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   VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20   

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VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20 (https://dejure.org/2022,10215)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2022 - 13 S 1553/20 (https://dejure.org/2022,10215)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 13 S 1553/20 (https://dejure.org/2022,10215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG
    Zahlung von weiteren Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse der Europäischen Union

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse der Europäischen Union (GMOG) für das Jahr 2014; Festsetzung einer mit der Kürzung zusammenhängenden Geldbuße

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    O. gegen Land Baden-Württemberg wegen Landwirtschaftsbeihilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Mainz, 22.08.2019 - 1 K 141/18

    Zahlung von Subventionen auf Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Durch diese freiwilligen Organisationsformen soll das zersplitterte Angebot an Agrarprodukten konzentriert und ein Gegengewicht zu der Marktmacht der Abnehmer gebildet werden (vgl. VG Mainz, Urteil vom 22.08.2019 - 1 K 141/18.MZ - juris Rn. 47).

    Der Konflikt zwischen Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG muss daher grundsätzlich zu Gunsten der Gesetzesbindung der Verwaltung gelöst werden (vgl. hierzu VG Mainz, Urteil vom 22.08.2019 a. a. O. Rn. 86).

    Von der Offensichtlichkeit eines Mangels oder Fehlers ist auszugehen, wenn er für jeden durchschnittlichen Beamten erkennbar sein muss, und zwar nicht nur dann, wenn er optischer Wahrnehmung zugänglich ist, sondern auch, wenn er durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder durch sich aufdrängende Erkundigungen in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. VG Mainz, Urteil vom 22.08.2019 a. a. O. Rn. 81).

    Insbesondere ist aus Art. 103g Abs. 5 VO(EG) Nr. 1234/2007 zu schlussfolgern, dass für die Erzeugerorganisation die Obliegenheit besteht, die Kosten so präzise wie möglich zu ermitteln und in einer Weise darzustellen, dass sie einer validen Prüfung der Förderfähigkeit durch die zuständige Stelle zugänglich sind (vgl. hierzu auch VG Mainz, Urteil vom 22.08.2019 a. a. O. Rn. 61).

    Hieraus folgt, dass die Bezuschussung von Personalkosten eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot der Finanzierung von Lohnkosten darstellt und daher nachgewiesen werden muss, dass die Ausgaben im Rahmen des genehmigten operationellen Programms erbracht wurden (so auch VG Mainz, Urteil vom 22.08.2019 a. a. O. Rn. 55).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Vielmehr ist die öffentliche Hand berechtigt, ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm ohne Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG aus willkürfreien, d. h. sachlichen Gründen zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 - juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1990 - 10 S 3081/89 - juris Rn. 14 f.).

    Vielmehr muss ein Subventionsempfänger grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt wesentlicher Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen ganz eingestellt oder gekürzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 a. a. O. Rn. 27).

    Auch ist die Verwaltung zur Gegensteuerung von Fehlentwicklungen im Weg der Änderung stets befugt; im Fall zwischenzeitlich erkannter Rechtsverstöße der bisherigen Förderungspraxis ist sie sogar regelmäßig verpflichtet, eine Änderung ihrer Vorgehensweise herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 a. a. O. Rn. 25).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Wer einmal eine Subvention erhalten hat, kann nicht berechtigter Weise erwarten, dass diese auch in der Zukunft regelmäßig weitergeleistet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.07.2009 - 5 C 25.08 - juris Rn. 47 und vom 11.05.2006 - 5 C 10.05 - juris Rn. 57; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.05.2009 - 12 A 292/09 - juris Rn. 13 ff.).

    Die rechtswidrige Bewilligungspraxis kann nicht Grundlage eines Förderanspruchs sein, da aus Art. 3 Abs. 1 GG kein "Fehlerwiederholungsanspruch" folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.07.2009 a. a. O. Rn. 24).

  • OVG Saarland, 04.06.2012 - 3 A 33/12

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften zur Vergabe gemeindlicher Subventionen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Gegenteiliges kann der von der Klägerin herangezogenen instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Saarland, Urteil vom 04.06.2012 - 3 A 33/12 - juris und VG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 5 K 1929/13.F - juris) nicht entnommen werden.

    Danach gebietet es der allgemeine Gleichheitssatz dem Subventionsgeber, ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen und begründet dieser zu Gunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, nach einem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 04.06.2012 a. a. O. Rn. 52).

  • VG Karlsruhe, 11.04.2018 - 4 K 4973/15

    Beihilfe an eine landwirtschaftliche Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. April 2018 - 4 K 4973/15 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11.04.2018 - 4 K 4973/15 - zu ändern und nach den Schlussanträgen der Klägerin in erster Instanz mit der Maßgabe zu erkennen, dass nurmehr die Feststellung der Förderfähigkeit der Maßnahmen 2.3.1 bis 2.3.6, 2.3.9 und 2.3.10, 2.5.56 bis 2.5.64, 2.5.25 (doppelte Kürzung in Höhe von 5.567,10 EUR) sowie 3.1 und 6.1 begehrt wird.

  • BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65

    Unterbrechung der Verjährung durch hilfsweise Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Denn die Einstufung eines Gebrauchsüberlassungsvertrags als Pachtvertrag nach § 581 BGB setzt voraus, dass die überlassene Sache Früchte abwirft, deren Genuss dem Pächter neben dem Gebrauch zu gewähren ist; der Begriff der Früchte ergibt sich dabei aus § 99 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.01.1968 - VIII ZR 207/65 - juris Rn. 17).
  • EuG, 22.04.2015 - T-290/12

    Polen / Kommission

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Darüber hinaus sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht berechtigt, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, und zwar insbesondere auf einem Gebiet wie der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. zusammenfassend EuG, Urteil vom 22.04.2015 - T-290/12 - juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Die Regelung im Sinne des § 35 LVwVfG ist darin zu sehen, dass in einer rechtlich ungewissen Situation die Sach- und Rechtslage in einem Einzelfall durch eine verbindliche Feststellung geklärt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 15).
  • EuGH, 08.04.1992 - C-371/90

    Beirafrio / Serviço da Conferência final da Alfândega do Porto

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Dabei ist im Unionsrecht anerkannt, dass falsche Auskünfte und falsche Beratung einen besonderen Vertrauensschutz begründen können, der dem Betroffenen etwa ein Recht darauf verschaffen kann, dass eine Nacherhebung unterbleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 08.04.1992 - C-371/90 - BeckRS 2004, 76819).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1982 - 5 S 2334/81

    Denkmalschutz; Schutzwürdigkeit; feststellender Verwaltungsakt; Auslegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20
    Ein feststellender Verwaltungsakt liegt nur dann vor, wenn der betroffene Bürger unter Berücksichtigung aller ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei der gebotenen objektiven Auslegung aus dem Empfängerhorizont die Erklärung der Behörde als eine verbindliche Regelung auffassen konnte oder musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1982 - 5 S 2334/81 - NVwZ 1983, 100).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2013 - 5 K 1929/13

    Keine Subvention für Sachgewinn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 292/09

    Zulässigkeit einer Kürzung von Fördermitteln für den Betrieb eines seit

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89

    Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum -

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 36.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderung

  • OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18

    Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 13 S 1555/20

    Anspruch einer Gemüseerzeugergenossenschaft auf finanzielle Beihilfe aus Mitteln

    Sie enthält einen innerhalb der verlängerten Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag und mit dem Verweis auf die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung eine hinreichende Berufungsbegründung (vgl. Urteil des Senats vom 02.02.2022 - 13 S 1553/20 - juris Rn. 33; OVG Hamburg, Urteil vom 21.09.2018 - 4 Bf 232/18.A - juris Rn. 22).

    Der erkennende Senat hat in seinem rechtskräftigen und den Beteiligten bekannten Urteil vom 02.02.2022 (a. a. O. Rn. 40 ff.) hierzu ausgeführt:.

    Wie bereits ausgeführt (vgl. auch Urteil des Senats vom 02.02.2022 a. a. O. Rn. 42) erfolgt die Förderung von Erzeugerorganisationen auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1234/2007 zeitabschnittsweise auf Grundlage des jeweils genehmigten operationellen Programms.

    In Artikel 32 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1308/2013 wird zudem der auch der der Bestimmung des Artikel 103b Abs. 2 VO (EG) Nr. 1234/2007 zu Grunde liegende Rechtsgedanke verdeutlicht, dass die finanzielle Unterstützung der Union nur in Bezug auf ein operationelles Programm ("wenn diese Vereinigungen ein operationelles Programm oder Teilprogramm vorstellen, verwalten und umsetzen") erfolgt (vgl. auch Urteil des Senats vom 02.02.2022 a. a. O. Rn. 37).

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    Eine behördliche Erklärung, deren feststellende Regelungsqualität nicht bereits durch Aufnahme in den Tenor des Bescheids dokumentiert worden ist, kann regelmäßig im Weg der Auslegung nur dann als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren sein, wenn der Regelungswille der Behörde in anderer Weise klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt (vgl. VGH BW, U.v. 2.2.2022 - 13 S 1553/20 - juris Rn. 78; BVerwG, U.v. 5.11.2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 10 S 1391/20

    Überprüfung der Emissionen einer Feuerungsanlage; Einhaltung der

    Eine behördliche Erklärung, deren feststellende Regelungsqualität nicht bereits durch Aufnahme in den Tenor des Bescheids dokumentiert worden ist, kann regelmäßig im Wege der Auslegung nur dann als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren sein, wenn der Regelungswille der Behörde in anderer Weise klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2022 - 13 S 1553/20 - juris Rn. 78).
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