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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92   

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https://dejure.org/1993,3871
VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung eines sachdienlichen Klageantrags auf Empfehlung des Ausgangsgerichts; Untersagungsverfügung vor Baubeginn; Aufstellen einer Dampflokomotive

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 72
  • VBlBW 1993, 431
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Sie ist dann anzunehmen, wenn sie gerade in ihrer gedachten Häufung das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Planung hervorruft (vgl. das insoweit das Urteil des Senats vom 12.7.1991 - 8 S 1151/91 - bestätigende, zum Abdruck in die amtliche Sammlung vorgesehene, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -).

    Die Lokomotive ist auch keine untergeordnete Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO, da sie nicht dem Wohngebäude "dient" und schon im Hinblick auf ihre Größe nicht den dort ausdrücklich genannten Anlagen gleichzuordnen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, daß keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die später nur schwer rückgängig zu machen sind; um dies wirksam erreichen zu können, wird in aller Regel auch die sofortige Vollziehung geboten sein, so daß nicht weitere Baumaßnahmen erfolgen, die den vorhandenen rechtswidrigen Zustand noch weiter verfestigen (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 20.9.1988 - 8 S 2171/88 - und 19.1.1993 - 8 S 64/93 -).

    Der Erlaß einer Untersagungsverfügung kann aber auch schon vor dem Beginn der Bauarbeiten zulässig sein (vgl. etwa den Senatsbeschluß vom 20.9.1988 - 8 S 2171/88 - zur Untersagung der Aufnahme einer noch nicht ausgeübten Nutzung).

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Das Grundstück des Beigeladenen weist keine Besonderheiten in bodenrechtlicher Hinsicht auf (vgl. hierzu grundlegend BVerwGE 40, 268), die es rechtfertigen könnten, eine Befreiung wegen einer offenbar nicht beabsichtigten Härte gem. § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu erteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 3 S 3102/91

    Nachbarklage gegen die Aufhebung einer Abbruchanordnung betreffend ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Dazu gehört auch ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme in seiner drittschützenden Funktion (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.2.1992 - 3 S 3102/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

    Ein Anspruch auf Einschreiten besteht nur, wenn das Vorhaben des Bauherrn gegen eine dem Schutz des Nachbar dienende Vorschrift verstößt und das der Behörde eröffnete Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 -, VBlBW 1993, 431, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Sie sind in aller Regel für sofort vollziehbar zu erklären (Senatsurteil vom 1.2.1993 - 8 S 1594/92 - VBlBW 1993, 431 m.w.N.), ohne dass es eines Eingehens auf den konkreten Einzelfall bedarf, da sich das besondere öffentliche Interesse unabhängig vom Einzelfall aus der Art der getroffenen Maßnahme und ihrem generellen Zweck ergibt (vgl.: Sauter, a.a.O., RdNr. 40).
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

    Der eigentliche Zweck des Nutzungsverbots liegt in solchen Fällen im Unterlassen künftigen Tuns (vgl. dazu Bayerische VGH, Beschluß vom 19. Dezember 1990 - 1 CS 90.3176 - m.w.N in BayVBl. 91, 596; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. Februar 1993 - 8 S 1594/92 - in UPR 93, 397 L).
  • VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung bezüglich einer Doppelgarage

    Im Übrigen ist bei einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel die sofortige Vollziehung geboten, um weitere Baumaßnahmen, die den vorhandenen möglicherweise rechtswidrigen Zustand weiter verfestigen würden, zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 30.09.1970, BRS 23 Nr. 204, v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 - und v. 01.02.1993, VBlBW 1993, 431).
  • VG Münster, 29.04.2020 - 2 L 189/20

    Als Café genutzter Bus darf nicht am Hafen in Münster stehen

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 1993 - 8 S 1594/92; Juris, Rn. 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

    Der Kläger verfolgt demnach sein Klageziel unverändert weiter und hält sein wahres Begehren der Sache nach aufrecht, wie er dies in der mündlichen Verhandlung des Senats bestätigt hat (vgl. zu diesen Fragen auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1993 - 8 S 1594/92 -); dementsprechend ist der Senat im Berufungsverfahren - trotz Einlegung der Berufung durch die Beklagte - nicht gehindert, diesem Begehren gemäß dem ursprünglich angekündigten und weiterhin sachdienlichen Antrag des Klägers dadurch Rechnung zu tragen, daß der Verpflichtungsausspruch in der aus dem Tenor dieses Urteils ersichtlichen Weise neu gefaßt wird.
  • VG Augsburg, 28.09.2009 - Au 4 S 09.1230

    Nachbarantrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Bebauungsplan;

    Ein solches Vorgehen wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn zu befürchten steht, dass schon innerhalb kurzer Zeit Baumaßnahmen erfolgen werden, die später nicht mehr oder nur sehr schwer rückgängig zu machen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 1.2.1993 Az. 8 S 1594/92, zitiert nach Juris).
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 E 08.1752

    Rechtmäßigkeit der Unterlassung bauaufsichtlichen Einschreitens gegen

    Dies ist nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO, aber auch als ausnahmsweise vorbeugende Baueinstellungsverfügung in analoger Anwendung des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO möglich (Decker in Simon/Busse, BayBO, zu Art. 81 BayBO 1998, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 - NVwZ-RR 1994, 72 = BRS 55 Nr. 194).
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