Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3441
VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03 (https://dejure.org/2004,3441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 (https://dejure.org/2004,3441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 3 S 1743/03 (https://dejure.org/2004,3441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatz für die Neugestaltung einer Ortsdurchfahrt; Übernahme einer Baulast auf Vorrat; Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrageswegen wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Vorschrift; Verbotsnormcharakter des § 71 Landesbauordnung ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; LVwVfG § 59 Abs. 1; ; LBO § 71

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; LVwVfG § 59 Abs. 1; LBO § 71
    Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, (Zusicherung) Sonstiges Bauordnungsrecht: Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Nichtigkeit, Bürgermeister, Vertretungsmacht

  • rechtsportal.de

    BGB § 134 ; LVwVfG § 59 Abs. 1 ; LBO § 71
    Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, (Zusicherung) Sonstiges Bauordnungsrecht: Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Nichtigkeit, Bürgermeister, Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahme einer Baulast auf Vorrat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 97
  • VBlBW 2005, 73
  • BauR 2005, 148 (Ls.)
  • BauR 2005, 1908
  • ZfBR 2005, 700 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 1445/00

    Baulast; Bauvorbescheid - Bindungswirkung; Kniestock

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Vielmehr sieht § 71 LBO die Übernahme einer Baulast vor, mit der Hindernisse ausgeräumt werden sollen, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen können (BVerwG, Beschluss vom 4.10.1994 - 4 B 175.94 -, NVwZ 1995, 377 m.w.N.; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.2001 - 8 S 1485/01 -, VBlBW 2002, 127 und Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188).

    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. zu diesen Grundsätzen: Sauter a.a.O., § 71 RdNrn. 14, 16, 17 und VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.4.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486 und vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. zu diesen Grundsätzen: Sauter a.a.O., § 71 RdNrn. 14, 16, 17 und VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.4.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486 und vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Die gesetzliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters und der für ihn handelnden Gemeindebediensteten nach § 42 Abs. 1 Satz 2 GO ist weder durch die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Verteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen den Gemeindeorganen eingeschränkt noch grundsätzlich durch Gemeinderatsbeschluss beschränkbar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1990 - 2 S 1058/88 -, ESVGH 40, 245 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2001 - 8 S 1485/01

    Abstandsbaulast - maßgeblicher Zeitpunkt für Flächenberechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Vielmehr sieht § 71 LBO die Übernahme einer Baulast vor, mit der Hindernisse ausgeräumt werden sollen, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen können (BVerwG, Beschluss vom 4.10.1994 - 4 B 175.94 -, NVwZ 1995, 377 m.w.N.; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.2001 - 8 S 1485/01 -, VBlBW 2002, 127 und Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Aus Sinn, Zweck und Systematik einer gesetzlichen Regelung ohne ausdrückliche Klarstellung im Wortlaut kann sich ein Verbot auch dann ergeben, wenn der Rechtsverstoß objektiv erheblich ist und ein im Einzelfall schutzwürdiges öffentliches Interesse an der Erhaltung der Rechtsordnung besteht, hinter der der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit zurückzutreten hat (OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 34/98 -, BGHZ 143, 283).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 39.92

    Verwaltungsrechtliche Verträge - Nichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der differenzierenden Regelung in § 59 VwVfG zu entnehmen, dass bei verwaltungsrechtlichen Verträgen nicht jeder Rechtsverstoß, sondern nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit führen sollen (BVerwG, Urteile vom 3.3.1995 - 8 C 32.93 -, BVerwGE 98, 58 und vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, BVerwGE 89, 7 sowie Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 39.92 -, Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2000 - 14 W 54/00

    Streitwert bei Geltendmachung eines Auflassungsanspruchs gegen einzelne Miterben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Die hiergegen von der Klägerin eingelegte sofortige Beschwerde wies das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 26.7.2000 - 14 W 54/00 - zurück.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89

    Öffentlich- rechtlicher Vertrag; Verstoß gegen ein Gesetz; Gesetzesinkonkruenz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Aus Sinn, Zweck und Systematik einer gesetzlichen Regelung ohne ausdrückliche Klarstellung im Wortlaut kann sich ein Verbot auch dann ergeben, wenn der Rechtsverstoß objektiv erheblich ist und ein im Einzelfall schutzwürdiges öffentliches Interesse an der Erhaltung der Rechtsordnung besteht, hinter der der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit zurückzutreten hat (OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 34/98 -, BGHZ 143, 283).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der differenzierenden Regelung in § 59 VwVfG zu entnehmen, dass bei verwaltungsrechtlichen Verträgen nicht jeder Rechtsverstoß, sondern nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit führen sollen (BVerwG, Urteile vom 3.3.1995 - 8 C 32.93 -, BVerwGE 98, 58 und vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, BVerwGE 89, 7 sowie Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 39.92 -, Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der differenzierenden Regelung in § 59 VwVfG zu entnehmen, dass bei verwaltungsrechtlichen Verträgen nicht jeder Rechtsverstoß, sondern nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit führen sollen (BVerwG, Urteile vom 3.3.1995 - 8 C 32.93 -, BVerwGE 98, 58 und vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, BVerwGE 89, 7 sowie Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 39.92 -, Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 4 B 175.94

    Berechtigung der Bauaufsichtsbehörde zur Ablehnung der Eintragung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Davon dürfte allerdings ohne weiteres auszugehen sein, da zwischen der durch Baulast übernommenen Verpflichtung und der Wahrnehmung der der Baurechtsbehörde obliegenden Aufgaben ein Zusammenhang bestand (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.01.2007, a.a.O.; Urt. v. 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, ESVGH 55, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig ist eine baulastmäßige Verpflichtung, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, VBlBW 2005, 73 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 15.06.2007 - 9 K 2278/07

    Zulässiger Inhalt einer Baulast

    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig ist eine baulastmäßige Verpflichtung, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, VBlBW 2005, 73 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Erforderlich ist ein Verstoß gegen eine zwingende Rechtsnorm, die entweder den Abschluss eines Vertrages, d. h. eine Regelung der in Frage stehenden Angelegenheit durch Vertrag, den Inhalt der vertraglichen Regelung oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges schlechthin verbietet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 3 S 1743/03 -, VBlBW 2005, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der

    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig - und damit auch nicht (mehr) im öffentlichen Interesse - ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 - VBlBW 2005, 73).
  • VG Karlsruhe, 08.02.2018 - 9 K 659/15

    Gewährung von Subventionen entgegen der Subventionsrichtlinien

    Verbote i. S. d. § 134 BGB sind Vorschriften, die eine nach der Rechtsordnung grundsätzlich mögliche rechtsgeschäftliche Regelung wegen ihres Inhalts oder der Umstände ihres Zustandekommens untersagen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.2014 - 3 S 1743/03 - juris Rn. 17).

    Aus Sinn, Zweck und Systematik einer gesetzlichen Regelung kann sich ein Verbot auch ohne ausdrückliche Klarstellung im Wortlaut dann ergeben, wenn der Rechtsverstoß objektiv erheblich ist und ein im Einzelfall schutzwürdiges öffentliches Interesse an der Erhaltung der Rechtsordnung besteht, hinter der der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit zurückzutreten hat (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.2014 - 3 S 1743/03 - juris Rn. 17 m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12

    Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs

    Erforderlich ist ein Verstoß gegen eine zwingende Rechtsnorm, die entweder den Abschluss eines Vertrages, d. h. eine Regelung der in Frage stehenden Angelegenheit durch Vertrag, den Inhalt der vertraglichen Regelung oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges schlechthin verbietet (vgl. OVG BBg, Urt. v. 13.12.2006 - 10 B 13.05 -, Juris, RdNr. 93; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, BauR 2005, 1908, RdNr. 19 in Juris).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Schließlich handelt es sich bei der streitgegenständlichen Baulast nach den vorangegangenen Ausführungen auch ersichtlich nicht um eine sog. "Vorratsbaulast", bei der ein öffentliches Interesse möglicherweise schon dann besteht, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass sie in naher Zukunft baurechtliche Bedeutung gewinnen kann (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, BauR 2005, 1908; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17

    Baulast; Geh- und Fahrrechte; Verzicht; öffentliches Interesse; Wegfall; Zufahrt;

    Abgesehen davon bezieht sich die Baulast von 1976 auf das seinerzeit auf dem Flurstück 1... errichtete Vorhaben und kann demgemäß auch nicht im Sinne einer "Vorratsbaulast" verstanden werden, die allenfalls für ein in naher Zukunft beabsichtigtes Vorhaben baurechtliche Bedeutung gewinnen kann (vgl. dazu VGH BW, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 3 S 1743/03 -, juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 21. November 2017 - 2 A 1393/16 -, juris Rn. 100 ff.).
  • VG Düsseldorf, 09.06.2011 - 9 K 1390/09

    Löschung einer Baulast

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06; Urteil vom 01.10.2004-3 S 1743/03 - m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht