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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97   

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VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97 (https://dejure.org/2002,6298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2002 - A 13 S 1729/97 (https://dejure.org/2002,6298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - A 13 S 1729/97 (https://dejure.org/2002,6298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Angola: kein Abschiebungshindernis wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Exilpolitische Betätigung für die UNITA, die sich in regional beschränkter propagandistischer Öffentlichkeitsarbeit erschöpft; Abschiebungshindernis für angolanische Staatsangehörige; Zulässigkeit eines Folgeantrags für die Prüfung und Feststellung von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 4; AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; AsylVfG § 71
    Angola, Bakongo, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, UNITA, MAKO, Illegale Ausreise, Antragstellung als Asylgrund, Auslandsaufenthalt, Aufenthaltsdauer, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Krankheit, ...

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; EMRK Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfolgerstaat: Angola, Exilpolitische Betätigung, UNITA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - A 13 S 665/93

    Zur - fehlenden - Gefahr politischer Verfolgung für angolanische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Diese Einschätzung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Eine Verfolgungsgefahr allein wegen Stellung eines Asylantrags und eines Auslandsaufenthalts angolanischer Staatsangehöriger lässt sich auch den vorliegenden Stellungnahmen von amnesty international nicht (mehr) entnehmen (anders noch die im Senatsurteil vom 6.9.1995, a.a.O., verwerteten Berichte).

    Hingewiesen wird auf den Vorfall vom 22.1.1993 (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 6.9.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3264/94

    Angola: Asylbeantragung im Ausland, Auslandsaufenthalt bzw Zugehörigkeit zu den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Insoweit schließe sich das Gericht der Beurteilung des Senats im Urteil vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 - an, wonach MAKO-Anhänger in Angola keine staatliche Verfolgung zu befürchten hätten.

    Diese Einschätzung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile vom 6.9.1995 - A 13 S 665/93 - und vom 29.2.1996 - A 13 S 3264/94 -).

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 6.9.1995 und vom 29.2.1996 (a.a.O.) entschieden.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Allerdings scheitert das Verpflichtungsbegehren zu § 53 AuslG entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts insgesamt nicht bereits daran, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Falle des sogenannten unerheblichen (zu dieser Terminologie vgl. BVerwG, Urteil vom 21.3.2000, BVerwGE 111, 77), beziehungsweise nicht "asylverfahrensrelevanten" (zu dieser Terminologie vgl. GK-AsylVfG, § 71 RdNr. 70 f.) Folgeantrags für die Prüfung und Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG nicht zuständig wäre.

    In der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 21.3.2000, a.a.O.) ist mittlerweile geklärt, dass ein Folgeantrag nach § 71 Abs. 1 AsylVfG, um den es sich bei dem neuerlichen Asylantrag des Klägers jedenfalls seit Rechtskraft des im ersten Asylverfahren ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.10.1992 handelt, grundsätzlich eine Prüfungs- und Entscheidungspflicht des Bundesamts im Hinblick auf das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG auch dann auslöst, wenn er nach § 71 Abs. 4 AsylVfG nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führt (vgl. auch Hailbronner, AuslR, B 2, § 31 AsylVfG RdNr. 45).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Die Gefahr, dass der Kläger im Falle einer Abschiebung nach Angola an seiner psychischen Gesundheit Schaden nimmt, stellt sich auch nicht als nur typische Auswirkung einer allgemeinen Gefahrenlage in diesem Staat dar, weshalb die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG nicht eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.1998, BVerwGE 108, 77).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Schließlich handelt es sich bei der psychischen Erkrankung des Klägers auch offensichtlich nicht um ein weit verbreitetes Leiden, bei dessen Vorliegen es einer politischen Leitentscheidung nach § 54 AuslG bedürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.1998, InfAuslR 1998, 409).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Satzes 1 dieser Vorschrift sind im Hinblick darauf gegeben, dass seiner Psychotherapiebedürftigkeit mangels entsprechender Behandlungsmöglichkeiten in Angola nicht Rechnung getragen werden kann, weshalb die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung seines psychischen Gesundheitszustands alsbald nach seiner Rückkehr nach Angola mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (zu Gesundheitsgefahren als Abschiebungshindernis vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Dass unter einer Leibesgefährdung im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auch Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit eines Ausländers ohne Verletzung der äußeren Integrität des Leibes zu verstehen sind, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 22.11.2000 - A 13 S 348/97 - und Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, EZAR 622 Nr. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - 1 A 2793/98

    Angola, Bakongo, FNLA, Propagandisten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Davon, dass angolanische Staatsangehörige nicht allein wegen ihrer Asylantragstellung und eines längeren Auslandsaufenthaltes staatlicherseits gefährdet sind, geht auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte aus (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 30.3.1999 - 25 B 96.35630 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.8.2000 - 1 A 2793/98.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 8 A 11816/99

    Angola, Bakongo, UNITA, FLEC-FLAC, FFAKO, Mitglieder, Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Davon, dass angolanische Staatsangehörige nicht allein wegen ihrer Asylantragstellung und eines längeren Auslandsaufenthaltes staatlicherseits gefährdet sind, geht auch die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte aus (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 30.3.1999 - 25 B 96.35630 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.8.2000 - 1 A 2793/98.A - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3711/94

    Zur Zuständigkeit für die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Falle der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97
    Offenbleiben kann daher, ob an der im Senatsurteil vom 29.2.1996 - A 13 S 3711/94 - vertretenen Auffassung festzuhalten wäre, dass in derartigen Übergangsfällen das Bundesamt für die Entscheidung über Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht zuständig ist, wenn es die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG verneint.
  • VGH Bayern, 30.03.1999 - 25 B 96.35630
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2002 - A 12 S 907/00

    Türkei: medizinische Versorgung

    bb) Bei der PTBS handelt es sich um eine psychische Erkrankung (vgl. Näheres z.B. in Pschyrembel, a.a.O., Stichwort "Belastungsstörung, posttraumatische" und Birck, ZAR 2002, 28; zum Krankheitsbild siehe auch Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm, 26.11.1999, 26.04.2000 und 29.12.2000, jeweils an VG Sigmaringen), die als solche ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bilden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2002 - A 13 S 1729/97 -, juris; vgl. zu anderen psychischen Erkrankungen: BVerwG, Urteil vom 21.09.1999, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - A 5 S 1251/06

    Rechtswidriger Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AusG 1990 im Falle

    Vor diesem Hintergrund kann indes - derzeit und auf absehbare Zeit - nicht davon ausgegangen werden, dass der ausweislich seiner exilpolitischen Betätigung (zur nicht beachtlich wahrscheinlichen Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung in diesem Zusammenhang VGH Bad.-Württ. Urt. v. 01.02.2002 -A 13 S 1729/97 -) weiterhin für Dritte erkennbar politisch für die UNITA tätige Kläger zu 1 bei einer Rückkehr nach Angola vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - A 12 S 1999/14

    Exilpolitischen Betätigung eines Angolaners; Widerruf der Feststellung des

    Dem Kläger des zu entscheidenden Berufungsverfahrens, der im Gegensatz zu dem Kläger zu 1 jenes Verfahrens vor seiner Ausreise keine Verfolgung erlitten hat und der von einer solchen auch nicht unmittelbar bedroht gewesen ist, droht danach im Falle einer Rückkehr nach Angola politische Verfolgung jedenfalls nicht (mehr) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 03.12.2009 - A 5 S 122/08 - juris, Urteil v. 11.12.2008 - A 5 S 1251/06 - InfAuslR 2009, 215, Urteil v. 01.02.2002 - A 13 S 1729/97 - juris, Urteil v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - juris).
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