eines Verbrauchermarkts]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, NVwZ 1993, 300 ff. [zur Einordnung geschotterter Stellplätze]). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 2112/09
Lichtimmissionen einer Flutlichtanlage gegenüber Gärtnereibetrieb
Jedoch können nach der Verkehrsanschauung auch andere bauliche Anlagen die erforderliche prägende Kraft besitzen und zwar auch solche, die wegen ihrer Zweckbestimmung einer Bebauung mit Gebäuden entzogen sind, wie Sportplätze (vgl. Urteil des Senats vom 11.05.1990 - 3 S 3375/89 -, ESVGH 41, 334 [Ls]), aber auch befestigte Parkplätze, die typischer und notwendiger Bestandteil der dazugehörigen Betriebsgebäude und diesen auch räumlich ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294ff) [Stellplätze eines Verbrauchermarkts]; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, NVwZ 1993, 300ff [zur Einordnung geschotterter Stellplätze]). - VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 276/12
Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Jedoch können nach der Verkehrsanschauung auch andere bauliche Anlagen die erforderliche prägende Kraft besitzen und zwar auch solche, die wegen ihrer Zweckbestimmung einer Bebauung mit Gebäuden entzogen sind, wie Sportplätze (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.05.1990 - 3 S 3375/89 -, ESVGH 41, 334), aber auch befestigte Parkplätze, die typischer und notwendiger Bestandteil der dazugehörigen Betriebsgebäude und diesen auch räumlich ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294 ff. [Stellplätze eines Verbrauchermarkts]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, NVwZ 1993, 300 ff. [zur Einordnung geschotterter Stellplätze]). - VG Freiburg, 08.03.2012 - 4 K 276/12
Wirksamkeit von Veränderungssperren auf Grundlage einer einheitlichen …
Jedoch können nach der Verkehrsanschauung auch andere bauliche Anlagen die erforderliche prägende Kraft besitzen und zwar auch solche, die wegen ihrer Zweckbestimmung einer Bebauung mit Gebäuden entzogen sind, wie Sportplätze (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.05.1990 - 3 S 3375/89 -, ESVGH 41, 334), aber auch befestigte Parkplätze, die typischer und notwendiger Bestandteil der dazugehörigen Betriebsgebäude und diesen auch räumlich ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294 ff. [BVerwG 17.06.1993 - 4 C 17/91] [Stellplätze eines Verbrauchermarkts]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 -, NVwZ 1993, 300 ff. [zur Einordnung geschotterter Stellplätze]). - VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 3 S 2959/90
Einfügung eines wohngenutzten Hintergebäudes
Allenfalls dann könnten sie geeignet sein, das im übrigen gebietsrahmenkonforme Vorhaben zu Fall zu bringen (vgl. dazu etwa die Fallkonstellation im Urteil des Senats vom 11.5.1990 -- 3 S 3375/89 --).