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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14   

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VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14 (https://dejure.org/2017,18536)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2017 - 5 S 2378/14 (https://dejure.org/2017,18536)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 5 S 2378/14 (https://dejure.org/2017,18536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen (einfachen) Bebauungsplan; Durchführung eines ergänzenden Verfahrens während eines anhängigen Normenkontrollantrags; Erhaltung des Plangebiets für das produzierende Gewerbe und für Dienstleistungsunternehmen als Panungsziel; Sicherung des ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 214 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 8 BauNVO
    (Keine) Erneute Auslösung der Antragsfrist durch zwecks Behebung von Fehlern neu gefassten Satzungsbeschluss; neuer Satzungsbeschluss als neuer Antragsgegenstand; Einzelhandelsausschluss für in einem einfachen Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag gegen einen (einfachen) Bebauungsplan; Durchführung eines ergänzenden Verfahrens während eines anhängigen Normenkontrollantrags; Erhaltung des Plangebiets für das produzierende Gewerbe und für Dienstleistungsunternehmen als Panungsziel; Sicherung des ...

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag gegen einen (einfachen) Bebauungsplan; Durchführung eines ergänzenden Verfahrens während eines anhängigen Normenkontrollantrags; Erhaltung des Plangebiets für das produzierende Gewerbe und für Dienstleistungsunternehmen als Panungsziel; Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 962
  • BauR 2017, 1480
  • ZfBR 2017, 687
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Die Vorschrift des § 214 Abs. 4 BauGB dient der Planerhaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782, juris Rn. 19), indem sie das rückwirkende Inkraftsetzen des Bebauungsplans nach Behebung von Fehlern des Bebauungsplans im ergänzenden Verfahren zulässt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24.3.2010 a.a.O., juris Rn. 15; Beschluss vom 20.5.2003 - 4 BN 57.02 - NVwZ 2003, 1259, juris Rn. 7) erlangt der ursprüngliche (unwirksame) Bebauungsplan mit der Bekanntmachung im Anschluss an das ergänzende Verfahren zusammen mit dem geänderten Plan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen.

    Solange er auf das ergänzende Verfahren nicht mit einer verfahrensbeendenden Erklärung reagiert, ist daher davon auszugehen, dass sein Abwehrwille fortbesteht und sich sein Normenkontrollantrag nun gegen den Bebauungsplan in der Gestalt richtet, die der Plan durch das ergänzende Verfahren gefunden hat (so auch BVerwG zu § 47 Abs. 2a VwGO, Urteil vom 24.3.2010, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Den Ausschluss sämtlicher Nutzungen, die die städtebauliche Zielsetzung in gleicher Weise gefährden, fordert § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht (BVerwG, Urteil vom 10.10.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16, juris Leitsatz).

    Unabhängig davon war ein Ausschluss sämtlicher Nutzungen, die mit der städtebaulichen Zielsetzung nicht in Einklang stehen, nach § 1 Abs. 3 BauGB ohnehin nicht geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2015, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2012 - 5 S 1778/11

    Kerngebietstypische Spielhalle in einem Gewerbegebiet; maßgebliche nähere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Selbst bei einem unterstellten Fortbestand einer entsprechenden Baugenehmigung hätte sich die Festsetzung eines Mischgebiets nicht aufgedrängt, denn der Senat habe das Gebiet in seinem Urteil vom 13.3.2012 - 5 S 1778/11 - als faktisches Gewerbegebiet eingestuft.

    Die Antragsgegnerin durfte darüber hinaus in Rechnung stellen, dass der erkennende Senat in seinem Urteil vom 13.3.2012 - 5 S 1778/11 - das Gebiet als faktisches Gewerbegebiet eingestuft hat, in dem das Wohngebäude auf dem Grundstück des Klägers einen Fremdkörper darstellt und sich auf seine Umgebung nicht auswirkt.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass die Gemeinde eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Gleiches gilt für die "Aufstufung" der Anlagen für kulturelle Zwecke zu allgemein zulässigen Anlagen im GE 3. Denn das Gewerbegebiet als Ganzes (vgl. zu dieser Betrachtungsweise BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89 - BauR 1990, 186, juris Rn. 3) dient nach den festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten nach wie vor vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben und wahrt damit den Gebietscharakter.
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Das Gebiet ist fast vollständig aufgesiedelt und wird zu einem großen Teil von Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie von den Werkstätten der Hochschule ... im Studiengang Transportation Design in einer dem produzierenden Gewerbe artverwandten Weise (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1, juris Rn. 18) genutzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 782/09

    Bewertungsfehler bei ersatzloser Aufhebung der Gewerbegebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (st. Rspr. vgl. etwa Urteil des Senats vom 18.11.2010 - 5 S 782/09 - BauR 2011, 1291, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Nach dieser Vorschrift können einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefassten Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989 - 4 NB 26.89 - BauR 1990, 185, juris Rn. 6 und Beschluss vom 22.5.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308, juris Leitsatz).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Nach dieser Vorschrift können einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefassten Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989 - 4 NB 26.89 - BauR 1990, 185, juris Rn. 6 und Beschluss vom 22.5.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308, juris Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 87/13

    Regelung des Bedarfs an Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 5 S 2378/14
    Wird ein mit fristgerechtem Normenkontrollantrag angegriffener Bebauungsplan nach einem ergänzenden Verfahren zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) erneut als Satzung beschlossen, löst die Bekanntmachung dieser Satzung für den Antragsteller des anhängigen Normenkontrollverfahrens keine weitere Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus (so auch, allerdings ohne Begründung: OVG NRW, Urteile vom 30.9.2014 - 2 D 87/13.NE - BauR 2015, 934, juris Rn. 29 und vom 17.2.2012 - 2 D 50/10.NE - juris Rn. 22; ebenfalls Kalb/Külpmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 214 Rn. 264c).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10

    Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Die Bekanntmachung des im ergänzenden Verfahren ergangenen Beschlusses des geänderten Bebauungsplans vom 29. April 2019 am 2. Mai 2019 löste für die Antragstellerin keine weitere Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus (vgl. Senatsurteil vom 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Die erneute Bekanntmachung des Bebauungsplans am 15. Oktober 2015 aufgrund der im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB am 28. September 2015 beschlossenen Änderung löste für die Antragstellerin keine weitere Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus (vgl. Senatsurteil vom 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 22).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (st. Rspr. vgl. etwa Urteile des Senats vom 18.11.2010 - 5 S 782/09 - BauR 2011, 1291, juris Rn. 29, und vom 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17

    Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in

    Erklärt der Antragsteller - wie hier - das Verfahren nicht für erledigt, richtet sich sein Antrag vielmehr ohne Weiteres gegen den Bebauungsplan in der Gestalt, die er durch das ergänzende Verfahren gefunden hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 21 f).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Nicht abwägungsbeachtlich sind hingegen solche Belange, die die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht (BVerwG, B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47 = juris Rn. 5; U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 = juris Rn. 21; OVG LSA, U.v. 7.9.2021 - 2 K 125/19 - juris Rn. 65; VGH BW, U.v. 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - ZfBR 2017, 687 = juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 8 S 909/18

    Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre

    Da sie auf den lediglich zur vorsorglichen Fehlerbehebung erfolgten erneuten Erlass der (inhaltsgleichen) Veränderungssperre nicht mit einer Erledigungserklärung reagiert und mit ihrem Hinweis auf die unzulässige Rückwirkung der erneuten Veränderungssperre zum Ausdruck gebracht haben, auch diese nicht hinnehmen zu wollen, konnten die Antragsteller die erneute Veränderungssperre in das anhängige Normenkontrollverfahren einbeziehen, ohne an die erneut in Lauf gesetzte Jahresfrist gebunden zu sein (ebenso für einen im ergänzenden Verfahren geänderten Bebauungsplan: BVerwG, Urteil vom 24.10.2010 - 4 CN 3.09 -, NVwZ 2010, 782; juris Rn. 18 m. w. N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.05.2017 - 5 S 2378/14 -, BauR 2017, 1480; wohl auch OVG NRW, Urteil vom 13.12.2016 - 2 D 23/16.NE -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 20/17

    Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; einjähirge Antragsfrist;

    Dies folgt aus dem Charakter des ergänzenden Verfahrens und dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2017 - 5 S 2378/14 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 18 ff., insb.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2022 - 5 S 1940/20

    Bei einer ins Spiel gebrachten Standortalternative steht der Gemeinde ein

    Denn die Antragstellerin hat auf die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nicht mit einer verfahrensbeendenden Erklärung reagiert und damit signalisiert, dass ihr Abwehrwille nunmehr gegenüber der ergänzten und neu bekanntgemachten Satzung in der Fassung vom 8. März 2021 besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - 8 S 1861/16

    Normenkontrolle: Anforderungen an die Auslegungsbekanntmachung eines

    Der - auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich auf den Bebauungsplan beschränkte, die örtlichen Bauvorschriften nicht mit einbeziehende - Antrag ist nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthaft und jedenfalls zulässigerweise auf den Bebauungsplan in der Fassung erstreckt worden, die er nach dem ergänzenden Verfahren gefunden hat (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - 3 S 1191/10 -, juris, Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2017 - 5 S 2378/14 -, juris, Rn. 22, wonach sich der "Normenkontrollantrag ... ohne Weiteres gegen den Bebauungsplan in der Gestalt, die er durch das ergänzende Verfahren gefunden hat" richtet).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 22/17

    Notwendigkeit der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Einbeziehung einer

    Insbesondere bedurfte es keiner Erklärung des Antragstellers innerhalb der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 VwGO nach der erneuten Bekanntmachung, dass er seinen Normenkontrollantrag gegen die neue Satzung richten will (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.05.2017 - 5 S 2378/14 -, Rn. 22, juris; OVG NRW, Urteil vom 30.09.2014 - 2 D 87/13.NE -, Rn. 29, juris).
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