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   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04   

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VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine vereinbarte Trasse; Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Verwaltungsakt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Anlage eines öffentlichen Wegs, zumal falls diese aus Versehen erfolgt ist, macht diese zwar rechtswidrig, führt aber nicht etwa zur Nichtigkeit einer anschließend erklärten Widmung, durch die ein Wegegrundstück zur öffentlichen Sache und die privatrechtliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers beschränkt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275; zur - verneinten - Regelungswirkung bei Inanspruchnahme von Pachtflächen in Bezug auf das Pachtverhältnis BVerwG, Beschl. v. 10.07.1997 - 4 B 111.97 - Juris; Senatsbeschl. v. 16.08.2004 - 5 S 154/04 - vgl. auch Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 47 ff., 67).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97

    Widmung einer Straße zur gemeindlichen Ortsstraße zum Zweck der Erschließung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Anlage eines öffentlichen Wegs, zumal falls diese aus Versehen erfolgt ist, macht diese zwar rechtswidrig, führt aber nicht etwa zur Nichtigkeit einer anschließend erklärten Widmung, durch die ein Wegegrundstück zur öffentlichen Sache und die privatrechtliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers beschränkt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275; zur - verneinten - Regelungswirkung bei Inanspruchnahme von Pachtflächen in Bezug auf das Pachtverhältnis BVerwG, Beschl. v. 10.07.1997 - 4 B 111.97 - Juris; Senatsbeschl. v. 16.08.2004 - 5 S 154/04 - vgl. auch Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 47 ff., 67).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Diese Vorschriften werden regelmäßig herangezogen, wenn einem Grundstückseigentümer oder Besitzer eines Grundstücks aufgegeben wird, eine von ihm errichtete Sperre eines öffentlichen Wegs zu beseitigen (st. Rspr., etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.1962 - I 103/60 - DÖV 1963, 106; zuletzt Senatsbeschl. v. 02.07.2003 - 5 S 590/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zu Grunde gelegt, dass eine rechtliche Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband nicht stets schon dann entfällt, wenn dieser einen Weg vernachlässigt und die Unterhaltung Anliegern überlässt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 5 S 2143/82

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Als nicht geringfügig angesehen worden ist eine Abweichung für die ähnlich gelagerte Frage, ob ein neu angelegter Weg noch von der Widmung des alten Wegs erfasst wird, wenn ein neuer Weg vollständig außerhalb der bisher vorhandenen Trasse verläuft (Senatsurt. v. 03.10.1983 - 5 S 2143/82 - ebenso Lorenz a.a.O. § 5 Rdnr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1980 - 9 A 1361/77

    Unwesentliche Verlegung eines Weges unter preußischem Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Dagegen hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Abweichung als unwesentlich beurteilt für den Fall, dass ein Weg über seine gesamte Länge um annähernd seine Breite auf private Grundstücke verschoben worden war und der Eigentümer dieser Grundstücke dem konkludent zugestimmt hatte (OVG NW, Urt. v. 17.01.1980 - 9 A 1361/77 - DÖV 1980, 924).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Im Übrigen hat der Senat auch für den Fall, dass ein Weg nach Neuerrichtung einer Brücke über einen Bach an anderer Stelle um etwa 10 m, etwa seine Hälfte, verlängert worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144), verneint, dass die Widmung des kürzeren alten Wegs den neuen Wegeteil umfasste.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Sie kann geltend machen, auf Grund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils in ihren subjektiven Rechten als (neue) Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. ... beeinträchtigt zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289), weil sie die angefochtene grundstücksbezogene Verfügung als Rechtsnachfolgerin gegen sich gelten lassen muss (§ 121 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Denn aus § 265 Abs. 2 und § 266 Abs. 1 ZPO, die gemäß § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess entsprechend anwendbar sind (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001 - 4 BN 43.01 - Buchholz 303 § 265 ZPO Nr. 6 = NVwZ 2001, 1282), ergibt sich, dass der Gegenstand eines auf ein Grundstück bezogenen Rechtsstreits bei einem Eigentümerwechsel nicht ohne Weiteres entfällt, vielmehr der Alteigentümer den Prozess fortführen kann, sofern nicht der Rechtsnachfolger den Prozess von sich aus übernimmt oder auf Antrag des Gegners übernehmen muss.
  • VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04

    Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob

    §§ 1, 3 PolG werden regelmäßig herangezogen, wenn einem Grundstückseigentümer aufgegeben wird, eine von ihm errichtete Sperre eines öffentlichen Wegs zu beseitigen (vgl. ständige Rechtsprechung, etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.08.1962 - I 103/60 -, DÖV 1963, 106; Beschluss vom 02.07.2003 - 5 S 590/03 - und Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, NUR 2006, 175).

    Schließlich war die Beklagte auch befugt, den Kläger zu verpflichten, nutzungswilligen Personen das Begehen und die Überfahrt uneingeschränkt zu Fuß und mit Fahrzeugen aller Art zu gewähren (Ziff. 4 der Verfügung), da sie als allgemeine Polizeibehörde für den Erlass von allen Gefahren abwehrenden bzw. Störungen beseitigenden Maßnahmen nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 4 Satz 1 und 66 Abs. 2 PolG zuständig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).

    Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der §§ 1, 3 PolG erfordert nämlich ebenso wie ein straßenverkehrsbehördliches Tätigwerden zur Beseitigung eines Verkehrshindernisses, dass sich das Hindernis auf öffentlichen Straßen oder Wegen befindet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG und VGH Bad.-Württ., zuletzt Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst neben dem Bestand des Staates die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen und den Schutz kollektiver Rechtsgüter auch Individualrechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Würde, Ehre, Eigentum und Vermögen sowie Güter, die durch Normen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrechts geschützt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, VBlBW 2005, 478 ff. und Beschluss vom 19.06.1991 - 1 S 1268/91 -, NVwZ-RR 1992, 20 f.; Belz/Mussmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 6. Auflage 2004, § 1 RdNr. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Die Antragsgegnerin verfolgt insoweit mangels entsprechender straßenrechtlicher Befugnisse als zuständige allgemeine Polizeibehörde (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 62 Abs. 4 Satz 1 und § 66 Abs. 2 PolG) eine Aufgabe der Gefahrenabwehr in Bezug auf eine staatliche Einrichtung, deren Bestand und Funktionsfähigkeit vom polizeilichen Schutzgut der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG umfasst werden (vgl. Senatsurteil vom 1.7.2005 - 5 S 1996/04 - VBlBW 2005, 478, juris Rn. 21).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Nach ständiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass im badischen Landesteil nach dem bis zum 30. Juni 1964 geltenden Recht Voraussetzung für einen öffentlichen Weg war, dass eine erkennbare Wegeanlage vorhanden und diese für den Gemeingebrauch ausdrücklich oder stillschweigend gewidmet war, in Verwirklichung dieser Widmung der Weg tatsächlich durch die Allgemeinheit benutzt wurde und der Weg in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (st. Rechtssprechung; vgl. dazu u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2008, Az.: 5 S 2858/06; sowie Urteil vom 01. Juli 2005, Az.: 5 S 1996/04, abgedruckt in ESVGH 56, 59 = NuR 2006, 175-177 = VBlBW 2005, 478-480).
  • VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05

    Ansehung eines Weges als eine öffentliche Straße im Sinne des Niedersächsischen

    In diesen Fällen kann das allgemeine Rechtsinstitut der "unvordenklichen" Verjährung eingreifen: es begründet eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn der Weg seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit genutzt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819, 820; OVG Bremen, Beschluss v. 10.12.2004 - 1 B 387/04 -, zit. n. juris; VGH Mannheim, Urteil v. 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, zit. n. juris; VG Minden, Urteil v. 16.08.2005 - 1 K 2061/04 -, zit. n. juris).
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