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VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93 |
Zitiervorschläge
Baumschutzverordnung ohne Herausnahme des Waldes
§ 25 NatSchG aF, Wald iS des Waldgesetzes kann nicht durch Baumschutzverordnung unter Schutz gestellt werden, Gesamtnichtigkeit der Verordnung;
Antrags- und Klagebefugnis des Nachbarn auf Erlaubnis nach der Baumschutzverordnung (jetzt Baumschutzsatzung)
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen Belästigungen durch Bäume auf einem Nachbargrundstück
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 25 Abs 1 Nr 1 Buchst c NatSchG BW, § 25 Abs 3 NatSchG BW
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen Belästigungen durch Bäume auf einem Nachbargrundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.07.1993 - 3 K 1877/92
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1916 (Ls.)
- NVwZ 1995, 402
- VBlBW 1994, 499
- VBlBW 1995, 322
- ZfBR 1995, 48
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1996 - 5 S 831/95
Erlaß einer Baumschutzsatzung: Zuständigkeit des Gemeinderates; Eigentumsgarantie …
Ob das Fällen der auf dem Grundstück G.-straße 8 der Klägerin stehenden Roßkastanie (ohne Befreiung) verboten ist, beurteilt sich nicht (mehr) nach der im Verwaltungsverfahren noch angewandten Baumschutzverordnung vom 19.08.1986, deren Ungültigkeit der Senat im Urteil vom 28.07.1994 - 5 S 2467/93 (NVwZ 1995, 402) - inzident festgestellt hat, ferner nicht (mehr) nach der im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils maßgeblichen Sicherstellungssatzung der Beklagten vom 22.09.1994, sondern nach der am 27.09.1996 in Kraft getretenen Baumschutzsatzung der Beklagten vom 25.07.1996.Nach § 25 Abs. 3 NatSchG - einer "Neuregelung" als Folge des Senatsurteils vom 28.07.1994 - 5 S 2467/93 a.a.O. - kann sich der Schutz von Bäumen außerhalb des Waldes auch auf den Baumbestand des gesamten Gemeindegebiets oder von Teilen des Gemeindegebiets erstrecken.
Die generelle Zulässigkeit einer Baumschutzsatzung auch ohne Einzelprüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der unter Schutz gestellten Bäume jedenfalls in - wie hier - städtischen Ballungsräumen ist anerkannt (vgl. Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 - a.a.O., ferner BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 2.94).
- BGH, 10.04.2014 - V ZB 168/13
Bemessung des Werts der Beschwer i.R.d. Verurteilung zur Beseitigung der …
Denn wenn - wie hier - ein Nachbar an der Durchsetzung eines ihm zustehenden privatrechtlichen Anspruchs auf Rückschnitt der Äste eines Baums (§ 910 Abs. 1 BGB) durch dieses Recht überlagernde öffentlichrechtliche Bestimmungen einer Baumschutzsatzung gehindert wird, muss er ebenso wie der Eigentümer des Baums befugt sein, selbst eine Ausnahme von dem baumschutzrechtlichen Verbot zu beantragen und im Streit darüber den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (VGH Mannheim, NVwZ 1995, 402, 403; ebenso Senat, Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 246 zu § 31 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG aF). - VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt - …
Der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat im Urteil vom 28.7.1994 (VBlBW 1995, 322) diese Regelung dahingehend ausgelegt, daß sie nur zum Erlaß von Baumschutzsatzungen in einem Siedlungsbereich im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG ermächtigt, nicht aber zur Unterschutzstellung von Bäumen im Außenbereich und von Bäumen, die zu einem Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes gehören.Nach § 25 Abs. 3 NatSchG n.F. kann sich der Schutz von Bäumen außerhalb des Waldes auch auf den Baumbestand des gesamten Gemeindegebiets oder von Teilen des Gemeindegebiets erstrecken (zur Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit der Rahmenvorschrift des § 18 Abs. 2 BNatSchG: vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).
Der Wald ist auch nicht kraft Gesetzes von der Unterschutzstellung ausgenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).
- VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine …
Denn die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen schränken auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. Art. 111 EGBGB; vgl. auch BVerwG vom 1.2.1996 NJW 1996, 1487/1488; VGH BW vom 28.7.1994 NVwZ 1995, 402/403 f.; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 48; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNrn. 29 ff. zu Art. 12 BayNatSchG a.F.), jedenfalls soweit aus § 1004 BGB resultierende nachbarrechtliche Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten betroffen sind (BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/246 f.;… Egner, a.a.O., m.w.N.). - VG München, 14.10.2013 - M 8 K 12.5892
Fällgenehmigung für Schwarzkiefer; Verfassungsmäßigkeit der Baumschutzverordnung …
Gültigkeitsvoraussetzung einer Baumschutzverordnung ist vielmehr nur, dass die Unterschutzstellung im Interesse eines oder mehrerer der in Satz 1 der Bestimmung genannten Schutzzwecke erforderlich ist (vgl. VGH BW, U. v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402;… Hendrischke/Kieß in Schlacke, GK-BNatSchG, 1. Aufl. 2012, § 29 Rn. 8).Auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder wenig Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, war hier nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dichtbesiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH BW, U. v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402 und U. v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 2128;… Dreier in Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: 2011, Teil E - Naturschutz, Rn. 334).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97
Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung
Der landesrechtliche Begriff ''geschützte Grünbestände'' entspricht der Sache nach dem in §§ 12 Abs. 1 Nr. 2, 18 BNatSchG verwendeten Begriff ''geschützte Landschaftsbestandteile''; die unterschiedliche Bezeichnung ist unschädlich (Normenkontrollurteil des Senats vom 30.03.1993 - 5 S 1519/91 -, VBlBW 1993, 471 Senatsurteil v. 28.07.1994 - 5 S 2467/93 -, NVwZ 1995, 402 = VBlBW 1995, 259). - VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
Werbeanlagensatzung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114). - OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00
Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.2652
Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, wenn die - zumindest …
Aber auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder weniger Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, ist insoweit nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dicht besiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - juris und NuR 1995, 259). - VG München, 02.12.2013 - M 8 K 12.4170
Leistungseinschränkung einer Photovoltaikanlage durch den partiellen Schattenwurf …
Aber auch eine Differenzierung nach bestimmten Gebieten (mit viel oder weniger Grün) oder etwa danach, ob bestimmte Baumarten im Hinblick auf die naturräumlichen Gegebenheiten standortfremd sind oder nicht, ist insoweit nicht geboten, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass in dicht besiedelten Landschaften Bäume zumindest dann generell schützenswert sind, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht haben und damit die für einen Baumbestand typischen positiven Wirkungen entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 28.7.1994, NuR 1995, 259). - VGH Baden-Württemberg, 21.12.1995 - 5 S 3422/95
Keine Klagebefugnis des Baumeigentümers gegen die einem Nachbarn erteilte …
- VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.1534
Fällungsgenehmigung; keine unzumutbare Beeinträchtigung der Gebäude- und …
- VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.4649
Keine Genehmigung zur Fällung einer Tanne aufgrund gebietsbezogener …
- VG München, 18.01.2016 - M 8 K 14.3180
Abgewiesene Klage im Streit um Rotbuchen
- VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.2817
Fällgenehmigung eines Weymouthskiefers
- VG München, 10.06.2013 - M 8 K 12.3615
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern …
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