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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21   

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VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21 (https://dejure.org/2021,4904)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 (https://dejure.org/2021,4904)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 11 S 120/21 (https://dejure.org/2021,4904)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Tatsächlich ist nach geltender Rechtslage das Einreise- und Aufenthaltsverbot durch die Ausländerbehörde befristet zu erlassen (dazu näher VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris).

    Gegen die konstitutive Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung statthaft, weil diese Wirkung eines Rechtsbehelfs kraft Gesetzes entfällt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 74).

    b) Bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 77).

    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 23, und vom 06.03.2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 80 f., und Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 69).

    Abschiebungsandrohungen und Einreise- und Aufenthaltsverbote haben, wenn sie nicht isoliert, sondern als Annex zu den sie bedingenden Grundmaßnahmen angegriffen werden, keine eigenständige Bedeutung für die Streitwertfestsetzung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 102).

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    (a) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belegt, dass § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG neben den anderen in § 54 Abs. 2 AufenthG normierten Tatbeständen einen eigenständigen Anwendungsbereich hat und daher auch Verhaltensweisen erfasst, die in den übrigen Tatbeständen des § 54 Abs. 2 AufenthG normierte Voraussetzungen nicht erfüllen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8).

    In Reaktion darauf führte die Bundesregierung aus, der Gesetzentwurf gehe davon aus, dass die Praxis bei Anwendung des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG "das Gleichgewicht zu den schwerwiegenden Ausweisungsinteressen z. B. nach den Nummern 1 bis 3 wahren wird" (BT-Drs. 18/4199, S. 6; das aber ausschließend Bay. VGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8).

    Diese Fälle vereint das Merkmal der erheblichen Strafbarkeit oder das der besonderen Verwerflichkeit (a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8: es sei kaum möglich, zwischen den Ausweisungsinteressen ein Gleichgewicht herzustellen).

    Den daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt es nicht, das Gewicht eines Rechtsverstoßes erst bei der nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8).

    (d) Diese Beschränkung des Merkmals der Geringfügigkeit auf Rechtsverstöße von bestimmtem Gewicht stellt keine "Typenkorrektur" dar (vgl. auch insoweit Bay. VGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 10 C 20.51 -, juris Rn. 8), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Zusammenhang weder angezeigt noch zulässig ist (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    (e) Die Würdigung eines Rechtsverstoßes als geringfügig im genannten Sinn ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (siehe bereits BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 23).

    Dasselbe gilt für vorsätzlich begangene Straftaten, auch wenn sie mit einem geringeren als dem in § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG genannten Strafmaß geahndet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 22; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.02.2020 - 3 A 44/18 -, juris Rn. 10, m. w. N.).

    Auch Straftaten können im Einzelfall aber geringfügig sein, etwa wenn es sich um die erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt und die Strafe sowie der verursachte Schaden gering sind (BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 24; vgl. Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 54 AufenthG Rn. 95).

    Wird ein Strafverfahren wegen einer - auch vorsätzlich begangenen - Straftat aufgrund deren Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO eingestellt, kann das für die entsprechende aufenthaltsrechtliche Beurteilung sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 22; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 B 324/19 -, juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914

    Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Aus § 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV folgt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Aufenthaltstitel voraussetzt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 31), wenn nicht eine Ausnahmeregelung die Antragstellung im Inland zulässt.

    Von der Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann gemäß Satz 2 dieser Bestimmung jedenfalls abgesehen werden, wenn der Ausländer gänzlich ohne Visum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris) oder lediglich mit einem den nunmehr beabsichtigten Aufenthaltszweck nicht erfassenden und somit nicht mit dem "erforderlichen" Visum eingereist ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris) sowie im Falle einer Wiedereinreise, nachdem ein früher erteiltes Visum erloschen war (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris).

    Dementsprechend werden bewusste Verletzungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, die auf einen dem Ausländer nicht zustehenden Vorteil zielen, in der Regel nicht geringfügig sein (zum Gewicht dieser Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 58, m. w. N.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Vielmehr kommt die vorläufige Sicherung des Aufenthalts des Ausländers bis zur rechtkräftigen Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO in allen Fällen in Betracht, in denen das Aufenthaltsgesetz und die zu seiner Ausführung ergangenen Rechtsverordnungen die Möglichkeit der Titelbeantragung vom Inland aus gewähren, weil sie dem Ausländer damit eine sicherungsfähige Rechtsposition einräumen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 21).

    Außerhalb des Anwendungsbereichs der § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG ist der Ausländer dagegen darauf verwiesen, den Anspruch auf Erteilung eines Titels vom Ausland zu verfolgen und durchzusetzen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris Rn. 21; siehe auch Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 44), wenn keine Ausnahmen eine Beantragung vom Inland aus ermöglichen.

    Von der Voraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kann gemäß Satz 2 dieser Bestimmung jedenfalls abgesehen werden, wenn der Ausländer gänzlich ohne Visum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, juris) oder lediglich mit einem den nunmehr beabsichtigten Aufenthaltszweck nicht erfassenden und somit nicht mit dem "erforderlichen" Visum eingereist ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, juris) sowie im Falle einer Wiedereinreise, nachdem ein früher erteiltes Visum erloschen war (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln beruhen auf dem allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Grundsatz, dass Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis einen (noch) wirksamen Aufenthaltstitel und demzufolge einen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellten Antrag voraussetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 17).

    Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeführt, wonach ein erloschener Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8682, S. 23; BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 14).

    Schließlich sind auch die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, der einen längerfristigen Aufenthalt auf Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis und anderen Daueraufenthaltstiteln von der Erteilung eines nationalen Visums abhängig macht, sowie des § 8 Abs. 1 AufenthG, die die Verlängerung eines Aufenthaltstitels an die Vorschriften über dessen Erteilung knüpft, Ausdruck des Grundsatzes, dass die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes über die Titelerteilung auf eine prinzipiell lückenlose Legalisierung des Aufenthalts gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 C 5.10 -, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Zu diesen Konsequenzen gehört insbesondere, dass die Annahme eines Ausweisungsinteresses der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich entgegensteht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und die anderweitige Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch besondere Vorschriften (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) ausgeschlossen sein kann (siehe VGH Bad.-Württ., 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 50 ff.).

    Dementsprechend werden bewusste Verletzungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, die auf einen dem Ausländer nicht zustehenden Vorteil zielen, in der Regel nicht geringfügig sein (zum Gewicht dieser Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 58, m. w. N.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 B 324/19

    Beschwerde; Änderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Es bedarf einer umfassenden Wertung dieser Umstände unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 B 324/19 -, juris Rn. 10; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 28. Ed. 01.01.2021, § 54 AufenthG Rn. 324; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 54 AufenthG Rn 95).

    Wird ein Strafverfahren wegen einer - auch vorsätzlich begangenen - Straftat aufgrund deren Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO eingestellt, kann das für die entsprechende aufenthaltsrechtliche Beurteilung sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris Rn. 22; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 B 324/19 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Die danach erforderliche eigenständige Prüfung des Rechtsschutzbegehrens durch den Senat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 12, und vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 -, juris Rn. 11; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2020, § 146 Rn. 43) führt zu dem Ergebnis, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen das durch das Landratsamt verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot anzuordnen ist, der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Übrigen aber keinen Erfolg hat.

    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ablehnung des Titelerteilungsantrags (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) ist statthaft, wenn zugunsten des Ausländers die in § 81 Abs. 4 AufenthG vorgesehene Fiktion eingetreten war und die Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 13, vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21
    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu treffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 23, und vom 06.03.2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 80 f., und Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

  • OVG Sachsen, 17.02.2020 - 3 A 44/18

    Aufenthaltserlaubnis; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Geldstrafe; nicht nur

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2016 - 2 O 26/16

    Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • BVerwG, 25.06.2019 - 1 C 40.18

    ARB 1/80 Art 13; ARB 2/76 Art 7; AufenthG § 5 Abs 2 Satz 1 Nr 1, Abs 2 Satz 2, §

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19

    Verspäteter Antrag nach Erlöschen des Aufenthaltstitels löst keine

  • VGH Bayern, 17.08.2020 - 10 B 18.1223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. März 2021 - 11 S 120/21 -, juris, Rn. 24 ff.; Samel , in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 8 AufenthG Rn. 5.
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Keine Ansprüche in diesem Sinne sind Regelansprüche oder Ansprüche auf Grund von Soll-Vorschriften; ebenso wenig liegt ein Anspruch im vorstehenden Sinne im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2020 - 1 C 12/19 - juris Rn. 52; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.07.2018 - 11 S 1224/18 - juris Rn. 11 und Beschl. v. 02.03.2021 - 11 S 120/21 - juris Rn. 34).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich nicht geringfügig (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 28.10.2020 - 3 B 324/19 - juris Rn. 10; VGH Mannheim, Beschl. v. 02.03.2021 - 11 S 120/21 - juris Rn. 61).

    Die typischen Probleme, mit denen Betroffene konfrontiert werden (Kosten, Mühen, Zeitaufwand, vorübergehende Trennung von Angehörigen und Freunden) gehören zu dem normalen Risiko der nicht ordnungsgemäßen Einreise und begründen keine Unzumutbarkeit (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.03.2021 - 11 S 120/21 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.07.2009 - 11 ME 171/09 - juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

    Dies deckt sich mit den Erwägungen des Gesetzgebers zum Rückgriff auf die Auffangnorm des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG, wonach der Anwendungsbereich des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG etwa für ein schwerwiegendes - im "Gleichgewicht zu den schwerwiegenden Auswendungsinteressen" der Nummern 1 bis 3 stehendes - strafrechtliches Verhalten des Ausländers, das noch nicht zu einer Verurteilung geführt hat, eröffnet sei (vgl. BT-Drs. 18/4199 S. 6; zu dieser vorgelagerten Frage der Gesetzesinterpretation: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 59; Fleuß, in: BeckOK AuslR, 35. Ed. 1.10.2022, AufenthG § 54 Rn. 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind;

    Die dem vorgelagerte Annahme, die wiederholten Straftaten der Antragstellerin zu 1 begründeten das Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 47 ff., und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.), wird in der Beschwerdebegründung dagegen nicht in Frage gestellt.

    Abschiebungsandrohungen und Einreise- und Aufenthaltsverbote haben, wenn sie nicht isoliert, sondern als Annex zu den sie bedingenden Grundmaßnahmen angegriffen werden, keine eigenständige Bedeutung für die Streitwertfestsetzung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Vorgaben sind bei der Auslegung des Ausländerrechts und auch bei der Anwendung der Bestimmungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, juris Rn. 13; zur verfassungskonformen Auslegung aufenthaltsrechtlicher Tatbestandsmerkmale siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 57, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384

    Aussetzung der Abschiebung, Vater-Kind-Beziehung (hier: verneint),

    Diese setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (BayVGH, B.v. 14.2.2023 - 10 C 22.2379 - juris Rn. 3; B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378, 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15; B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 jew. m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Vielmehr liegt es nahe, das Merkmal der Geringfügigkeit unter Berücksichtigung der sonstigen Tatbestände auszulegen, die nach dem Willen des Gesetzgebers ein Ausweisungsinteresse rechtfertigen sollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 51 und 52).
  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212

    Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der

    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, dass zweifelsfrei ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht oder der Erlass der einstweiligen Anordnung auf ermessensfehlerfreie Ermessensausübung geboten ist oder dass keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - BeckRS 2021, 4045 Rn. 16), sind bei summarischer Prüfung nicht erfüllt.

    Hierbei ist zum Nachteil des Betroffenen zu werten, wenn dieser es fahrlässig versäumt hat, den inländischen Aufenthaltstitel rechtzeitig nach der Einreise mit einem für den vorgesehenen weiteren Aufenthalt richtigen, aber zwischenzeitlich abgelaufenen Visum zu beantragen, da das Aufenthaltsgesetz dem Ausländer allgemein die Vornahme fristgerechter Mitwirkungshandlungen zumutet (vgl. VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - BeckRS 2021, 4045; Maor in Kluth/Heusch, BeckOK, Ausländerrecht, AufenthG, 30. Aufl., Stand: 1.7.2021, § 5 Rn. 39 a.E.).

  • VG Stuttgart, 27.04.2021 - 11 K 1065/21

    Aussetzung der Entscheidung über einen beantragten Aufenthaltstitel; Bestehen

    Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift schließt es aus, sie als Auffangtatbestand generell für "sonstige Fälle der Rechtsuntreue" anzusehen (Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.10.2016 - 2 O 26/16 -, juris und an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris -).

    Auch der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris -) hat sich dem angeschlossen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Eine Reduzierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend vorzunehmen, da dem Antragsteller in der Vergangenheit noch keine Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.10.2022 - 11 S 3478/21 -, juris Rn. 12, und vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

  • VG Göttingen, 23.11.2023 - 2 A 125/20

    Bangladesch: Abschiebungsverbot aufgrund einer PTBS

  • VGH Bayern, 12.09.2022 - 10 CE 22.1925

    Kein ein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VG Düsseldorf, 09.08.2021 - 29 K 1915/19

    Flüchtlingszuerkennung, Mitgliedstaat, Zulässigkeit, Abschiebungsverbot,

  • VG Göttingen, 02.11.2022 - 3 A 115/20

    Abschiebungsandrohung; Subsidiärer Schutz

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VG Göttingen, 18.08.2021 - 2 A 74/21

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylerstverfahren; Asylverfahren;

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 10 CE 22.2164

    Kein Abschiebungshindernis wegen familiärer Beistandsgemeinschaft

  • VGH Bayern, 06.09.2023 - 10 CS 23.1334

    Kein Anspruch auf Verfahrensduldung - Chancen-Aufenthaltsrecht

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300

    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung einer Abschiebung

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 10 CE 23.301

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VG München, 08.11.2021 - M 9 S 21.5081

    Ausweisung eines Ausländers mit EU-Daueraufenthaltsrecht wegen schwerwiegender

  • VG Bayreuth, 01.09.2021 - B 6 K 20.1500

    Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen

  • VG München, 05.07.2021 - M 25 S 21.2428

    Zumutbarkeit der Nachholung des erforderlichen Visumsverfahrens

  • VG Köln, 27.06.2022 - 11 K 6341/21
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