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   VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11   

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VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11 (https://dejure.org/2012,9115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.2012 - 11 S 3086/11 (https://dejure.org/2012,9115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 2012 - 11 S 3086/11 (https://dejure.org/2012,9115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 § 63 Abs 2 S 1; keine anderweitige Erledigung bei Ruhen und Aussetzen des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung vor dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 S. 1 GKG; Vorliegen einer anderweitigen Erledigung i.S.d. § 63 Abs. 3 S. 2 und Abs. 2 S. 1 GKG bei Anordnung des Ruhens oder einer Aussetzung des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung vor dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 S. 1 GKG; Vorliegen einer anderweitigen Erledigung i.S.d. § 63 Abs. 3 S. 2 und Abs. 2 S. 1 GKG bei Anordnung des Ruhens oder einer Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 702
  • DÖV 2012, 572
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 1 OA 16/09

    Isolierte Aufhebung einer Streitwertfestsetzung i.F.e. endgültigen Festsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert endgültig fest (hier mit der Anordnung über das Ruhen des Verfahrens), bevor die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG vorliegen, ist im Beschwerdeverfahren die Wertfestsetzung insgesamt aufzuheben (wie Nieders. OVG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 OA 16/09 - juris).

    Die Wertfestsetzung ist daher aufzuheben, damit zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ohne Bindung an vorangegangene Beschlüsse über den Streitwert entschieden werden kann (vgl. dazu Nieders. OVG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 OA 16/09 - juris).

  • OVG Thüringen, 15.12.2003 - 4 VO 138/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    Die Anordnung des Ruhens oder eine Aussetzung des Verfahrens führen jedoch in der Regel nicht zu einer Beendigung des Rechtsstreits und damit einer Erledigung im Sinne des Gerichtskostengesetzes, und zwar auch dann nicht, wenn das Verfahren statistisch als erledigt gilt, etwa nach Ablauf von sechs Monaten (vgl. § 6 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 01.01.2012; vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2007 - 5 S 1329/07 - NVwZ-RR 2007, 827; Thür. OVG, Beschluss vom 15.12.2003 - 4 VO 138/02 - LKV 2004, 332; a.A. Meyer, a.a.O., § 63 Rn. 11; vgl. auch Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 63 Rn. 4, 11).

    OVG, Beschluss vom 15.12.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.12.1980 - III 1373/77 - Rpfleger 1981, 72, und vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - VBlBW 1980, 56; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2009 - L 24 KR 33/09 B - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1980 - III 1373/77

    Fälligkeit von Gerichtskosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    OVG, Beschluss vom 15.12.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.12.1980 - III 1373/77 - Rpfleger 1981, 72, und vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - VBlBW 1980, 56; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2009 - L 24 KR 33/09 B - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    Auf die Beschwerden der Kläger, über die hier die Berichterstatterin entscheidet (§§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.2006 - 9 S 1148/06 - NVwZ-RR 2006, 648), ist die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 06.05.2010 aufzuheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1980 - 10 S 210/80

    Fälligkeit von Gerichtskosten bei Ruhen des Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    OVG, Beschluss vom 15.12.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.12.1980 - III 1373/77 - Rpfleger 1981, 72, und vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - VBlBW 1980, 56; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2009 - L 24 KR 33/09 B - juris).
  • OVG Sachsen, 14.05.2008 - 5 E 28/08

    Streitwerbeschwerde; Zulässigkeit; Übergangsvorschrift; Ruhen des Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    10 Etwas anderes kann allenfalls anzunehmen sein, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt werden wird, oder jedenfalls nach den konkreten Umständen auf unabsehbare Zeit nicht mit einem Wiederanruf zu rechnen ist (so Sächs. OVG, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 E 28/08 - Sächs.VBl 2008, 217; Thür.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 5 S 1320/07

    Beginn der Rechtsmittelfrist; Erledigung der Hauptsache nach Ruhensanordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    Die Anordnung des Ruhens oder eine Aussetzung des Verfahrens führen jedoch in der Regel nicht zu einer Beendigung des Rechtsstreits und damit einer Erledigung im Sinne des Gerichtskostengesetzes, und zwar auch dann nicht, wenn das Verfahren statistisch als erledigt gilt, etwa nach Ablauf von sechs Monaten (vgl. § 6 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 01.01.2012; vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2007 - 5 S 1329/07 - NVwZ-RR 2007, 827; Thür. OVG, Beschluss vom 15.12.2003 - 4 VO 138/02 - LKV 2004, 332; a.A. Meyer, a.a.O., § 63 Rn. 11; vgl. auch Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 63 Rn. 4, 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - L 24 KR 33/09

    Kostenentscheidung - kostenrechtliche anderweitige Erledigung bei Ruhen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
    OVG, Beschluss vom 15.12.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.12.1980 - III 1373/77 - Rpfleger 1981, 72, und vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - VBlBW 1980, 56; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2009 - L 24 KR 33/09 B - juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    Die veröffentliche Rechtsprechung vor allem der Sozial- und Verwaltungsgerichte zu Streitfällen nach dem 1. Juli 2004 geht zu Recht davon aus, dass beim Ruhen des Verfahrens nach Ablauf von sechs Monaten keine "anderweitige Erledigung i.S.d. § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG eintritt (vgl. zuletzt Beschluss des sächsischen Landessozialgerichts vom 19. März 2012 L 3 AS 897/11 B, JurisDok und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2012 11 S 3086/11, Justiz 2012, 448; so auch Jost, Gebühren- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren, 3.Aufl., S. 232: ""Entlockt´ das FG somit den Beteiligten den Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, kann dies nicht zur Folge haben, dass sechs Monate später für genau dieses Verfahren, welches in keiner Hinsicht irgendwie seine Erledigung gefunden hat, Ihrem Mandanten eine Gerichtskostenrechnung präsentiert wird.").

    Die Überlegung, im Interesse der Gerichtskasse ("unnötige Mehrbelastung der Kostenbeamten") sollten möglichst bald die Gerichtsgebühren erhoben werden können, rechtfertigt keine andere Beurteilung (so zutreffend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2012 11 S 3086/11, Justiz 2012, 448).

    Eine anderweitige Erledigung ist - etwa beim ruhenden Verfahren - nach zutreffender Rechtsprechung lediglich dann anzunehmen, wenn im Einzelfall feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt werden wird, oder jedenfalls nach den konkreten Umständen auf unabsehbare Zeit nicht mit einem Wiederaufruf zu rechnen ist (so Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 5 E 28/08 - Sächs.VBl 2008, 217; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2003 4 VO 138/02 , LKV 2004, 332 ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 L 24 KR 33/09 B , JurisDok; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2012 11 S 3086/11, Justiz 2012, 448 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 6 C 20.2321

    Keine anderweitige Erledigung durch Ruhen des Verfahrens

    Die Anordnung des Ruhens oder eine Aussetzung des Verfahrens führen jedoch grundsätzlich nicht zu einer solchen anderweitigen Erledigung (so überzeugend VGH BW, B.v. 2.4.2012 - 11 S 3086/11 - NVwZ-RR 2012, 702 f. m.w.N.; zum Streitstand etwa OVG LSA, B.v. 18.5.2017 - 3 O 77/17 - NVwZ-RR, 847 Rn. 6), und zwar auch dann nicht, wenn das Verfahren nach Ablauf von sechs Monaten statistisch als erledigt gilt (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VwG-Statistik, Stand 1.1.2020).

    b) Von einer anderweitigen Erledigung im Sinn von 63 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GKG kann im Fall des Ruhens oder der Aussetzung des Verfahrens erst dann ausgegangen werden, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt werden wird oder jedenfalls nach den konkreten Umständen auf unabsehbare Zeit nicht mit einer Fortsetzung des Rechtsstreits zu rechnen ist (VGH BW, B.v. 2.4.2012 - 11 S 3086/11 - NVwZ-RR 2012, 703).

  • LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11

    Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen

    Zwar ist eine anderweitige Erledigung nicht grundsätzlich bereits dann anzunehmen, wenn die Akten weggelegt werden bzw. das Verfahren statistisch als erledigt gilt, etwa nach Ablauf von sechs Monaten (VGH Mannheim, Beschluss vom 02.04.2012 - Az. 11 S 3086/11 -, BeckRS 2012, 49384).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2018 - 8 S 2815/17

    Ruhen des Verfahrens - Wiederanruf und gleichzeitige Erledigung -

    Dass ein Verzicht auf eine gerichtliche Kostenentscheidung nicht dazu führt, dass die Antragsteller ihrer Kostenhaftung entgehen könnten, zeigt die Möglichkeit der Fälligkeit von Gerichtskosten bei "unabsehbarem" Ruhen des Verfahrens, wie es hier auch in Betracht gekommen wäre (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - und vom 02.04.2012 - 11 S 3086/11 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17

    Endgültige Streitwertfestsetzung bei ruhend gestellten Verfahren - fehlende

    Ob dies vorliegend der Fall war, mag dahinstehen (zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob eine Beendigung bereits bei einer Anordnung des Ruhens und dem Zeitablauf von sechs zusätzlichen Monaten zu bejahen ist oder erst dann, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt wird oder wenn auf unabsehbare Zeit nach den konkreten Umständen mit einem Wiederaufruf nicht gerechnet werden kann, siehe etwa VGH BW, Beschluss vom 2. April 2012 - 11 S 3086/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; daneben auch Sächs. LSG, Beschluss vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B -, juris sowie LSG B.-Brb., Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B -, juris).
  • FG Sachsen, 28.01.2014 - 4 Ko 44/14

    Voller Kostenansatz für ein finanzgerichtliches Klageverfahren bei sechsmonatigem

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 02. April 2012, 11 S 3086/11; Sächs. LSG vom 19. März 2012, L 3 AS 897/11 B; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2009, L 24 KR 33/09 B; Sächs. OVG 14. Mai 2008, 5 E 28/08; Thüringer LSG vom 10. Februar 2004, L 6 B 71/03 SF, bei denen die gerichtliche Streitwertfestsetzung Gegenstand der Entscheidungen war.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22

    Streitwert JuSchG

    Dabei ist es unerheblich, ob in dem Verfahrensstadium bereits eine endgültige Wertfestsetzung nach 8 63 Abs. 2 GKG möglich war; entscheidend ist, dass das Gericht eine Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG treffen wollte (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 702; HessLSG BeckRS 2013, 71994).
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