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   VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04   

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VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04 (https://dejure.org/2004,4494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.11.2004 - 5 S 1063/04 (https://dejure.org/2004,4494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. November 2004 - 5 S 1063/04 (https://dejure.org/2004,4494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Planfeststellung - Neubau einer Straßenbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffenen auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bei dessen Rechtswidrigkeit; Zielsetzung des § 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG); Wegfall der Planrechtfertigung bei ...

  • Judicialis

    PBefG § 8 Abs. 3; ; PBefG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; ÖPNVG § 1; ; GVFG § 2 Abs. 1 Nr. 2a; ; BOStrab § 15 Abs. 6; ; EG Art. 87; ; VO (EWG) Nr. 1191/69; ; VO (EWG) Nr. 1107/70; ; VO (EG) Nr. 659/99

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planung - Straßenbahn, Planfeststellung, Planrechtfertigung, Finanzierung, GVFG-Fördermittel, Gemeinsamer Markt, Beihilfe, Abwägung, besonderer Bahnkörper, Gewerbebetrieb, Erreichbarkeit, Kundenverkehr, Lieferverkehr, Umwege

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Finanzierbarkeit: Planrechtfertigungs-Wegfall?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen den Neubau der Straßenbahnlinie von Heidelberg nach Kirchheim abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über den Neubau einer Straßenbahnlinie von Heidelberg nach Kirchheim

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 658 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den Zeitrahmen des § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG (für die Ausführung des Plans) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 = UPR 1999, 355).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits - gerade - Belange der Klägerin als betroffener Grundstückseigentümerin schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundstücks kausal (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NuR 1996, 287).
  • VG Ansbach, 21.03.1990 - AN 3 K 89.00791
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    In diesem Fall kann auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener - wie die Klägerin - nicht unter Berufung auf den umfassenden Prüfungsanspruch geltend machen, die Planungsentscheidung sei wegen der abwägungsfehlerhaften Behandlung privater Belange Dritter aufzuheben (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    Einen - zum Wegfall der Planrechtfertigung führenden - Finanzierungsmangel (in dem dargelegten Sinn) kann die Klägerin auch nicht unter Hinweis auf das Altmark-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.07.2003 - C-280/00 - (NZBau 2003, 503) damit begründen, dass es sich bei der der Planung zugrunde liegenden Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um eine europarechtlich unzulässige Beihilfe handele.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits - gerade - Belange der Klägerin als betroffener Grundstückseigentümerin schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundstücks kausal (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NuR 1996, 287).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04
    In diesem Fall kann auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener - wie die Klägerin - nicht unter Berufung auf den umfassenden Prüfungsanspruch geltend machen, die Planungsentscheidung sei wegen der abwägungsfehlerhaften Behandlung privater Belange Dritter aufzuheben (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Es ist zwar richtig, dass die Rechtfertigung für die Planung - und entsprechendes gilt für das öffentliche Interesse - entfällt, wenn das zugelassene Vorhaben nicht realisiert werden kann (BVerwG, Urteil v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123, 128; Urteil v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555, 558; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 02.11.2004, UPR 2005, 118).

    Eine Planung ist wegen fehlender Realisierbarkeit oder Ausnutzbarkeit aber nur dann fehlerhaft, wenn ausgeschlossen ist, dass das Vorhaben verwirklicht oder für den vorgesehenen Zweck verwendet wird (BVerwG, Urteil v. 24.11.1989, a.a.O., S. 128; BVerwG, Urteil v. 20.05.1999, a.a.O., S. 558; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 02.11.2004, a.a.O., S. 118), oder wenn dem Vorhaben mit anderen Worten ein unüberwindbares und dauerhaftes Hindernis entgegensteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Denn die Finanzierung eines planfestgestellten Vorhabens ist im Rahmen der Planrechtfertigung nur von Bedeutung, wenn sie von vornherein ausgeschlossen erscheint und damit die Realisierung des Vorhabens eindeutig nicht möglich ist (vgl. Senatsurt., Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 847/05 -, UPR 2006, 454; Urt. v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 -, UPR 2005, 118) bzw. dem Vorhaben "unüberwindliche" finanzielle Schranken entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.2013 - 9 A 14.12 -, BVerwGE 148, 373).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den gesetzlich bestimmten Zeitrahmen für den Beginn der Durchführung des Plans von bis zu zehn Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AEG) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - Rdnr. 198 ff.; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/03 - Juris - und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118; vgl. auch, eine Finanzierbarkeit des Neubaus eines Abschnitts einer Bundesstraße als Umgehungsstraße verneinend, OVG Koblenz, Urt. v. 12.05.2005 - 1 C 11472/04 - NuR 2006, 54 m.w.N.).

    Das mindert das Gewicht dieser Eigentümerbelange in der Abwägung erheblich (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61 und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.01.2005 - 8 S 1674/03 - UPR 2005, 319 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.09.2005 - 9 B 13.05 - NuR 2006, 571).

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Der Wegfall der Umsteigenotwendigkeit (siehe OVG Bremen, U. v. 28.08.2001 - 1 D 469/00 -, NordÖR 2001, 483) ist ebenso ein die Verbesserung der Verkehrsverbindung durch die Straßenbahn betreffender Gesichtspunkt wie die Reduzierung der Fahrzeit (VGH Baden-Württemberg, U. v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 -, UPR 2005, 118).

    Die "Finanzierung" eines planfestgestellten Vorhabens ist nur dann erheblich, wenn sie von vornherein ausgeschlossen und damit die Realisierung des Vorhabens eindeutig nicht möglich ist (Jarass, a. a. O., S. 72; VGH Baden-Württemberg, U. v. 06.04.2006 - 5 S 847/05 -, UPR 2006, 454; U. v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 -, UPR 2005, 118).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den gesetzlich bestimmten Zeitrahmen für den Beginn der Durchführung des Plans von bis zu zehn Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AEG) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/03 - Juris - und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118; vgl. auch, eine Finanzierbarkeit des Neubaus eines Abschnitts einer Bundesstraße als Umgehungsstraße verneinend, OVG Koblenz, Urt. v. 12.05.2005 - 1 C 11472/04 - NuR 2006, 54 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den gesetzlich bestimmten Zeitrahmen für den Beginn der Durchführung des Plans von bis zu zehn Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AEG) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/03 - Juris - und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118; vgl. auch, eine Finanzierbarkeit des Neubaus eines Abschnitts einer Bundesstraße als Umgehungsstraße verneinend, OVG Koblenz, Urt. v. 12.05.2005 - 1 C 11472/04 - NuR 2006, 54 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den gesetzlich bestimmten Zeitrahmen für den Beginn der Durchführung des Plans von bis zu zehn Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AEG) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - Rdnr. 198 ff.; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/03 - Juris - und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118; vgl. auch, eine Finanzierbarkeit des Neubaus eines Abschnitts einer Bundesstraße als Umgehungsstraße verneinend, OVG Koblenz, Urt. v. 12.05.2005 - 1 C 11472/04 - NuR 2006, 54 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03

    Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter

    Dieser Grundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene private Dritte selbst keinen zulässigen Rechtsbehelf gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.4.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144/146; Urteil vom 2.11.2004 - 5 S 1063/04 - UA S. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    Insofern kann (auch) für das planungsrechtliche Vollzugshindernis der mangelnden Finanzierbarkeit des Vorhabens auf den gesetzlich bestimmten Zeitrahmen für den Beginn der Durchführung des Plans von bis zu zehn Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AEG) abgestellt werden, in dem die Unsicherheiten einer Plandurchführung längstens als zumutbar erscheinen und von den Planbetroffenen hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555; Senatsurt. v. 08.07.2002 - 5 S 2715/03 - Juris - und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118; vgl. auch, eine Finanzierbarkeit des Neubaus eines Abschnitts einer Bundesstraße als Umgehungsstraße verneinend, OVG Koblenz, Urt. v. 12.05.2005 - 1 C 11472/04 - NuR 2006, 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Warum diese Grundsätze auf Planfeststellungsbeschlüsse nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht übertragbar sein sollten (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 2. November 2004 - 5 S 1063/04 - UPR 2005, 118), zeigt die Beschwerde nicht auf; solche Gründe sind auch sonst nicht ersichtlich.
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