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   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02   

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https://dejure.org/2002,4444
VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitteilungen aus dem Erziehungsregisters - Verwertung durch die Ausländerbehörde bei Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Verwertungsverbot für in das Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen und Anordnungen und ihnen zugrundeliegende Taten; Verwertung der nach § 76 Abs. 4 Ausländergesetz (AuslG) der Ausländerbehörde zulässigerweise mitgeteilten Informationen; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 45 Abs. 1; AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; JGG § 15 Abs. 1 Nr. 4; BZRG § 60 Abs. 1 Nr. 2; BZRG § 61 Abs.
    Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Ermessensausweisung, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Straftat, Vorsatz, Scheinehe, Anstiftung, Falschangaben, Ausländerbehörde, Jugendstrafe, Zuchtmittel, Auflage, Erziehungsregister, Verwertungsverbot, ...

  • Judicialis

    AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 76 Abs. 4 Satz 1; ; AuslG § 77 Abs. 1; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BRZG § 61 Abs. 1; ; BZRG § 63; ; AuslG-VwV Nr. 76.4.1.3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Ermessensausweisung, Erziehungsregister, Auskunftsbeschränkung, Verwertungsverbot, Unterrichtung der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 46
  • NVwZ 2003, Beilage Nr I 6, 46
  • VBlBW 2003, 127
  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ein Verwertungsverbot ergibt sich erst nach der Löschung bzw. Löschungsreife der Eintragungen im Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahr gemäß § 63 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.1997, - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984 - 1 B 10/84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).

    Offen bleiben kann hier, ob es einer Verwertung entgegenstehen könnte, wenn die Informationen unter Verletzung von Schutzvorschriften (ebenso offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984, a.a.O. zur Rechtslage unter Geltung des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 [BGBl I 1965, 353]) oder der jeweils maßgeblichen Sonderregelungen erlangt werden.

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann in Betracht kommen, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, - BVerwG 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 [67]).

    Es spricht auch nichts dafür, dass sich Ausländer in einer mit der Klägerin vergleichbaren Situation durch deren Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen nicht abhalten ließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 [68]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ob zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise eine Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht kommt, wird bei der Entscheidung über den Vollzug der Abschiebung zu prüfen sein (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 9.7.2002 - 11 S 2240/01 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99

    Polizeidienst - Schläger darf nicht Polizist sein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147; vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ein Verwertungsverbot ergibt sich erst nach der Löschung bzw. Löschungsreife der Eintragungen im Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahr gemäß § 63 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.1997, - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984 - 1 B 10/84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147; vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Vielmehr überwiegen die öffentlichen Interessen an der generalpräventiven Ausweisung, die, wie die Behörden und das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt haben, durch den Missbrauch des verfassungsrechtlichen geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten in einem besonders sensiblen Bereich in massiver Weise beeinträchtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.1.1994 - 1 S 1053/93 -), ohne dass die Behörden dem in ausreichenden Maße entgegenwirken können.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Hierzu ist erforderlich, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392 = NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09

    Bundeszentralregister; Rechtskraft; Zeitpunkt der strafgerichtlichen

    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. ausführl.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 - VBlBW 2003, Beilage I 6, 46 m.w. Nachw.; ebenso Hamb. OVG, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 - juris).
  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

    Durch den Missbrauch des verfassungsrechtlich geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten durch Falschangaben werden öffentliche Interessen in einem besonders sensiblen Bereich berührt, weshalb die Ausländerbehörden in ihrer praktischen Arbeit in besonderem Maße auf verlässliche Angaben angewiesen sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, VBlBW 2003, 127; Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -, AuAS 1996, 230).
  • VG Köln, 22.03.2019 - 5 K 6990/18

    Terrorismus, Salafismus, Abkehr von radikal-islamischer Gesinnung

    - Zur Verwertbarkeit der Eintragungen in das Erziehungsregister durch die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris Rn. 4 f., Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris - (jedenfalls überwiegend) keine nur geringfügigen Straftaten zugrunde.
  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

    Im Übrigen ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass aus § 61 Abs. 3 BZRG kein Verwertungsverbot abgeleitet werden kann, da bereits keine Auskünfte im Sinne von § 61 Abs. 3 BZRG im vorliegenden Falle weitergeleitet wurden (vgl. HambOVG vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 ; VGH BW vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 ).
  • VG Aachen, 29.05.2009 - 9 K 44/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Schulbesuch, Schulpflicht,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 Bf 149/02 -, juris, Rdnr. 99 zu § 104a Abs. 2 AufenthG.
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass durch den Missbrauch des verfassungsrechtlich geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten durch Falschangaben öffentliche Interessen in einem besonders sensiblen Bereich berührt werden und dass die Ausländerbehörden in ihrer praktischen Arbeit in besonderem Maße auf verlässliche Angaben angewiesen sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, VBlBW 2003, 127; Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -, AuAS 1996, 230), weshalb es den Ausländerbehörden grundsätzlich auch möglich sein muss, auf Falschangaben mit der Beendigung des Aufenthalts zu reagieren, um Ausländern den Anreiz zu - sonst folgenlosen - Falschangaben zu nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2000 - 3 Bs 218/99 -).
  • VG Göttingen, 15.08.2003 - 3 B 177/03

    Amtsermittlung; Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Rücknahme;

    Die Regelungen der §§ 75 ff. AuslG gehen als speziellere den Vorschriften der §§ 12 ff. EGGVG vor (vgl. VGH BW, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, EZAR 033 Nr. 16).
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