Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 1444/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Straßenbahn - zur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung von Planungsalternativen
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 5 Abs 3 S 1 GG, § ... 30 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 38 BauGB, § 50 BImSchG, § 2 BImSchG, § 3 Abs 1 S 1 HSchulG BW, § 8 Abs 1 S 1 HSchulG BW, § 24 VwVfG BW, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG BW, § 4 Abs 1 PBefG, § 28 Abs 1 S 2 PBefG, § 29 Abs 8 PBefG, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 8 Abs 2 AufbG BA vom 18.08.1848
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Straßenbahn - zur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle der Auswahlentscheidung von Planungsalternativen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung; Auswahlentscheidung; Bebauungsplan; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle; elektromagnetische Verträglichkeit; Erschütterungen; Fachplanungsprivileg; Forschungseinrichtungen; Hochschule; Planungsentscheidung; Planfeststellung; Plausibilitätskontrolle; ...
- rechtsportal.de
Ersatz einer nachvollziehbaren Begründung der von einer Planfeststellungsbehörde zu treffenden Auswahlentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Heidelberg: Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnlinie Im Neuenheimer Feld; Eilanträge der Universität, der Max-Planck-Gesellschaft und des Deutschen Krebsforschungszentrums erfolgreich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatz einer nachvollziehbaren Begründung der von einer Planfeststellungsbehörde zu treffenden Auswahlentscheidung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Heidelberg - Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnlinie Im Neuenheimer Feld - Eilanträge der Universität, der Max-Planck-Gesellschaft und des Deutschen Krebsforschungszentrums erfolgreich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Planfeststellungsbehörde muss eigenständige Planungsentscheidung treffen
Papierfundstellen
- ESVGH 65, 182
- NVwZ-RR 2015, 325 (Ls.)
- VBlBW 2015, 241
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14
Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den …
Auf Antrag der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 18.12.2014 - 5 S 1444/14 - die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.Die Nordtrasse ist für den öffentlichen Durchgangsverkehr von vornherein nur bis zur Fertigstellung des im Generalverkehrsplan 1969 vorgesehenen Ausbaus des Kurpfalzrings (Klausenpfad) gewidmet worden; nach dessen Fertigstellung soll sie von der Stadt entschädigungslos entwidmet werden (vgl. die dem Vertrag v. 06.11.1969 anliegende, vom Land gewählte Alternative A, Anl. 3 zum Antragsschriftsatz der Klägerin v. 30.03.2014 - 5 S 1444/14 -).
Der Streitwert wird endgültig auf 60.000,-- EUR festgesetzt (vgl. § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 34.2.2 u. 34.3 des Streitwertkatalogs 2013; hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 18.12.2014 - 5 S 1444/14 -).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
Die Einhaltung der sich nach diesen Maßstäben ergebende Pflicht der Planfeststellungsbehörde zur Ermittlung, Bewertung und Gewichtung einzelner Belange im Rahmen der Variantenprüfung unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist damit - den dargestellten allgemeinen Grundsätzen der Abwägungskontrolle folgend - überschritten, wenn der Planungsbehörde bei der Variantenauswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, juris Rn. 98;… Gerichtsbescheid vom 21.9.2010 - 7 A 7.10 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 18.12.2014 - 5 S 1444/14 - ESVGH 65, 182, juris Rn. 28). - VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in …
Die Pflicht zur Ermittlung, Bewertung und Gewichtung einzelner Belange im Rahmen der Variantenprüfung obliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, während die eigentliche beziehungsweise endgültige Auswahlentscheidung auf die Prüfung beschränkt ist, ob die Erwägungen des Vorhabenträgers vertretbar und damit geeignet sind, die Variantenwahl zu rechtfertigen, und ob die Planfeststellungsbehörde sich diese zu Eigen machen will (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2014 - 5 S 1444/14 -, VBlBW 2015, 241).
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17
Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des …
Die Einhaltung der sich nach diesen Maßstäben ergebenden Pflicht der Planfeststellungsbehörde zur Ermittlung, Bewertung und Gewichtung einzelner Belange im Rahmen der Variantenprüfung unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist damit - den dargestellten allgemeinen Grundsätzen der Abwägungskontrolle folgend - überschritten, wenn der Planungsbehörde bei der Variantenauswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 98;… Gerichtsbescheid vom 21.9.2010 - 7 A 7.10 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 18.12.2014 - 5 S 1444/14 - juris Rn. 28). - SG Itzehoe, 12.02.2015 - S 29 AS 968/11 (vgl. zum Planungsermessen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 5 S 1444/14 -, ()).
(vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 5 S 1444/14 -,Rn. 28 ()).
- SG Itzehoe, 12.02.2015 - S 29 AS 35/12
Bestimmung der Referenzmiete für die Stadt Pinneberg zur Bemessung der Bedarfe …
(vgl. zum Planungsermessen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 5 S 1444/14 -, (juris)).(vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 5 S 1444/14 -,Rn. 28 (juris)).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 K 48/15
Rechtsschutz gegen eine Umgehungsstraße
Vor diesem Hintergrund kann nicht festgestellt werden, dass der Beklagte seine Pflicht, alle ernsthaft in Betracht kommenden Planungsvarianten auch ernsthaft in Betracht zu ziehen und zu prüfen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18.12.2014 - 5 S 1444/14 -, juris RdNr. 28), verletzt hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Umgehungsstraße
Vor diesem Hintergrund kann nicht festgestellt werden, dass der Antragsgegner seine Pflicht, alle ernsthaft in Betracht kommenden Planungsvarianten auch ernsthaft in Betracht zu ziehen und zu prüfen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18.12.2014 - 5 S 1444/14 -, juris RdNr. 28), verletzt hat.