Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; Bewertungsfehler
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 14 Abs 1 GG, § ... 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 8a BauGB, § 3 Abs 2 S 2 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB
Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; Bewertungsfehler
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Fehler bei der Ermittlung und Bewertung der betrieblichen Interessen des Anliegers durch eine vorgesehene Lärmschutzwand und den Wegfall einer Zufahrt; Bauplanungsrechtliches Abwägungsgebot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch in der Bauleitplanung sind Alternativen zu prüfen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bauplanungsrecht: Bebauungsplan - Bewertungsfehler - Lärmschutzwand
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch in der Bauleitplanung sind Alternativen zu prüfen! (IBR 2020, 47)
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
Z. gegen Stadt Crailsheim wegen Gültigkeit des Bebauungsplans Mittelpfadäcker-Nord Nr. 183
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 8 S 2431/17
Papierfundstellen
- ZfBR 2019, 705
- ZfBR 2019, 705 DÖV 2019, 798 (Leitsatz) IBR 2020, 47 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17
Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen …
Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung grundsätzlich nur dann als im Ergebnis rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 22.05.2019 - 8 S 2431/17 -, BauR 2019, 1564 = juris Rn. 84, …und vom 02.07.2019, a.a.O., juris Rn. 70, jeweils m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.02.2012 - 2 D 49/10.NE -, juris Rn. 127; OVG LSA…, Urteil vom 18.05.2016, a.a.O., juris Rn. 46). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18
Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"
Ein derart eigenständiger Fehler im Abwägungsvorgang lässt sich etwa annehmen, wenn nicht nur eine fehlerhafte Bewertung der eigenen privaten Belange eines Antragstellers, sondern auch eine fehlerhafte Gewichtung der betroffenen Belange untereinander beziehungsweise der Ausgleich mit anderen, insbesondere den städtebaulichen Interessen der Antragsgegnerin, in Rede steht (vgl. Senatsurteil vom 22.05.2019 - 8 S 2431/17 -, BauR 2019, 1564 = juris Rn. 75).Innerhalb dieses Rahmens wird das Abwägungsgebot freilich nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = juris Rn. 45; Senatsurteil vom 22.05.2019 - a.a.O., juris Rn 75).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18
Normenkontrolle eines Bebauungsplans der Innenentwicklung; großflächiger …
Ein Bebauungsplan bzw. eine Einzelfestsetzung erweist sich unter diesem Gesichtspunkt jedoch - wie im Fachplanungsrecht - nur dann als auch im Ergebnis fehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - juris Rn. 82 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 8 S 2791/18
Abwägung bei Aufstellung eines Bebauungsplans; Kenntnisse der Behörde; …
Die grundsätzliche Pflicht zu einer solchen Prüfung, die auch zu Einzelfestsetzungen veranlasst sein kann, folgt aus dem Gebot der Proportionalität der Abwägung und damit aus dem rechtstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. hierzu im Einzelnen und m. w. N.: Senatsurteil vom 22.05.2019 - 8 S 2431/17 -, juris Rn. 81 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 7 B 726/20 vgl. zum Prüfungsmaßstab VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.5.2019 - 8 S 2431/17 -, BauR 2019, 1564, m.w.N.