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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20   

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VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20 (https://dejure.org/2021,5704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2021 - 4 S 1608/20 (https://dejure.org/2021,5704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2021 - 4 S 1608/20 (https://dejure.org/2021,5704)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass der Antragsteller unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Frage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt grundsätzlich nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Vielmehr bedarf es der Darlegung erheblicher Fehler bei der Tatsachen- oder Beweiswürdigung, die etwa dann vorliegen können, wenn das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden, ggfs. auch unzureichend ermittelten, Sachverhalt ausgegangen ist oder wenn bei der Beweiswürdigung etwa gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen, eine sachwidrige Beweiswürdigung vorgenommen oder gesetzliche Beweisregeln missachtet wurden (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.11.2020 - 10 S 2012/19 -, Juris Rn. 3, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, Juris Rn. 20, vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 -, Juris Rn. 19, und vom 21.07.2012 - 2 S 1265/12 -, Juris Rn. 3 f.; jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Vielmehr bedarf es der Darlegung erheblicher Fehler bei der Tatsachen- oder Beweiswürdigung, die etwa dann vorliegen können, wenn das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden, ggfs. auch unzureichend ermittelten, Sachverhalt ausgegangen ist oder wenn bei der Beweiswürdigung etwa gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen, eine sachwidrige Beweiswürdigung vorgenommen oder gesetzliche Beweisregeln missachtet wurden (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.11.2020 - 10 S 2012/19 -, Juris Rn. 3, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, Juris Rn. 20, vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 -, Juris Rn. 19, und vom 21.07.2012 - 2 S 1265/12 -, Juris Rn. 3 f.; jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass ein Beamter zur vorgesehenen Dienstleistung schlechterdings außerstande ist; bloße gesundheitliche Einschränkungen stehen der Dienstunfähigkeit nicht gleich (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1982 - 1 DB 23/81 -, Juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 11.04.2016 - 16a DC 14.360 -, Juris Rn. 42).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118], und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 12.02.1982 - 1 DB 23.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass ein Beamter zur vorgesehenen Dienstleistung schlechterdings außerstande ist; bloße gesundheitliche Einschränkungen stehen der Dienstunfähigkeit nicht gleich (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1982 - 1 DB 23/81 -, Juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 11.04.2016 - 16a DC 14.360 -, Juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt grundsätzlich nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19

    Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Vielmehr bedarf es der Darlegung erheblicher Fehler bei der Tatsachen- oder Beweiswürdigung, die etwa dann vorliegen können, wenn das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden, ggfs. auch unzureichend ermittelten, Sachverhalt ausgegangen ist oder wenn bei der Beweiswürdigung etwa gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen, eine sachwidrige Beweiswürdigung vorgenommen oder gesetzliche Beweisregeln missachtet wurden (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.11.2020 - 10 S 2012/19 -, Juris Rn. 3, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, Juris Rn. 20, vom 11.02.2019 - 12 S 2789/18 -, Juris Rn. 19, und vom 21.07.2012 - 2 S 1265/12 -, Juris Rn. 3 f.; jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04

    Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20
    Dass er im Rahmen des § 68 Abs. 2 Satz 2 LBG nicht nur die Vorlage privatärztlicher Atteste bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, sondern im Einzelfall auch Bescheinigungen des Gesundheitsamts bzw. beamteter Ärzte anfordern kann, entspricht nicht nur der für die inhaltsgleiche Regelung in § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG bzw. deren Vorgängerregelung in § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.03.2006 - 2 A 12.04 -, Juris Rn. 2 ff., und vom 22.09.2016 - 2 B 128.15 -, Juris Rn. 10; vgl. auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand 02/2021, § 62 LBG NRW Rn. 19; Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 11/2020, C Bad.-Württ., § 11 LBesG Rn. 59 ff.), sondern ergibt sich für das baden-württembergische Landesrecht mittelbar auch aus der Regelung in Satz 3, die die Kosten einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt bzw. einen beamteten Arzt dem Dienstherrn auferlegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 128.15

    Erfolglose Beschwerde gegen die disziplinare Ahndung von Pflichtversäumnissen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 1465/19

    Kein besonders schwer wiegendes Interesse an der Ausweisung eines Ausländers,

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete

    Diese hängen nämlich ganz wesentlich davon ab, welche - dem Dienstherrn im Fall des § 81 Abs. 2 S. 3 LBG mangels Mitteilung einer bestimmten Diagnose regelmäßig nicht bekannten - Symptome der Beamte gegenüber dem Amtsarzt zur Begründung der angenommenen krankheitsbedingten (vorübergehenden) Dienstunfähigkeit angibt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 S 1608/20 -, Rn. 18, juris).

    Vielmehr müssen die Zweifel des Dienstherrn berechtigt sein, das heißt sie dürfen nicht aus der Luft gegriffen, sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2016 - 2 B 128.15 -, Rn. 10, vom 23. März 2006 - 2 A 12.04 -, Rn. 3 und vom 28. Mai 1984 - 2 B 205.82 -, Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 S 1608/20 -, Leitsatz; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 L 1/09 -, Rn. 9; VG Saarlouis a.a.O., Rn. 4; alle zitiert nach juris).

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