Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 3 S 1105/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Kein "Automatenbistro" in Kehl
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 27.04.2010 - 3 K 244/10
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 3 S 1105/10
Wird zitiert von ... (3)
- VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13
Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn
Denn gerade bei sehr kleinen Gastronomieräumen stellt sich die Frage, ob Geldspielgeräte dort eine "prägende Dominanz entfalten" (vgl. VGH BW, B. v. 15.09.2010 - 3 S 1105/10 -) und auch vorliegend ist anzunehmen, dass der nur 30, 81 m² große Gastraum zumindest optisch (wenn nicht auch akustisch) maßgeblich durch seine Ausstattung mit drei Geldspielgeräten und deren Nutzung durch die Kundschaft (mit-)geprägt ist.Dahingestellt bleiben kann, ob das Vorhaben, wenn es nicht als Vergnügungsstätte im bauplanungsrechtlichen Sinne zu behandeln wäre, bei einer Einordnung als Schank- und Speisewirtschaft mit Geldspielgeräten im Zusammenwirken mit den Nachbarvorhaben als eine "städtebaulich bedenkliche Ansammlung" solcher Betriebe gebietsunverträglich und nach § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO unzulässig wäre (vgl. VGH BW, B. v. 15.09.2010 - 3 S 1105/10 -) oder ob es als Schank- und Speisewirtschaft mit Geldspielgeräten im Zusammenwirken mit den geplanten Nachbarbetrieben zu Belästigungen oder Störungen i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO führte und auch deswegen unzulässig wäre.
- VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung in ein Wettbüro …
Bei der Größe des Gastraumes von 75 m² entfalten die Geldspielgeräte und die zwei hervorstechenden Dartspielgeräte auch eine prägende Dominanz, da sie optisch maßgeblich durch ihre Ausgestaltung und Nutzung durch die Kunden die Räumlichkeit prägen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.09.2010 - 3 S 1105/10 - juris; VG Stuttgart, U.v. 15.04.2014 - 5 K 1953/13 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 15.03.2013 - 8 S 2073/12
Beurteilung, wie sich die bauliche Änderung eines Gebäudes, in dem mehrere als …
Bei Spielhallen können danach Anhaltspunkte für eine Betriebseinheit ein gemeinsamer Zugang (BVerwG…, Beschluss vom 29.10.1992 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 - NVwZ-RR 2010, 45), ein einheitlicher Theken- und Aufsichtsbereich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2010 - 3 S 2170/09 -) oder die Erreichbarkeit der Eingangstüren über eine im Gebäude liegende "allgemein zugängliche Fläche" und auch sein, dass die Spielhallen durch ein- und denselben Betreiber auf der Grundlage eines einheitliches Mietvertrages genutzt werden und sich die Einheitlichkeit des Nutzungskonzepts auch baulich dokumentiert (BVerwG…, Urteil vom 27.04.1993 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.09.2010 - 3 S 1105/10 -).