Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Großhandel mit Arzneimitteln; Erlaubnispflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Erlaubnispflicht für den Arzneimittelgroßhandel; Unternehmenssitz außerhalb des Geltungsbereichs des Arzneimittelgesetzes (AMG); Organisatorisch ausgegliedertes Lager als Betriebsstätte; Berufung auf die Erleichterungen des Europäischen ...
- Judicialis
AMG § 1; ; AMG § 2; ; AMG § 4 Nr. 22; ; AMG § 9 Abs. 2; ; AMG § 43 Abs. 1; ; AMG § 52a; ; AMG § 64; ; EGRL 01/83 Art. 77
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzneimittel; Betäubungsmittel - Arzneimittelgroßhandel; Ausgliederung; Ausland; Betriebsstätte; Erlaubnispflicht; Sitz; Überwachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
- BVerwG, 15.09.2008 - 3 B 36.08
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 668 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2006 - 4 K 2196/06 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.10.2006 - 4 K 2196/06 - zu ändern und festzustellen, dass die Klägerin berechtigt ist, ohne behördliche Erlaubnis nach § 52a AMG berufs- oder gewerbsmäßig zum Zwecke des Handeltreibens Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG in einem im Regierungsbezirk Stuttgart gelegenen Lager eines Lagerhalters, der selbst im Besitz einer Erlaubnis nach § 52a AMG ist, einlagern zu lassen, und mit den so eingelagerten Arzneimitteln Großhandel zu treiben,.
Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (- 4 K 2196/06 -) und die Behördenakten des Beklagten vor.
- EuGH, 15.11.2007 - C-319/05
KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
Die Erlaubnispflicht, die eine zulässige Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 28 EG-Vertrag darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Rdnr. 35), ist damit bereits Bestandteil des Europarechts. - EuGH, 28.02.1984 - 247/81
Kommission / Deutschland
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
Hintergrund der Ausnahmebestimmung in § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.02.1984 (- 247/81 -, Slg. 1984, 1111), mit dem die Vorgängerregelung - die auch für pharmazeutische Unternehmer einen Inlandssitz vorausgesetzt hatte - beanstandet worden war. - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Klägerin beabsichtigte Tätigkeit der Erlaubnispflicht des § 52a AMG unterliegt, so dass ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 ).
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20
"Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus …
Unabhängig davon erstreckt sich die der Klägerin erteilte niederländische Versandhandelsgenehmigung nicht auf diesen ausschließlich im Bundesgebiet stattfindenden Transportvorgang und könnte sich schon aus Gründen des Territorialitätsprinzips nicht auf diesen erstrecken (vgl. hierzu - unabhängig von einem möglicherweise weiteren, "funktionellen" Apothekenbegriff des niederländischen Rechts - auch das Schreiben der Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd vom 21.11.2017, VG-Akte S. 159), so dass die Klägerin selbst bei - fernliegender - Annahme eines Versandhandels einer - hier weder vorliegenden noch beantragten - Erlaubnis nach § 11a i.V.m. § 2 ApoG bedürfte (vgl. Senatsurteil vom 02.01.2008 - 9 S 2850/06 -, juris Rn. 24 ff. zur Erlaubnispflicht für den Arzneimittelgroßhandel).Ein vorrangiges Einschreiten gegenüber der T. hat der Beklagte im Ergebnis zu Recht nicht in Betracht gezogen, da diese lediglich im Auftrag der Klägerin tätig wurde, die auch nach eigenen Angaben die alleinige Verantwortung für die Umsetzung des zu beanstandenden Vertriebsmodells in H. trägt (vgl. auch Senatsurteil vom 02.01.2008 - 9 S 2850/06 -, juris Rn. 35).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1951/17 vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Januar 2008 - 9 S 2850/06 -, A&R 2008, 89 = juris, Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 15. Sep-tember 2008 - 3 B 36.08 -, NVwZ-RR 2009, 60 = juris, Rn. 5.
- VG Düsseldorf, 21.06.2017 - 16 K 8045/16 Der Verkauf der im Unionsgebiet produzierten Arzneimittel an die Klägerin ist eine Großhandelstätigkeit, die der Erlaubnispflicht nach Art. 80 RL 2001/83/EG unterliegt (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. Januar 2008 - 9 S 2850/06 -).Eine Großhandelserlaubnis eines EU-Mitgliedstaates hat die H. S.A., Schweiz nicht.