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   VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04   

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VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04 (https://dejure.org/2005,7501)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2005 - 5 S 2333/04 (https://dejure.org/2005,7501)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 5 S 2333/04 (https://dejure.org/2005,7501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Gemeinde nach Versäumnis der Einwendungsfrist in einem Planfeststellungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Äußerung einer Gemeinde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist; Äußerung nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist, aber innerhalb einer von der Anhörungsbehörde verlängerten ...

  • Judicialis

    AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 32 Abs. 1; ; VwVfG § 73 Abs. 2; ; VwVfG § 73 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung, Gemeinde, Einwendungsfrist, Stellungnahmefrist, Präklusion, Fristverlängerung, Wiedereinsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess - Wiederensetzung in vorigen Stand nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Diese ist deshalb nicht befugt, über die gesetzliche Einwendungsfrist Abweichendes zu bestimmen (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 30.07.1998 - 4 A 1.98 - m.w.N., NVwZ-RR 1999, 162).

    Zu Gunsten der Antragstellerin dürfte auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 VwVfG nicht in Betracht kommen (zu dieser Möglichkeit vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid v. 30.07.1998 - 4 A 1.98 - a.a.O.).

    Die Antragstellerin ist im gerichtlichen Verfahren - mit Blick auf ihr rechtzeitiges Klage- bzw. Antragsvorbringen - auch nicht so zu stellen, wie sie bei nicht formaler Präklusion stünde (vgl. hierzu BVerwG, Gerichtsbescheid v. 30.07.1998 - 4 A 1.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Zudem erscheint zweifelhaft, ob die Antragstellerin in ihrem nachgereichten Einwendungsschreiben vom 28.10.2003 ihre nunmehr im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Betroffenheit - wie erforderlich - im Sinne einer "Thematisierung" von betroffenem Rechtsgut und drohender Beeinträchtigung vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 sowie Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1883/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Denn darin hat die Antragstellerin unter Hinweis auf die besondere Bedeutung der "Erhaltung des heute vorhandenen freien Blicks auf die Stadtkulisse" gefordert, "dass die Schallschutzwände so transparent sein müssen, dass eine ungehinderte Sicht aus dem Zug möglich ist." Das dürfte im Hinblick auf das betroffene Rechtsgut etwas anderes sein als der nunmehr im gerichtlichen Verfahren als eigene Betroffenheit geltend gemachte Eingriff in das ihr "als Ausfluss ihrer Planungshoheit zustehende Recht auf städtebauliche Gestaltung" und die "erhebliche Störung der besonders schützenswerten Sichtbeziehungen von verschiedenen Standorten aus zu den angesprochenen Kulturdenkmalen, zur Donau und zu den Donauauen" durch die "geplanten nicht transparenten und damit auch verunstaltend wirkenden Wände" (zum gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht als einer wehrfähigen Rechtsposition vgl. Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 386/03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 VR 17.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Der Betroffene bleibt materiell mit seinem Vorbringen präkludiert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 VR 17.99 - m.w.N., Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1883/99

    Erhalt von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren; Lärmschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Zudem erscheint zweifelhaft, ob die Antragstellerin in ihrem nachgereichten Einwendungsschreiben vom 28.10.2003 ihre nunmehr im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Betroffenheit - wie erforderlich - im Sinne einer "Thematisierung" von betroffenem Rechtsgut und drohender Beeinträchtigung vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 sowie Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1883/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2004 - 5 S 1706/03

    Keine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde bei sechsstreifigem Ausbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Dass die Antragstellerin wegen der von ihr vorgetragenen Umstände den Hinweis auf den Einwendungsausschluss gegen sich nicht gelten lassen müsste (vgl. hierzu Senatsurt. v. 06.07.2004 - 5 S 1706/03 -), ist nicht anzunehmen.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Dies gilt allerdings nur, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 - BVErwGE 81, 185 = NVwZ 1989, 864).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Diese planfestgestellte Ausführung der Lärmschutzwände, die auch verunstaltend wirke, sieht die Antragstellerin als Eingriff in das ihr "als Ausfluss ihrer Planungshoheit zustehende Recht auf städtebauliche Gestaltung" an; dadurch würden die "besonders schützenswerten Sichtbeziehungen von verschiedenen Standorten aus zu den angesprochenen Kulturdenkmalen, zur Donau und zu den Donauauen ... erheblich gestört." Die Beigeladene weist zutreffend darauf hin, dass die Anordnung einer Lärmschutzwand als Schutzauflage i. S. des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (materiell auf der Grundlage von § 41 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV) im Sinne einer besonderen Leistungsverpflichtung neben die (eigentliche) Zulassung des Vorhabens tritt und damit - aus prozessualer Sicht - prinzipiell auch selbständig angefochten werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Entgegen der Meinung der Beigeladenen dürfte der Aussetzungsantrag allerdings nicht bereits wegen Verstoßes gegen das Begründungsgebot des § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 06.07.2003 - 9 VR 13.03 - NVwZ 2003, 1392) unzulässig sein.
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie von Amts wegen zu beachten ist (zur vergleichbaren Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG grundlegend BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 - DVBl. 1997, 51).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

    2.1.3 Allerdings ist bei einer unverschuldeten Versäumung der Frist für die Erhebung von Einwendungen unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von einer Präklusion abzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2000 - 4 VR 17.99 -, juris m.w.N.; Gerichtsbescheid v. 30.7.1998 - 4 A 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 162f.; grundlegend BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119; s. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 2.2.2005 - 5 S 2333/04 -, NVwZ-RR 2006, 136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905 = juris Rn. 34; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Februar 2005 - 5 S 2333/04 -, NVwZ-RR 2006, 136 = juris Rn. 20 (jeweils zu Einwendungen einer Gemeinde).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

    Bei einer unverschuldeten Versäumung der Frist für die Erhebung von Einwendungen ist unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von einer Präklusion abzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 VR 17.99 -, juris m.w.N.; Gerichtsbescheid v. 30.07.1998 - 4 A 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 162 f.; grundlegend BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119; s. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 02.02.2005 - 5 S 2333/04 -, NVwZ-RR 2006, 136).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08

    Veränderter Schallschutz an der ICE-Strecke Köln - Frankfurt/M. bei Görgeshausen

    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489 - zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG - VGH BW, Beschluss vom 2. Februar 2005, NVwZ-RR 2006, 136 [137] zur Eisenbahnplanfeststellung).
  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 8 ZB 08.3146
    Dabei kann es offenbleiben, ob die Zurückweisung einer Einwendung aus sachlichen Gründen ohne weiteres als stillschweigende Wiedereinsetzung gewertet werden kann (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2005 Az. 5 S 2333/04, juris RdNr. 14).
  • VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567

    Materielle Präklusion von Einwendungen gegen wasserrechtliche Planfeststellung

    Dies stellt keine konkludente Gewährung von Wiedereinsetzung dar (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. § 32 RdNr. 44; VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 2006, 136, 137), zumal der Kläger zuvor keinerlei Begründung für die verspätet erhobenen Einwendungen gegeben hatte und sich der Beklagte zur Zeit seines Schreibens vom 12. April 2010 der Existenz von Wiedereinsetzungsgründen auf Grund des Schreibens des Klägers vom 13. März 2010 nicht bewusst sein konnte.
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