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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 8 S 2042/00   

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https://dejure.org/2001,11017
VGH Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 8 S 2042/00 (https://dejure.org/2001,11017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2001 - 8 S 2042/00 (https://dejure.org/2001,11017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 8 S 2042/00 (https://dejure.org/2001,11017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entschädigung des von einer wasserrechtlichen Erlaubnis nachteilig Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Entschädigung im Wasserrecht; Heranziehung zu Entschädigungsleistungen wegen eines versiegten Brunnens; Wasserrechtsgesuch bezüglich einer Grundwasserentnahme ; Unmittelbares Einwirken einer bewilligten Gewässerbenutzung auf ein Recht oder die bisherige ...

  • Judicialis

    WHG § 10; ; WG § 15; ; WG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 10; WG § 15; WG § 16
    Wasserrecht: Erlaubnis, Nachträgliche Entscheidung, Festsetzung einer Entschädigung, Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 9/80

    Enteignende Wirkung von Hochwasserschutzmaßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 8 S 2042/00
    Denn abgesehen davon, dass etwa in dem zitierten Urteil des OVG Münster vom 21.8.1989 (- 20 A 1629/88 - ZfW 1990, 417 ) übereinstimmend mit dem Verwaltungsgericht als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 WHG "ein unmittelbares Einwirken" der bewilligten Gewässerbenutzung auf ein Recht oder die bisherige Grundstücksnutzung genannt wird, versteht es sich von selbst, dass eine Entschädigung nur für unmittelbar und adäquat verursachte Nachteile festgesetzt werden kann (vgl. etwa auch: BGH, Urteil vom 5.3.1981 - III ZR 9/80 - ZfW 1982, 218 ; Czychowski, WHG, 7. Aufl., 1998, § 20 RdNr. 10; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Stand: Juli 2000, § 20 RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92

    Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 8 S 2042/00
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs von dem Grundsatz auszugehen, dass eine Behörde regelmäßig als hinreichend kompetent anzusehen ist, ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts ein Widerspruchsverfahren zu betreiben (Beschluss vom 17.8.1992 - 5 S 1665/92 - VBlBW 1992, 470).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1989 - 20 A 1629/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 8 S 2042/00
    Denn abgesehen davon, dass etwa in dem zitierten Urteil des OVG Münster vom 21.8.1989 (- 20 A 1629/88 - ZfW 1990, 417 ) übereinstimmend mit dem Verwaltungsgericht als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 WHG "ein unmittelbares Einwirken" der bewilligten Gewässerbenutzung auf ein Recht oder die bisherige Grundstücksnutzung genannt wird, versteht es sich von selbst, dass eine Entschädigung nur für unmittelbar und adäquat verursachte Nachteile festgesetzt werden kann (vgl. etwa auch: BGH, Urteil vom 5.3.1981 - III ZR 9/80 - ZfW 1982, 218 ; Czychowski, WHG, 7. Aufl., 1998, § 20 RdNr. 10; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Stand: Juli 2000, § 20 RdNr. 8).
  • VG Ansbach, 07.10.2020 - AN 9 K 18.00360

    Nassschäden an Mühlengebäude nach Aufstau einer Talsperre

    Es sind nur unmittelbar und adäquat verursachte Schäden auszugleichen (vgl. VGH Mannheim, U.v. 1.2.2001 - 8 S 2042/00 - juris Rn. 28).
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