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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13 (https://dejure.org/2014,42155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2014 - 4 S 1911/13 (https://dejure.org/2014,42155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 (https://dejure.org/2014,42155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkung des Inkraftsetzens der ehebezogenen Vermutungsregel für Lebenspartnerschaften i.R.d. Gewährung von Witwengeld; Kenntnis des lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung eines Beamten im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1a Nr 6 BeamtVG, § 19 Abs 1 S 2 Nr 1 BeamtVG
    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: Versorgungslebenspartnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Witwenrente; Lebenspartnerschaft; Hinterbliebener Lebenspartner; Gesetzliche Vermutung; Rückwirkendes Inkraftsetzen; Versorgungslebenspartnerschaft; Widerlegung; Besondere Umstände; Lebensbedrohliche Erkrankung; Gesamtabwägung; Beweislast

  • rechtsportal.de

    Rückwirkung des Inkraftsetzens der ehebezogenen Vermutungsregel für Lebenspartnerschaften i.R.d. Gewährung von Witwengeld; Kenntnis des lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung eines Beamten im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerlegung der Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (43)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Bei Lebenspartnerschaften, die - wie diejenige der Klägerin - nach dem 01.01.2009 begründet worden sind, muss deshalb nicht (mehr) auf den unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 3; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, ZBR 2013, 48) zurückgegriffen werden.

    Diese vergleichbare Lage bestand (jedenfalls) seit dem 01.01.2005, da sich - insbesondere angesichts der durch Gesetz vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) zum 01.01.2005 in Kraft gesetzten Änderungen des Lebenspartnerschaftsrechts - im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen lässt (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Hinterbliebene Lebenspartner eines Beamten konnten sich deshalb seit diesem Zeitpunkt unmittelbar auf die Richtlinie 2000/78/EG berufen, weil diese im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung nicht innerhalb der Umsetzungsfrist vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden ist und die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    b) Als Folge der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG stand hinterbliebenen Lebenspartnern eines Beamten (jedenfalls) seit dem 01.01.2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebenen Ehepartnern eines Beamten zu (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Der unionsrechtliche Anspruch hinterbliebener Lebenspartner eines Beamten auf Gewährung von Witwengeld ergab sich danach aus der für hinterbliebene Ehepartner eines Beamten geltenden Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in Verbindung mit der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Zwar wurde, wie der Senat im Urteil vom 03.04.2012 (a.a.O.) ausgeführt hat, bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsrechts zum 01.01.2005 nicht nur der Versorgungsausgleich auf das Recht der eingetragenen Lebensgemeinschaft erstreckt (§ 20 LPartG), sondern durch Einfügung des § 46 Abs. 4 SGB VI auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine umfassende Annäherung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Eherecht vollzogen; für einen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente ist danach der Lebenspartner dem Ehegatten, die Lebenspartnerschaft der Ehe bereits zu diesem Zeitpunkt gleichgestellt worden.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Bei Lebenspartnerschaften, die - wie diejenige der Klägerin - nach dem 01.01.2009 begründet worden sind, muss deshalb nicht (mehr) auf den unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 3; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, ZBR 2013, 48) zurückgegriffen werden.

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 1a BeamtVG festgestellt, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartner eines Beamten von der Hinterbliebenenversorgung gegenüber der Gewährung dieser Versorgungsleistung an hinterbliebene Ehepartner eines Beamten eine unmittelbare Diskriminierung im Sinn der Richtlinie 2000/78/EG darstellt, weil beide Gruppen wegen der sexuellen Orientierung der Partner unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie sich im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung in vergleichbarer Lage befinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Hinterbliebene Lebenspartner eines Beamten konnten sich deshalb seit diesem Zeitpunkt unmittelbar auf die Richtlinie 2000/78/EG berufen, weil diese im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung nicht innerhalb der Umsetzungsfrist vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden ist und die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsverwaltungsgericht hat hierzu im Urteil vom 28.10.2010 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Dass sich die unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG damit (auch) zu Lasten der hinterbliebenen Lebenspartner eines Beamten auswirken konnte, war folglich bloße Konsequenz der unionsrechtlichen Verpflichtung der nationalen Gerichte, die volle Wirksamkeit des Verbots der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung zu gewährleisten, indem "verpartnerte Beamtinnen und Beamte so behandelt werden wie verheiratete" (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 29.01.2004 - 3 C 39.03 -, Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 27).

    Das grundsätzliche Bestehen eines (unionsrechtlichen) Anspruchs auf Witwengeld auch für hinterbliebene Lebenspartner von Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht indes erst mit Urteil vom 28.10.2010 (a.a.O.) festgestellt, also zu einem Zeitpunkt, als sich die Krebserkrankung von Frau W. bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befand und nicht nur ihr, sondern auch das Leben der Klägerin maßgeblich bestimmte.

  • OVG Hamburg, 16.12.2011 - 1 Bf 164/10

    Hinterbliebenenversorgung; gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Macht er hingegen - gegebenenfalls im Rahmen einer persönlichen Anhörung - entsprechende Angaben und sind diese glaubhaft, so sind auch diese (höchst-)persönlichen, subjektiven Motive in die Gesamtbetrachtung einzustellen und in ihrer Bedeutung unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls zu würdigen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011 - 1 Bf 164/10 -, IÖD 2012, 56; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch BSG, Urteil vom 05.05.2009; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2013 - 10 A 10773/12 -).

    Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft kann daher auch durch andere Beweggründe als die konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohlichen Erkrankung des Beamten bestehenden Verpartnerungsentschlusses entkräftet werden, sofern diese "einigermaßen wirklichkeitsnah" (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003, a.a.O.) und bei der abschließenden Gesamtbetrachtung hinreichend gewichtig sind, um die durch die offenkundig lebensbedrohliche Erkrankung des Beamten zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft hervorgerufenen Zweifel am Vorliegen "besonderer Umstände" im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG zu beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund erblickt der Senat einen besonderen (äußeren) Umstand im Sinn des § 1a Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG auch darin, dass die Klägerin und Frau W. die Lebenspartnerschaft nicht sofort nach der Krebsdiagnose im Herbst 2009 begründet haben, obwohl dies nahegelegen hätte, wenn es - was verständlich wäre - ihnen in erster Linie um die Versorgung der Klägerin gegangen wäre (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

    Dass auch die im Vordergrund stehende Absicht, eine schon länger bestehende Gemeinschaft zu legitimieren, als überwiegender Zweck einer Eheschließung im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 27.10.1966 - 2 C 32.64 -, BVerwGE 25, 221; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11261/12

    Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Die gesetzliche Vermutung des § 1a Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG erfasst auch Lebenspartnerschaften, bei denen trotz langjähriger Bindung die Begründung der Lebenspartnerschaft bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013 - 2 A 11261/12 -, Schütz BeamtR ES/C II 2.3.1 Nr. 22).

    Dabei kommt es auf die - gegebenenfalls auch voneinander abweichenden - Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) der Lebenspartner an, es sei denn, dass der überlebende Lebenspartner den Beamten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Begründung der Lebenspartnerschaft veranlasst hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55.08 R -, BSGE 103, 99).

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Lebenspartner der Versorgungsgedanke bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keine Rolle gespielt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003 - 4 S 2782/01 -, VBlBW 2003, 287; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007 - 1 ZU 1948/06 -, DÖV 2007, 754; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009 - 5 LA 481/08 -, NVwZ-RR 2010, 278; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.08.2010 - 14 ZB 10.79 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O.).

    Dabei müssen die besonderen (inneren und äußeren) Umstände, die gegen eine Versorgungspartnerschaft sprechen, umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je lebensbedrohlicher die Krankheit eines Beamten zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft gewesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2007 - 2 A 10800/07

    Keine Pension nach 24 Tagen Ehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    So kann ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungslebenspartnerschaft sprechender besonderer (äußerer) Umstand im Sinn des § 1a Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Tod des Beamten, bei welchem bisher kein gesundheitliches Risiko eines bevorstehenden Ablebens bekannt war, unvermittelt, das heißt plötzlich oder unerwartet eingetreten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008 - 2 A 10800/07 -, IÖD 2008, 94; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.).

    Die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungspartnerschaft regelmäßig aus, es sei denn, dass sich die Begründung der Lebenspartnerschaft als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Verpartnerungsentschlusses darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2009, a.a.O.; s. auch Urteil vom 18.04.1991, a.a.O.; Beschluss vom 02.10.2008, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26.03.2013 - 4 S 1278/12 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2006, a.a.O., und vom 18.02.2014 - 14 ZB 11.452 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008, a.a.O.).

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn der in Unkenntnis der lebensgefährlichen Krankheit gefasste Verpartnerungsentschluss bis zur Begründung der Lebenspartnerschaft im Wesentlichen unverändert geblieben und die Lebenspartnerschaft innerhalb eines angemessenen Zeitraums begründet worden wäre, es sei denn, dem hätten besondere Umstände objektiv entgegengestanden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2009 - 5 LA 481/08

    Voraussetzungen für eine Widerlegung hinsichtlich der gesetzlichen Vermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Lebenspartner der Versorgungsgedanke bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keine Rolle gespielt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003 - 4 S 2782/01 -, VBlBW 2003, 287; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007 - 1 ZU 1948/06 -, DÖV 2007, 754; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009 - 5 LA 481/08 -, NVwZ-RR 2010, 278; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.08.2010 - 14 ZB 10.79 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O.).

    Lässt sich trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht feststellen, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Begründung der Lebenspartnerschaft hatte, trägt der hinterbliebene Lebenspartner des Beamten die materielle Beweislast (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 27.08.2010, a.a.O., und vom 08.11.2011 - 3 ZB 08.627 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 A 1888/12 -, Juris).

    Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft kann daher auch durch andere Beweggründe als die konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohlichen Erkrankung des Beamten bestehenden Verpartnerungsentschlusses entkräftet werden, sofern diese "einigermaßen wirklichkeitsnah" (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003, a.a.O.) und bei der abschließenden Gesamtbetrachtung hinreichend gewichtig sind, um die durch die offenkundig lebensbedrohliche Erkrankung des Beamten zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft hervorgerufenen Zweifel am Vorliegen "besonderer Umstände" im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG zu beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Die gesetzliche Vermutung des § 1a Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG erfasst auch Lebenspartnerschaften, bei denen trotz langjähriger Bindung die Begründung der Lebenspartnerschaft bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013 - 2 A 11261/12 -, Schütz BeamtR ES/C II 2.3.1 Nr. 22).

    Die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungspartnerschaft regelmäßig aus, es sei denn, dass sich die Begründung der Lebenspartnerschaft als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Verpartnerungsentschlusses darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2009, a.a.O.; s. auch Urteil vom 18.04.1991, a.a.O.; Beschluss vom 02.10.2008, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26.03.2013 - 4 S 1278/12 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2006, a.a.O., und vom 18.02.2014 - 14 ZB 11.452 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008, a.a.O.).

    Allerdings sind hier Anhaltspunkte dafür, dass dem langjährigen Zusammenleben und gemeinsamen Wirtschaften der Klägerin und von Frau W. "ohne offiziellen Segen" eine langjährige bewusste Entscheidung zugrunde gelegen hätte, die Lebenspartnerschaft nicht einzugehen, um den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Ehe- und Lebenspartner gelten, nicht zu unterliegen (vgl. zur Ehe Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch Bayerisches LSG, Urteile vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - und vom 07.05.2014 - L 13 R 1037/12 -, jeweils Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2013 - L 18 KN 29/13 -, Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 -, Juris), nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Dass auch die im Vordergrund stehende Absicht, eine schon länger bestehende Gemeinschaft zu legitimieren, als überwiegender Zweck einer Eheschließung im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 27.10.1966 - 2 C 32.64 -, BVerwGE 25, 221; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

    Da Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalls im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1966, a.a.O.) nicht ersichtlich sind, sind damit insgesamt gesehen die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe der Lebenspartner als zumindest gleichwertig anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 4 S 2782/01

    Versorgungsehe - Widerlegung der Vermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Lebenspartner der Versorgungsgedanke bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keine Rolle gespielt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003 - 4 S 2782/01 -, VBlBW 2003, 287; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007 - 1 ZU 1948/06 -, DÖV 2007, 754; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009 - 5 LA 481/08 -, NVwZ-RR 2010, 278; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.08.2010 - 14 ZB 10.79 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O.).

    Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungslebenspartnerschaft kann daher auch durch andere Beweggründe als die konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohlichen Erkrankung des Beamten bestehenden Verpartnerungsentschlusses entkräftet werden, sofern diese "einigermaßen wirklichkeitsnah" (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2003, a.a.O.) und bei der abschließenden Gesamtbetrachtung hinreichend gewichtig sind, um die durch die offenkundig lebensbedrohliche Erkrankung des Beamten zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft hervorgerufenen Zweifel am Vorliegen "besonderer Umstände" im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG zu beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 B 00.1704 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 16/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
    Der Gesetzgeber hat durch die Neuregelung nicht im Sinn einer echten oder einer unechten Rückwirkung (zur Abgrenzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010, a.a.O.) in geschützte Rechtspositionen der Klägerin oder ihrer Lebenspartnerin eingegriffen, sondern lediglich (teilweise) die Gesetzeslage mit der bereits bestehenden Rechtslage in Übereinstimmung gebracht.

    Auch war die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in anderen Berufsgruppen schon vor dem Verpartnerungstermin der Klägerin und Frau W. wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 126, 400; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 14 ZB 10.79

    Heirat keine konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis

  • BVerwG, 02.10.2008 - 2 B 7.08

    Vorliegen einer Versorgungsehe bei Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen

  • BVerwG, 19.01.2009 - 2 B 14.08

    Ausschluss der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90

    Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur

  • BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

  • VGH Hessen, 16.02.2007 - 1 UZ 1948/06

    Widerlegung der Vermutung des Versorgungszwecks einer Eheschließung

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • VGH Hessen, 15.12.2004 - 5 UE 2518/03

    Abwasserbeiträge für die Errichtung der neuen Kläranlage in Schlüchtern /

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627

    Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners

  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 10 A 10773/12

    Kein Witwengeld wegen Versorgungsehe?

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 13 R 1037/12

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 1 A 1888/12

    Gewährung von Witwengeld für die Witwe eines Beamten i.R.e. Versorgungsehe

  • VGH Bayern, 03.05.2004 - 3 B 00.1704
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 39.03

    Zahnarzt; Approbation als Zahnarzt; Arzt; Approbation als Arzt; generelle

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 1562/15

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Versorgungsehe

    Damit habe es sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29.10.2013 - 2 A 11261/12 -, Juris) und des Hamburgischen OVG (Urteil vom 16.12.2011 - 1 Bf 164/10 -, IÖD 2012, 56) gesetzt, die auch der Senat schon befürwortend zitiert habe (Senatsurteil vom 02.12.2014 - 4 S 1911/13 -, Juris).
  • VG Minden, 06.07.2015 - 4 K 1806/14

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags i.H.d. Witwergeldes unter Anrechnung des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 -, juris, Rdn. 10, vom 2. Oktober 2008 - 2 B 7.08 -, juris, Rdn. 2-3, und vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 -, juris, Rdn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 -, juris, Rdn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 A 1888/12 -, juris, Rdn. 5.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 2 B 14.08 -, juris Rdn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 -, juris, Rdn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Januar 2008 - 2 A 10800/07 -, juris, Rdn. 24-25, BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 ZB 11.1167 -, juris, Rdn. 2 m.w.N.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 -, juris, Rdn. 33; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 S 2782/01 -, juris, Rdn. 8, jeweils m.w.N.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 -, juris, Rdn. 33, m.w.N.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 4 S 1741/15

    Behindertes Kind eines verstorbenen Bundesbeamten; Waisengeld; 27. Lebensjahr;

    Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts und unter Abänderung der vorläufigen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren vom 20.08.2015 für beide Rechtszüge in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen (vgl. zur Orientierung hieran bei Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung Senatsurteil vom 02.12.2014 - 4 S 1911/13 -, Juris) sowie unter Berücksichtigung der Angaben der Beklagten vom 09.09.2013 auf 8.249,26 EUR festgesetzt (zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus).
  • VG Trier, 05.07.2016 - 1 K 940/16

    Kein Unterhaltsbeitrag bei Versorgungsehe

    Leidet der Versorgungsempfänger im Zeitpunkt der Eheschließung offensichtlich bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, kann nach richtiger Ansicht davon ausgegangen werden, dass der Versorgungsgedanke der primäre Beweggrund für die Eheschließung war (OVG RP, Urteil v. 03. Januar 2008 - 2 A 10800/07 -, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 02. Dezember 2014 - 4 S 1911/13 -, Rn. 32; BVerwG, Beschluss v. 03. Dezember 2012 - 2 B 32/12 -, Rn. 10, juris).
  • VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.294

    (Keine) konsequente Umsetzung eines vor Kenntnis des lebensbedrohlichen

    Dabei sind alle zur Begründung der Lebenspartnerschaft führenden Motive der Lebenspartner zu berücksichtigen (VGH BW, U.v. 2.12.2013 - 4 S 1911/13 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 3 K 3556/16

    Keine Gewährung von Hinterbliebenenversorgung bei nicht entkräfteter Vermutung

    Die besonderen - inneren und äußeren - Umstände, die gegen eine Versorgungsehe sprechen, müssen generell umso gewichtiger sein, je offenkundiger und je gefährlicher/ lebensbedrohlicher eine im Zeitpunkt der Begründung der Ehe bereits vorhandene Erkrankung einer Beamtin oder eines Beamten gewesen ist, BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 C 21/14 -, juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.2014 - 4 S 1911/13 -, juris, Rn. 33; entsprechend zur Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2010 - L 11 R 3292/09 -, juris, Rn. 28.
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