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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2795/99   

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https://dejure.org/1999,10543
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2795/99 (https://dejure.org/1999,10543)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 14 S 2795/99 (https://dejure.org/1999,10543)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 14 S 2795/99 (https://dejure.org/1999,10543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 283
  • VBlBW 2000, 200
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2795/99
    Angesichts der besonderen Eilbedürftigkeit der Sache und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß beide Beteiligte deswegen bereits umfassend in der Sache vorgetragen haben, entscheidet der Senat zugleich über die zugelassene Beschwerde selbst (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 -, NVwZ 1997, 405).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 7 A 10010/11

    In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

    Es wird jedoch nicht bezweifelt, dass Gerichte wie Rippchen mit Kraut und Zwiebel- oder Flammkuchen zu den in Straußwirtschaften zulässigen einfach zubereiteten Speisen zählen (vgl. Metzner, Gaststättengesetz, 6. Auflage 2002, § 14 Rn. 27 f.; Michel/Kienzle, Gaststättengesetz, 13. Auflage 1999, § 14 GastVO Hessen; Pöltl, Gaststättengesetz, 5. Auflage 2003, § 14 Rn. 12 ff.; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 14 S 2795/99 -, juris, zur Zulässigkeit von Gänsebraten in Straußwirtschaften [offen gelassen]).

    Die aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung ergangene Bestimmung des § 12 Abs. 1 GastVO, wonach nur einfach zubereitete Speisen in einer Straußwirtschaft verabreicht werden dürfen, konkretisiert und begrenzt diese Privilegierung der Winzer, um Straußwirtschaften nicht mit Speisegaststätten - von den zeitlichen Beschränkungen abgesehen - gleichzustellen (vgl. Metzner, a.a.O., § 14 GastG Rn. 10 und 27 f.; VGH BW, Beschluss vom 2. Dezember 1999, a.a.O., Rn. 4).

  • VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Sofortige

    Diese Regelung in § 7 Abs. 1 GastVO ist von der Ermächtigung des § 14 Satz 1 Nr. 2 GastG gedeckt (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1999 - 14 S 2795/99 -).

    Die vom Landesgesetzgeber in § 7 Abs. 1 GastVO vorgenommene Einschränkung des Speiseangebots hat daher, neben der Abwehr von Gesundheitsgefahren, auch den Zweck, einen Ausgleich für die spezifischen Vorteile der Betreiber einer Straußwirtschaft zu schaffen, da der Betreiber in seinen wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten ohne die Beschränkungen im Speisenangebot den anderen Speisewirtschaften weitgehend gleichgestellt wäre, ohne dass für eine solche Privilegierung ein plausibler rechtfertigender Grund ersichtlich wäre (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1999, a.a.O.).

    Die Kammer orientiert sich dabei an der Streitwertfestsetzung des VGH Baden-Württemberg in dem erwähnten Beschluss vom 02.12.1999 - 14 S 2795/99-.

  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08

    Alkoholverkauf an Tankstellen zu Ladenschlusszeiten

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00

    Straußwirtschaft

    Der Senat hat im den Beteiligten bekannten Beschluss vom 02.12.1999 (14 S 2795/99) darauf hingewiesen, dass mit der hier maßgeblichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 GastVO in zulässiger Weise der Zweck verfolgt werden dürfte, die den Straußwirtschaften nach § 14 GastG i.V.m. den §§ 5 ff. GastVO gegenüber den erlaubnispflichtigen Speisewirtschaften eingeräumten Privilegierungen angemessen zu kompensieren, und dass erhebliche Gesichtspunkte dafür sprechen, dieser Zielsetzung bei der Auslegung des Begriffs der "einfach zubereiteten warmen Speisen" Rechnung zu tragen.
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 802/08

    Kein unbegrenzter Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen (BVerfGE 21, 73; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 816/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Gleichwohl lassen sich aus der Zielsetzung des Gesetzes und dem sachlichen Zusammenhang der Vorschriften Zweck und Inhalt ausreichend ermitteln und objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. auch zur Auslegung des Begriffs der in Straußwirtschaften zulässigen "einfach zubereiteten Speise" VGH Baden-Württemberg, GewArch 2000, 345; s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 31/07 u.a. -).
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