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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20   

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VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20 (https://dejure.org/2020,9948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 (https://dejure.org/2020,9948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 4 S 672/20 (https://dejure.org/2020,9948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 990
  • DÖV 2020, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Da das Anforderungsprofil zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festzulegen ist (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, Juris Rn. 23), kann sich der Dienstherr zur Begründung der Nichteinladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch wegen offensichtlichen Fehlens fachlicher Eignung nicht mit Erfolg auf nachträglich in das Anforderungsprofil aufgenommene oder verschärfte Eignungsmerkmale berufen.

    Soweit dort auf die Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil verwiesen wird, erfolgt dies jeweils im Zusammenhang mit § 82 Satz 2 SGB IX a.F. (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, Juris Rn. 20 ff.; BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 8 AZR 375/15 -, Juris Rn. 36); diese Bindungswirkung steht hier aber, nachdem die Beklagte den Kläger zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, nicht infrage.

    Dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch die durch das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG geschützten Personengruppen unterworfen (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, Juris Rn. 20; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 35).

    Der Kläger beschränkt sich insoweit auf die Behauptung, das Urteil weiche von Rn. 37 der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-180/95 (Urteil vom 22.04.1997 ) und von Rn. 33 im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2011 (- 5 C 16.10 -, Juris) ab.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

    Die Unvereinbarkeit der im angefochtenen Urteil und in der Entscheidung des höheren Gerichts dargelegten Rechtssätze muss aufgezeigt werden, d.h. es muss ausgeführt werden, worin nach Auffassung des Antragstellers die Abweichung liegen soll (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, a.a.O).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Um eine optimale Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu gewährleisten, hat der Dienstherr das Anforderungsprofil seiner leistungsbezogenen Auswahlentscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32, und Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Juris Rn. 55; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 36).

    Daher erlangen in diesem Fall Abstufungen in der Qualifikation Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32; Senatsbeschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, Juris Rn. 3; Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Rn. 23.127).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewähren zwar Anspruch darauf, wegen einer Behinderung nicht benachteiligt zu werden; ein Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers, der das Anforderungsprofil erfüllt, auf Bevorzugung im Sinne einer vorrangigen Auswahl trotz besserer Eignung eines Mitbewerbers, und damit entgegen Art. 33 Abs. 2 GG, besteht dagegen - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36.88 -, Juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, Juris Rn. 31 ff.; OVG Nieders., Beschluss vom 14.04.2003 - 2 ME 129/03 -, Juris Rn. 11 f.; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 -, Juris Rn. 51 f. sowie BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72.85 -, Juris Rn. 17, wonach es wegen Art. 33 Abs. 2 GG auch ausgeschlossen ist, bei dienstlichen Beurteilungen behinderungsbedingte qualitative Leistungsmängel zugunsten des Schwerbehinderten zu berücksichtigen).

    Erst dann, wenn ein Vergleich der aus dem Leistungsprinzip abgeleiteten Kriterien eine Unterscheidung zwischen konkurrierenden Bewerbern nicht zulässt, mehrere Bewerber aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung, ihren Fähigkeiten und Leistungen für die Stelle vielmehr als gleich geeignet anzusehen sind, ist Raum dafür, der Schwerbehinderung als einem "sozialen Belang ohne Qualifikationsbezug" als Hilfskriterium Vorrang vor anderen Hilfskriterien einzuräumen (BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36.88 -, Juris Rn. 21; Schnellenbach/Bodanowitz, dienstliche Beurteilung, Stand 01.04.2020, B. Rn. 427; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand 09/2018, § 9 BeamtStG Rn. 51; jew. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Daher erlangen in diesem Fall Abstufungen in der Qualifikation Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32; Senatsbeschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, Juris Rn. 3; Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Rn. 23.127).

    Dabei entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Gebot der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG), zur Ermittlung des Leistungsstands konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene, in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Kriterien zurückzugreifen (BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, Juris Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, Juris Rn. 3, vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, Juris Rn. 4, und vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, Juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Um eine optimale Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu gewährleisten, hat der Dienstherr das Anforderungsprofil seiner leistungsbezogenen Auswahlentscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32, und Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Juris Rn. 55; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 36).

    Dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch die durch das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG geschützten Personengruppen unterworfen (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, Juris Rn. 20; Senatsurteil vom 07.02.2012 - 4 S 82/12 -, Juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Den Darlegungserfordernissen ist hierbei nur genügt, wenn in fallbezogener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts dargetan wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten in Vergleich mit Verfahren durchschnittlicher Schwierigkeit als "besondere" darstellen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sein werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2016 - 3 S 864/16 -, Juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, Juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. schon Senatsbeschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewähren zwar Anspruch darauf, wegen einer Behinderung nicht benachteiligt zu werden; ein Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers, der das Anforderungsprofil erfüllt, auf Bevorzugung im Sinne einer vorrangigen Auswahl trotz besserer Eignung eines Mitbewerbers, und damit entgegen Art. 33 Abs. 2 GG, besteht dagegen - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36.88 -, Juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2006 - 6 B 807/06 -, Juris Rn. 31 ff.; OVG Nieders., Beschluss vom 14.04.2003 - 2 ME 129/03 -, Juris Rn. 11 f.; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 - 7 Sa 227/18 -, Juris Rn. 51 f. sowie BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72.85 -, Juris Rn. 17, wonach es wegen Art. 33 Abs. 2 GG auch ausgeschlossen ist, bei dienstlichen Beurteilungen behinderungsbedingte qualitative Leistungsmängel zugunsten des Schwerbehinderten zu berücksichtigen).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18

    Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichtberücksichtigung eines

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 S 3097/07

    Treffen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Dokumentation der

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03

    Schwerbehinderter; Beförderung; Hilfskriterium; Auswahl; Anhörung

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • VG Sigmaringen, 10.02.2023 - 7 K 4878/20

    Bewerberverfahrensanspruch; Öffentlicher Dienstherr; Schwerbehinderung;

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dazu in seinem Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 - juris Rn. 10 ff. das Folgende ausgeführt:.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Da das Anforderungsprofil zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festzulegen ist (s.o.), kann sich der Dienstherr zur Begründung der Nichteinladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch wegen offensichtlichen Fehlens fachlicher Eignung nämlich nicht mit Erfolg auf nachträglich in das Anforderungsprofil aufgenommene oder verschärfte Eignungsmerkmale berufen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2022 - 4 S 713/22

    Konkurrentenstreit; W-3 Professur; Auswahl eines muttersprachlichen

    Daher erlangen in diesem Fall Abstufungen in der Qualifikation anhand leistungsbezogener Kriterien Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 32; Senatsbeschlüsse vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, Juris Rn. 10, und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, Juris Rn. 3; Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Rn. 23.127).
  • VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20

    Stellenbesetzung Professur; Konkurrentenstreit; Ausschreibungstext; Deskriptives

    Im Hinblick auf die Anforderungsmerkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen, sind dagegen alle Bewerber, die das konstitutive Profil erfüllen, in das eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 11).

    Die Erfüllung der Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Stelle besagt zwar, dass die Bewerber für die Stelle grundsätzlich geeignet sind, mitnichten aber, dass alle Bewerber hierfür auch gleich geeignet wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 10).

  • VG Köln, 14.09.2023 - 15 L 1257/23
    vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 14.
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