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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19 (https://dejure.org/2019,6127)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 (https://dejure.org/2019,6127)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 2019 - 11 S 459/19 (https://dejure.org/2019,6127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte aus Gründen der Integration; Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK mit Blick ...

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 25a Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 25b AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integrationsleistung und Verwurzelung des Ausländers sind von den Erteilungsvoraussetzungen grundsätzlich erfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Humanitäre Aufenthaltsrechte; Recht auf Achtung des Privatlebens; Integrationsleistungen

  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 8 ; AufenthG § 25 Abs. 5
    Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte aus Gründen der Integration; Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK mit Blick auf den Aspekt der Verwurzelung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte aus Gründen der Integration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 790 (Ls.)
  • VBlBW 2019, 385
  • DÖV 2019, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Die angegriffene Entscheidung stehe nicht im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 2010 (11 S 2359/10).

    Dass sich aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK und der von der Antragstellerin pauschal in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 2010 (11 S 2359/10), die zu § 25 Abs. 5 AufenthG ergangen ist, Anderes ergeben könnte, liegt für den Senat fern.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    In Ausnahmefällen ist ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG gleichwohl nicht schon aus systematischen Gründen ausgeschlossen, sofern die fallprägenden Gesamtumstände mit Blick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK dies gebieten (Abgrenzung zu OVG Nieders., Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, ZAR 2018, 176).

    Ob darüber hinaus aus systematischen Gründen mit Blick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG kategorisch ausgeschlossen ist (so etwa: OVG Nieders, Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, ZAR 2018, 176, mit der dogmatisch unklaren Rückausnahme, dass dies "grundsätzlich" so sei und unter Verweis auf den Beschluss vom 12.03.2013 - 8 LA 13/13 -, BeckRS 2013, 48289, zum Verhältnis von § 104a und § 104b AufenthG zu § 25a AufenthG; a.A. unter ausdrücklicher Ablehnung einer "Sperrwirkung": OVG Bremen, Urteil vom 28.06.2011 - 1 A 141/11 -, ZAR 2011, 357), bedarf hier keiner vertieften Erörterung.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Aus Art. 6 GG - und aus Art. 8 EMRK - ergeben sich insoweit aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 17 ff. (m.w.N.), und vom 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2003 - 8 ME 86/03

    Abschluss; Anwesenheit; Aufenthalt; Ausländer; Berufsausbildung; Duldung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Der erstrebte Schulbesuch bis in das Jahr 2021 stellt jedoch keine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet aus dringenden persönlichen Gründen mehr dar (vgl. OVG Nieders., Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 -, NVwZ-RR 2003, 676).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Für Art. 8 EMRK gilt nichts Anderes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, NVwZ-RR 2009, 617).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Stellt sich die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht als mit Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK unvereinbar dar, weil etwa dem Ausländer und seinen Angehörigen nicht zugemutet werden kann, ihre familiären Bindungen im Bundesgebiet auch nur vorübergehend durch Ausreise zu unterbrechen, kann dies auf einen Duldungsanspruch führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, März 2015, § 60a Rn. 154-158).
  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Ob darüber hinaus aus systematischen Gründen mit Blick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG kategorisch ausgeschlossen ist (so etwa: OVG Nieders, Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, ZAR 2018, 176, mit der dogmatisch unklaren Rückausnahme, dass dies "grundsätzlich" so sei und unter Verweis auf den Beschluss vom 12.03.2013 - 8 LA 13/13 -, BeckRS 2013, 48289, zum Verhältnis von § 104a und § 104b AufenthG zu § 25a AufenthG; a.A. unter ausdrücklicher Ablehnung einer "Sperrwirkung": OVG Bremen, Urteil vom 28.06.2011 - 1 A 141/11 -, ZAR 2011, 357), bedarf hier keiner vertieften Erörterung.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Soweit die Antragstellerin einen verfahrensbezogenen Duldungsgrund zur Sicherung ihres aufenthaltsrechtlichen Verfahrens geltend machen will, dringt die Beschwerde schon deshalb nicht durch, weil die Sicherung des Aufenthalts für die Dauer des Verfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels gegenüber dem Rechtsträger der für die Erteilung zuständigen Ausländerbehörde - hier die Stadt Bruchsal - und nicht gegenüber dem Rechtsträger der Behörde, die für die Aussetzung und/oder Vollziehung der Abschiebung zuständig ist - hier der Antragsgegner -, zu verfolgen ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, BeckRS 2018, 23535, und vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, InfAuslR 2011, 443; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Oktober 2015, § 81 AufenthG Rn. 178).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Ob darüber hinaus aus systematischen Gründen mit Blick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG kategorisch ausgeschlossen ist (so etwa: OVG Nieders, Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, ZAR 2018, 176, mit der dogmatisch unklaren Rückausnahme, dass dies "grundsätzlich" so sei und unter Verweis auf den Beschluss vom 12.03.2013 - 8 LA 13/13 -, BeckRS 2013, 48289, zum Verhältnis von § 104a und § 104b AufenthG zu § 25a AufenthG; a.A. unter ausdrücklicher Ablehnung einer "Sperrwirkung": OVG Bremen, Urteil vom 28.06.2011 - 1 A 141/11 -, ZAR 2011, 357), bedarf hier keiner vertieften Erörterung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19
    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, BeckRS 2014, 52719; OVG B.-Bbg., Urt. v. 27.02.2014 - OVG 2 B 12.12 -, juris Rn. 35, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Insbesondere scheidet eine analoge Anwendung des § 60d Abs. 1 Nr. 2 AufenthG aus, weil die methodischen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen (zur Analogiefeindlichkeit der Vorschriften über humanitäre Aufenthaltsrechte siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Unabhängig davon, ob für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG neben den Vorschriften des § 25a AufenthG und des § 25b AufenthG überhaupt noch Raum ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 -, juris Rn. 8; Wittmann in: GK-AufenthG, 114. EL, § 25 AufenthG, Rn. 365), liegen bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nicht vor.
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 19641/17

    Notwendigkeit der Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung der

    Selbst wenn dies lediglich in der Regel gelten sollte und für Ausnahmefälle ein Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG für nicht ausgeschlossen gehalten würde, sofern die fallprägenden Gesamtumstände mit Blick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK dies gebieten (vgl. dies letztlich aber doch offen lassend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 - juris, m.w.N.), käme die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Falle der Klägerin dennoch nicht in Betracht.
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG neben den Vorschriften des § 25a AufenthG und des § 25b AufenthG überhaupt noch Raum ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.03.2019 - 11 S 459/19 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2019 - 11 S 1794/19

    Prüfungskompetenz der für die Abschiebung und die

    Er zielt in diesem Falle auf die Verpflichtung dieses Rechtsträgers, der für die Abschiebung zuständigen Behörde mitzuteilen, dass die Abschiebung nicht vor rechtskräftigem Abschluss des jeweiligen ausländer- oder asylrechtlichen Verfahrens durchgeführt werden darf (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 -, juris Rn. 4).

    Nur soweit dies aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten ist, kommt in Ausnahmesituationen auch eine Inanspruchnahme des Rechtsträgers der für die Abschiebung zuständigen Behörde in Betracht, wenn - insbesondere aus Zeitgründen - anders eine Sicherung des geltend gemachten Anspruchs nicht möglich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.02.2019 - 11 S 401/19 -, juris Rn. 12, und vom 04.03.2019 - 11 S 459/19 -, juris Rn. 4).

  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Im Bereich der Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte alleine aus Gründen der Integration, wie hier nach § 25a AufenthG, kommt dem Gesetzgeber zudem mangels konventions-, unions- oder grundrechtlich strikter Bindungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu, weshalb diese Vorschriften einer entsprechenden Anwendung auf nicht erfasste Fallgruppen nicht zugänglich ist (VGH BW, B.v. 4.3.2019 - 11 S 459/19 - juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 16.04.2020 - 11 B 22/20

    Coronakrise: Keine generelle Aussetzung von Abschiebungen in Drittstaaten

    § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG hat damit nicht mehr die Funktion eines allgemeinen Auffangtatbestandes (Zeitler in: HTK-AuslR / § 25 AufenthG / zu Abs. 5 - rechtliche Unmöglichkeit, Stand: 19.03.2018, Rn. 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. März 2019 - 11 S 459/19 -, juris, Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2018 - 13 LB 43/17 -, juris, Rn. 86).
  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. März 2019 - 11 S 459/19 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 2 M 76/19

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichtdurchführung des Visumverfahrens

    In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Erteilungsvoraussetzungen der §§ 25a und 25b AufenthG die Integrationsleistungen eines Ausländers, der diesen Vorschriften unterfällt, hinreichend abbilden und dem Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK mit Blick auf den Aspekt der Verwurzelung bei konventionsfreundlicher Auslegung der Vorschriften damit Genüge getan wird (VGH BW, Beschluss vom 4. März 2019 - 11 S 459/19 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

    Dabei handelt es sich um eine Wertentscheidung des Gesetzgebers, die dieser in Ausübung seines mangels konventions-, unions- oder grundrechtlich strikter Bindungen zukommenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl. zu § 25a AufenthG VGH BW, Beschl. v. 4. März 2019 - 11 S 459/19 -, juris Rn. 6; Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti a. a. O. Rn. 874; zu § 25b AufenthG: Kluth, in: ders./ Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 30. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 25b AufenthG Rn. 1) getroffen hat und die mithin nicht das durch Art. 8 EMRK vorgegebene konventionsrechtliche Mindestmaß einfachgesetzlich normiert.
  • VG Stuttgart, 25.04.2019 - 16 K 4518/18

    Daueraufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland; Verweisung auf eine

  • VG Stuttgart, 18.04.2019 - 16 K 1382/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer nichtselbstständigen

  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21

    Lebensunterhaltsicherung, nachhaltige Integration

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