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   VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05   

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VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05 (https://dejure.org/2005,8179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 (https://dejure.org/2005,8179)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 1 S 499/05 (https://dejure.org/2005,8179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre Entbehrlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung; Notwendigkeit der Androhung des Zwangsmittels; Möglichkeit des Verzichts auf eine Androhung bei Gefahr im Verzug ; Zulässigkeit eines Verzichts auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 4; ; AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 5; ; LVwVG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; LVwVG § 20 Abs. 1; ; LVwVG § 21; ; LVwVG § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsvollstreckung, Asylverfahrensrecht: Passauflage, Wohnungsdurchsuchung, Zwangsmittel, Androhung

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsvollstreckung, Asylverfahrensrecht: Passauflage, Wohnungsdurchsuchung, Zwangsmittel, Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 243
  • VBlBW 2005, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Das Verwaltungsgericht hat demnach zunächst festzustellen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, BVerfGE 51, 97 ), und sodann insbesondere zu prüfen, ob der Zweck der Vollstreckung nicht erreicht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und ein den Anforderungen des § 5 Abs. 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, a.a.O., m.w.N.).

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 LVwVG, Art. 13 Abs. 2 2. Alt. GG kann der Richtervorbehalt nur dann in zulässiger Weise entfallen, wenn die mit der Einschaltung des Richters verbundene Verzögerung nicht hingenommen werden kann, weil ansonsten der Erfolg der Durchsuchung gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, BVerfGE 51, 97 ; Urteil vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 ; Müller-Eiselt, a.a.O., § 287 AO Rn. 25 f.; Wesser, NJW 2002, 2138 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Zum einen sind im Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des vollstreckbaren - und insbesondere des bestandskräftigen - Verwaltungsakts ausgeschlossen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 m.N.); die rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsanordnung eröffnet keinen neuen Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24 ).

    Der Antragsteller kann sich nicht auf die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung berufen, wonach bei der Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung die gem. Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebotene Anhörung des Vollstreckungsschuldners unterbleiben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ; Müller-Eiselt, a.a.O., § 287 AO Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Die Rechtsgrundlage für die gerichtliche Entscheidung über die Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vollstreckung einer sogenannten Passauflage findet sich indessen ausschließlich in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG und den weiteren Vorschriften des Vollstreckungsrechts, nicht aber im AsylVfG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, VBlBW 2000, 204).

    Das Verwaltungsgericht hat demnach zunächst festzustellen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, BVerfGE 51, 97 ), und sodann insbesondere zu prüfen, ob der Zweck der Vollstreckung nicht erreicht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und ein den Anforderungen des § 5 Abs. 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen; Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5; Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Zum einen sind im Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des vollstreckbaren - und insbesondere des bestandskräftigen - Verwaltungsakts ausgeschlossen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 m.N.); die rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsanordnung eröffnet keinen neuen Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81

    Unmittelbarer Zwang; Versiegelung einer Baustelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn der Erfolg einer notwendigen Maßnahme ohne sofortiges Eingreifen beeinträchtigt oder vereitelt würde, die Maßnahme also unaufschiebbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 -, VBlBW 1982, 140 ; Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298 ; Fliegauf/Maurer, a.a.O., § 21 Rn. 2).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ist es vielmehr geboten, dem von einem tiefgreifenden, wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriff - hier in das Grundrecht aus Art. 13 GG - Betroffenen die Gelegenheit zu geben, dessen Berechtigung im Wege des hier sachdienlich gestellten Feststellungsantrags - nachträglich - klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt - wie hier - nach dem typischen Geschehensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher eine in der Prozessordnung vorgesehene Überprüfung nicht erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27 ; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, ESVGH 52, 217 m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80

    Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen; Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5; Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Zum einen sind im Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des vollstreckbaren - und insbesondere des bestandskräftigen - Verwaltungsakts ausgeschlossen (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, NVwZ 1999, 290 m.N.); die rechtliche Überprüfung der Durchsuchungsanordnung eröffnet keinen neuen Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, BVerfGE 57, 346 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, VBlBW 2000, 24 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn der Erfolg einer notwendigen Maßnahme ohne sofortiges Eingreifen beeinträchtigt oder vereitelt würde, die Maßnahme also unaufschiebbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 -, VBlBW 1982, 140 ; Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298 ; Fliegauf/Maurer, a.a.O., § 21 Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

  • VGH Bayern, 23.04.1987 - 4 C 86.03145
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    6/2990, S. 19; Senat, Beschl. v. 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386, und v. 04.03.1991 - 1 S 429/91 - VBlBW 1991, 591; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.04.2021 - 6 S 4129/20 - juris, und v. 26.01.2021 - 3 S 4271/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

    Der bei Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung zulässige Verzicht auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung lässt als solcher einen Rückschluss auf die besondere Eilbedürftigkeit der Durchsetzung der Grundverfügung nicht zwingend zu (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243).

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG), und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243 = VBlBW 2005, 386; Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Die Voraussetzungen für eine Fristsetzung auf "sofort" sind somit kaum geringer als die des § 21 LVwVG, der bei Gefahr im Verzug ein Abweichen von § 20 Abs. 1 LVwVG ermöglicht (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn diese Erwägung bezieht sich nur auf die gerichtliche Ermächtigung zu dieser Modalität der Vollstreckung; am Erfordernis, dass die sonstigen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen müssen, ändert sich dadurch nichts (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. zu § 21 LVwVG; zur zivilprozessualen Zwangsvollstreckung vgl. Heßler in: Münchner Kommentar zur ZPO, Bd. 2, 3. Aufl., § 758 a Rn. 52).

    Deren Voraussetzungen liegen im Übrigen nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht vor (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. zum nicht einschlägigen Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG) und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853; Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Diese müssen neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sein, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - a.a.O. und Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O.).

    Ebenso hat das Regierungspräsidium dem Antragsgegner entsprechend § 20 Abs. 1 Satz 2 LVwVG eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtung zur Übergabe gesetzt (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - a.a.O. und Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O.).

  • VG Mainz, 25.09.2019 - 1 O 635/19

    Vollstreckung von tierschutzrechtlichen Anordnungen; Androhung von Zwangsmitteln

    Die auf Antrag der Vollstreckungsbehörde ergehende Durchsuchungsanordnung hat einer rechtmäßigen Vollstreckung zu dienen; nur wenn und soweit die Verwirklichung des Vollstreckungszwecks es gebietet, muss es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, in den geschützten räumlich-gegenständlichen Bereich des Vollstreckungsschuldners einzudringen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 S 499/05 -, juris, Rn. 6).

    Es ist daher nicht zulässig, ein Zwangsmittel ohne erneute Androhung i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 1 LVwVG auszutauschen und zu diesem Zwecke eine Durchsuchung vorzunehmen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 S 499/05 -, juris, Rn. 10).

    Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn der Erfolg einer notwendigen Maßnahme ohne sofortiges Eingreifen beeinträchtigt oder vereitelt würde, die Maßnahme also unaufschiebbar wäre (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 S 499/05 -, juris, Rn. 12).

  • VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs

    Diese müssen vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.6.2005 - 2 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 m.w.Nachw.).
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