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   VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17   

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https://dejure.org/2019,34403
VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17 (https://dejure.org/2019,34403)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2019 - 5 S 963/17 (https://dejure.org/2019,34403)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 5 S 963/17 (https://dejure.org/2019,34403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BauNVO
    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer Wohnung in ein Büro erteilt worden ist, verstößt nicht gegen nachbarsschützende Vorschriften.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsänderung; Baugenehmigung; Räume; freier Beruf; Finanzdienstleistungen; Leasingverträge; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Zugang; Stellplätz; notwendige Stellplätze; Baulast; Baulastsicherung; Befreiung; Bestimmtheit; Bauvorlagen; Nachbarschutz

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung einer Wohnung in ein Büro; Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Hinblick auf die Zahl der Stellplätze und die Zugänglichkeit der Nachbargrundstücke

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung einer Wohnung in ein Büro; Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Hinblick auf die Zahl der Stellplätze und die Zugänglichkeit der Nachbargrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 346 (Ls.)
  • ZfBR 2020, 75
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Diesem Ziel dient der Grundsatz, dass die Büronutzung regelmäßig nicht mehr als die Hälfte der Wohnungen und auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche umfassen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17, vom 25.1.1985 - 4 C 34/81 - VBlBW 1985, 382, juris Rn. 11 und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 14).

    Büros, die größer als eine Wohnung sind, drängen die Wohnnutzung übermäßig zurück und lassen das Gebäude als ein gewerblich genutztes Gebäude erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17).

    In der Regel ist die Büronutzung auch auf eine einzige Wohnung beschränkt und zwar so, wie sie im Zeitpunkt des Beginns der Nutzung für den freien Beruf vorgefunden wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 16 f., und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13).

    So führe die Zusammenlegung von zwei Ein-Zimmer-Wohnungen in einem Gebäude mit Wohnungen unterschiedlicher Größen immer noch zu einer Einheit, die kleiner sei als einzelne andere Wohnungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 18; zum Ganzen auch: Arnold in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 13 Rn. 27 f.; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl., § 13 Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Denn die Vorschrift will erkennbar nicht die Nutzung von Räumen durch alle Arten von Gewerbebetrieben zulassen, die in den jeweiligen Baugebieten nicht stören, sondern nur freiberuflich Tätigen und ähnlich tätigen Gewerbetreibenden die Nutzung von Räumen zu Berufszwecken ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - NVwZ-RR 2006, 311, juris Rn. 5).

    Diesem Ziel dient der Grundsatz, dass die Büronutzung regelmäßig nicht mehr als die Hälfte der Wohnungen und auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche umfassen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17, vom 25.1.1985 - 4 C 34/81 - VBlBW 1985, 382, juris Rn. 11 und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 14).

    In der Regel ist die Büronutzung auch auf eine einzige Wohnung beschränkt und zwar so, wie sie im Zeitpunkt des Beginns der Nutzung für den freien Beruf vorgefunden wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 16 f., und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13).

    Eine Verbindung mehrerer Wohnungen zum Zwecke der freiberuflichen oder ähnlichen Berufsausübung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits für unzulässig gehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.4.2019 - 5 S 2102/18 - juris Rn. 14 und vom 12.2.2019 - 5 S 2487/18 - juris Rn. 34; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 2008, 600, juris Rn. 13).

    Die Vorschrift dient - ebenso wie die aktuell geltende Regelung in § 37 Abs. 5 Satz 2 LBO - ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 2008, 600, juris Rn. 13; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 37 Rn. 103).

  • VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Räumen zur freiberuflichen Nutzung im reinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Außerdem erfolgt die Tätigkeit unabhängig und wird einer unbestimmten Zahl von Personen angeboten (vgl. zu einem Finanzberater: BayVGH, Urteil vom 14.5.2001 - 1 B 99.652 - NVwZ-RR 2002, 490, juris Rn. 22; zu einem Immobilienmakler: OVG Bremen, Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2014, 645, juris Rn. 26).

    Bei einem Flächenvergleich ist in der Regel nur auf die Räume des Gebäudes abzustellen, die zum dauernden Aufenthalt objektiv geeignet sind und auch für diesen Zweck genutzt werden sollen (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.5.2001 - 1 B 99.652 - NVwZ-RR 2002, 490, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2007 - 1 LA 37/07 - NVwZ-RR 2008, 22, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (vgl. Senatsbeschluss vom 1.4.2019 - 5 S 2102/18 - juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 18.3.1998 - 1 B 33.98 -, GewArch 1998, 254 f., juris Rn. 10).

    Dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.4.2019 - 5 S 2102/18 - juris Rn. 14 und vom 12.2.2019 - 5 S 2487/18 - juris Rn. 34; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 2008, 600, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13

    Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Dies wäre nicht möglich, da es sich bei einer Baulast um keine Rechtsvorschrift nach §§ 4 bis 39 LBO handelt (vgl. Senatsurteil vom 30.11.2018 - 5 S 854/17 - BauR 2019, 636, juris Rn. 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305, juris Rn. 3).

    Die Härte ist offenbar nicht beabsichtigt, wenn das Grundstück bei Einhaltung der in § 56 Abs. 5 Satz 1 LBO genannten Vorschriften nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzung oder den Schutzzweck dieser Vorschriften gefordert wird, wenn also die schematische Anwendung der Vorschrift zu Ungerechtigkeiten führen würde, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - VBlBW 2013, 305, juris Rn. 3).

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 2 K 2760/11

    Kein Kindergeldanspruch bei Besuch eines islamischen Mädchenkollegs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Der Antrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. August 2011 (2 K 2760/11) abgelehnt.

    Dem Senat liegen die Akten des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart 2 K 2890/14 sowie des dort betriebenen Eilverfahrens 2 K 2760/11, ein Heft Bauakten zum Bauvorhaben des Beigeladenen mit dessen gesondert abgeheftetem Baugesuch, ein mit Schriftsatz vom 25. Juni 2019 vorgelegtes Heft Unterlagen der Beklagten sowie ein Heft Bauakten mit gesondertem Baugesuch zur Errichtung der Kettenwohnhäuser "... ... 2 bis 10" in ... L... vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Dies gilt trotz des Umstands, dass das Grundstück mit der Flurstück-Nummer 1339/5 im Gemeinschaftseigentum steht und es für die Eintragung in diesem Fall grundsätzlich der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.6.1990 - 8 S 637/90 - VBlBW 1991, 59, juris Rn. 24; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, LBOAVO, 7. Aufl., § 71 Rn. 33).
  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 5/02

    Anspruch des Miteigentümers eines Grundstücks auf Einräumung einer Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Dies ist möglich, wenn ohne die Bewilligung einer Baulast eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks durch den klagenden Miteigentümer nicht gewährleistet werden kann, die Grenzen des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleiben und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 8.3.2004 - II ZR 5/02 - NJW-RR 2004, 809, juris Rn. 6, und vom 3.12.1990 - II ZR 107/90 - BauR 1991, 227, juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17
    Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten nur dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz subjektiver Rechte erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - BauR 2019, 1111, juris Rn. 36; dies war in dem von der Klägerin genannten Senatsurteil vom 9.2.1993 - 5 S 1650/92 - ESVGH 43, 142, juris Rn. 35 gegeben: dort war die genehmigte gewerbliche Nutzung nicht bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2016 - 5 S 2220/15

    Gewerbliche Zurverfügungstellung von Appartements und Wohnungen auch als Ferien-

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2007 - 1 LA 37/07

    Möglichkeit einer quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97

    Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 107/90

    Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14

    Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05

    Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet;

    Das dem Nachbarn durch das Eigentum vermittelte Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks begründet kein Recht auf bevorzugte Nutzung des angrenzenden öffentlichen Straßenraums (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1998 - 1 B 33.98 -, GewArch 1998, 254 = juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.2019 - 5 S 963/17 -, VBlBW 2020, 191 = juris Rn. 59; Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, juris Rn. 14).

    Dies setzt in der Regel entsprechende Immissionen, insbesondere Lärm- und Abgaseinwirkungen, voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.2019 - 5 S 963/17 -, VBlBW 2020, 191 = juris Rn. 59; Beschl. v. 12.02.2019 - 5 S 2487/18 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600 = juris Rn. 13).

  • VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer

    Als rücksichtslos kann ein Verzicht auf die notwendigen Stellplätze ferner (nur) dann gerügt werden, wenn der durch ihn bewirkte parkende Verkehr und Parksuchverkehr den Nachbarn in der Wohnnutzung seines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2019 - 5 S 963/17 - juris Rn. 59).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2023 - 2 K 783/23
    Änderungen zu seinen Lasten haben außer Betracht zu bleiben (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.2019 - 5 S 963/17 -, BauR 2020, 92).

    Die Klage eines Dritten gegen die Baugenehmigung kann damit im Ergebnis nur Erfolg haben, sofern die Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine Vorschrift erteilt wurde und diese zugleich dem Schutz seiner Rechte zu dienen bestimmt ist (st. Rspr., siehe nur BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - IV C 71.71 -, BVerwGE 44, 244-250; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.2019 - 5 S 963/17 -, BauR 2020, 92; Urt. v. 12.09.1991 - 8 S 1382/91 -, NuR 1993, 29).

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

    In Städten ist Parkplatznot keine Besonderheit und wird durch den im Vergleich zu ländlichen Gegenden besseren öffentlichen Nahverkehr ausgeglichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VGH 5 S 963/17 -, juris Rn. 81).
  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 5 S 22.155

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses für

    Dabei ist in der Regel nur auf Räume des Gebäudes abzustellen, die zum dauernden Aufenthalt objektiv geeignet sind und auch für diesen Zweck - entsprechend der Baubeschreibung bzw. den genehmigten Planunterlagen - genutzt werden sollen; denn in aller Regel wird ein Gebäude hinsichtlich seiner Nutzungsart nur durch solche Räume geprägt (BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 1 B 99/652 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg, B.v. 17.8.2007 - 1 LA 37/07 - juris Rn. 6; VGH Mannheim, U.v. 1.10.2019 - 5 S 963/17 - juris Rn. 50; VG Augsburg, U.v. 14.12.2012 - Au 4 K 12.1159 - juris Rn. 37; VG München, U.v. 9.5.2016 - M 8 K 15.733 - juris Rn. 66; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand 143. EL August 2021, § 13 BauNVO Rn. 46; Hornmann in BeckOK BauNVO, Stand 28. Ed. 15.1.2022, § 13 Rn. 35; offen gelassen: OVG NW, U.v. 28.8.2013 - 10 A 2085/12 - juris Rn. 47 ff.).
  • VG Würzburg, 25.05.2023 - W 5 S 23.335

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren,

    Dabei ist in der Regel nur auf Räume des Gebäudes abzustellen, die zum dauernden Aufenthalt objektiv geeignet sind und auch für diesen Zweck - entsprechend der Baubeschreibung bzw. den genehmigten Planunterlagen - genutzt werden sollen; denn in aller Regel wird ein Gebäude hinsichtlich seiner Nutzungsart nur durch solche Räume geprägt (BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 1 B 99/652 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg, B.v. 17.8.2007 - 1 LA 37/07 - juris Rn. 6; VGH Mannheim, U.v. 1.10.2019 - 5 S 963/17 - juris Rn. 50; VG Augsburg, U.v. 14.12.2012 - Au 4 K 12.1159 - juris Rn. 37; VG München, U.v. 9.5.2016 - M 8 K 15.733 - juris Rn. 66; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand 143. EL August 2021, § 13 BauNVO Rn. 46; Hornmann in BeckOK BauNVO, Stand 28. Ed. 15.1.2022, § 13 Rn. 35; offen gelassen: OVG NW, U.v. 28.8.2013 - 10 A 2085/12 - juris Rn. 47 ff.).
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