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VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 1110/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- openjur.de
Beschränkung des Jagdrechts durch eine Rechtsverordnung zum Schutze der Tierwelt und Pflanzenwelt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 1111/91
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 1110/91
Auch durch das im Parallelverfahren 5 S 1111/91 von den Antragstellern vorgelegte Gutachten zur Trittbelastung und zur Eutrophierung bei Wildfütterungen wird das ausgesprochene Errichtungsverbot von weiteren Fütterungen und Kirrungen nicht in Frage gestellt. - BVerwG, 04.11.1987 - 4 B 210.87
Landschaftsschutzrecht als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Kein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 1110/91
Über den gesetzlichen Wortlaut hinaus erstreckt sich das Abwägungsgebot auch auf die von der Schutzmaßnahme berührten privaten Belange, insbesondere auf die Eigentümerposition (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 24.09.1987, NuR 1988, 191), hier demgemäß auf die Interessen der Jagdberechtigten.
- VG Arnsberg, 12.12.2001 - 1 K 4785/00
Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten zwecks Jagdpflege und Hegepflicht; …
vgl. Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 S 1110/91 -, in: Natur + Recht (NuR) 1993, 135.