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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93   

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https://dejure.org/1994,9274
VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93 (https://dejure.org/1994,9274)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.1994 - 8 S 2850/93 (https://dejure.org/1994,9274)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 8 S 2850/93 (https://dejure.org/1994,9274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Bauordnungsbehörde und Abfallrechtsbehörde; hier: unzulässige Lagerung von Altreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93
    Eine solche Befestigung ist keine Bebauung im Sinne von § 34 BauGB und daher nicht in der Lage, einen Bebauungszusammenhang zu vermitteln (vgl. zu einem mit Schotter befestigten Stellplatz BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - DVBl. 1993, 111).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93
    Insbesondere ist für die Gefahr des Entstehens nur schwer zu bekämpfender Brände (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 10.92 - NVwZ 1993, 990) im vorliegenden Fall nichts dargetan.
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93
    Zwar schließt das Abfallgesetz landesrechtliche Ordnungsverfügungen nicht aus, wenn Anknüpfungspunkt nicht gerade der abfallrechtswidrige Zustand ist (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 4 B 185.93 - NVwZ 1994, 296, Urt. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91 - Buchholz 451.22, AbfG Nr. 43).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93
    Zwar schließt das Abfallgesetz landesrechtliche Ordnungsverfügungen nicht aus, wenn Anknüpfungspunkt nicht gerade der abfallrechtswidrige Zustand ist (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 4 B 185.93 - NVwZ 1994, 296, Urt. v. 18.10.1991 - 7 C 2.91 - Buchholz 451.22, AbfG Nr. 43).
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