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   VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10   

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https://dejure.org/2011,9646
VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10 (https://dejure.org/2011,9646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 5 S 2610/10 (https://dejure.org/2011,9646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 5 S 2610/10 (https://dejure.org/2011,9646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Duldungspflicht des Privateigentümers einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Teilfläche einer Straße hinsichtlich der Aufstellung von Verkehrszeichen- und/oder -einrichtungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung eines Eigentümers einer privaten Grundstücksfläche als Teil der öffentlichen Straße des Anbringens von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen auf dieser Fläche in entsprechender Anwendung des § 5b Abs. 6 S. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung eines Eigentümers einer privaten Grundstücksfläche als Teil der öffentlichen Straße des Anbringens von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen auf dieser Fläche in entsprechender Anwendung des § 5b Abs. 6 S. 1 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Eigentümer eines als Straße gewidmeten Grundstücks muss Aufstellung von Verkehrszeichen dulden

  • weka.de (Kurzinformation)

    Eigentümer muss das Anbringen eines Verkehrszeichens auf seinem Privatgrund dulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 312
  • DÖV 2011, 413
  • DÖV 2011, 413 ZAP EN-Nr. 612/2011 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind nur begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Denn die verkehrsrechtliche Anordnung vom 03.08.2007 wurde dem Kläger nicht in dieser Form - mit dem westlicheren Standort des Verkehrszeichens - , sondern durch tatsächliche Aufstellung des Verkehrszeichens am östlicheren Standort bekanntgegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, VBlBW 2010, 155 ; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 C 15.95 -, juris Rdnr. 9; Urt. v. 23.10.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rdnr. 12).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 1 C 15.95

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Denn die verkehrsrechtliche Anordnung vom 03.08.2007 wurde dem Kläger nicht in dieser Form - mit dem westlicheren Standort des Verkehrszeichens - , sondern durch tatsächliche Aufstellung des Verkehrszeichens am östlicheren Standort bekanntgegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, VBlBW 2010, 155 ; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 C 15.95 -, juris Rdnr. 9; Urt. v. 23.10.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Denn die verkehrsrechtliche Anordnung vom 03.08.2007 wurde dem Kläger nicht in dieser Form - mit dem westlicheren Standort des Verkehrszeichens - , sondern durch tatsächliche Aufstellung des Verkehrszeichens am östlicheren Standort bekanntgegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, VBlBW 2010, 155 ; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 C 15.95 -, juris Rdnr. 9; Urt. v. 23.10.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rdnr. 12).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Denn die verkehrsrechtliche Anordnung vom 03.08.2007 wurde dem Kläger nicht in dieser Form - mit dem westlicheren Standort des Verkehrszeichens - , sondern durch tatsächliche Aufstellung des Verkehrszeichens am östlicheren Standort bekanntgegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, VBlBW 2010, 155 ; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 C 15.95 -, juris Rdnr. 9; Urt. v. 23.10.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rdnr. 12).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind nur begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
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