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   VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16   

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VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16 (https://dejure.org/2018,26103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2018 - 5 S 2117/16 (https://dejure.org/2018,26103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 5 S 2117/16 (https://dejure.org/2018,26103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Stützung des Widerrufs eines Planfeststellungsbeschlusses auf § 72 Abs. 1, § 49 Abs. 2 LVwVfG ; Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses zum Betrieb einer Museumsbahn aufgrund des Schutzes von Fledermäusen in den Bahntunneln

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 S 1 BNatSchG2009ÄndG, § 33 Abs 1 BNatSchG2009ÄndG, § 34 Abs 1 BNatSchG2009ÄndG, § 34 Abs 2 BNatSchG2009ÄndG, § 34 Abs 3 BNatSchG2009ÄndG
    Planfeststellungsbeschluss; Teilwiderruf; FFH-Richtlinie; Natura 2000/FFH-Gebiet; Verträglichkeitsprüfung; nachträgliche Nebenbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellungsbeschluss; Teilwiderruf; FFH-Richtlinie; Natura 2000-Gebiet; FFH-Gebiet; Artenschutz; Störungs- und Verschlechterungsverbot; Bestandsschutz; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeit; Nachträgliche Nebenbestimmungen; Schutzauflage

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Stützung des Widerrufs eines Planfeststellungsbeschlusses auf § 72 Abs. 1 , § 49 Abs. 2 LVwVfG ; Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses zum Betrieb einer Museumsbahn aufgrund des Schutzes von Fledermäusen in den Bahntunneln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses zum Betrieb einer Museumsbahn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 102
  • VBlBW 2018, 507
  • DÖV 2018, 954 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Allerdings unterliegen Projekte, die genehmigt wurden, bevor das Gebiet, in dem sie verwirklicht werden sollen, in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen wurde, nicht den sich aus Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie ergebenden Vorhaben über eine ex-ante-Prüfung auf ihre Verträglichkeit mit dem betreffenden Gebiet, was aus Art. 4 Abs. 5 der FFH-Richtlinie folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - 9 C 3.16 -, NVwZ 2016, 1631, juris Rn. 33 m. w. N.).

    Vielmehr unterfällt die Ausführung eines Projekts, das vor einer Gebietsbenennung genehmigt wurde und daher nicht den Vorgaben der FFH-Richtlinie über eine Ex-ante Prüfung unterlag, gleichwohl Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - a. a. O. -, juris Rn. 37 f. m. w. N.).

    § 34 BNatSchG und § 33 BNatschG verbürgen ein einheitliches Schutzniveau (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2016 - a. a. O., juris Rn. 37; EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - C-418/04 - NuR 2008, 101, juris Rn. 250).

    Ist dies nicht der Fall, weil das Projekt keiner nachträglichen Verträglichkeitsprüfung unterzogen wurde, konzentriert sich die aus Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie abzuleitende allgemeine Schutzpflicht (zunächst) auf die Pflicht zur Durchführung dieser Prüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2016, a. a. O., juris Rn. 38; EuGH, Urteil vom 14.1.2016, a. a. O., juris Rn. 43 f.).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Der Signifikanzansatz gilt dabei nicht nur für das betriebsbedingte Risiko von Kollisionen, sondern auch für bau- und anlagenbezogene Risiken (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768, juris Rn. 73 m. w. N.).

    Für die fachliche Beurteilung ist der Planfeststellungsbehörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.3.2018 - 9 B 25.17 - juris Rn. 12 und Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., juris Rn. 58, jeweils m. w. N.).

    Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind dabei insbesondere artenspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des durchschnittenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen und weitere Kriterien im Zusammenhang mit der Biologie der Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., juris Rn. 75 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15

    Untersagung eines Eisenbahnbetriebs aus Gründen des Naturschutzes - Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Auf die Beschwerde der Klägerin stellte der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2016 (Az. 5 S 1984/15) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin mit der Begründung wieder her, dass das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde sachlich nicht zuständig sei, da der untersagte Winterbetrieb vom Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1978 erfasst sei.

    Für eine ausdrückliche Regelung, so eine zeitliche Einschränkung des Betriebs beabsichtigt gewesen wäre, hätte Anlass bestanden, da eine planfestgestellte Eisenbahnstrecke typischerweise einen ihrer Kapazität entsprechenden Betrieb ermöglicht und die planfestgestellte Eisenbahnstrecke vormals bereits seit dem Jahr 1890 - ersichtlich ohne jahreszeitliche Einschränkungen - in Betrieb war (vgl. zum Ganzen auch den Senatsbeschluss vom 30.6.2016 - 5 S 1984/15 -, juris Rn. 11).

    Erlangen hingegen spätere Maßnahmen, auch fortlaufende Unterhaltungsmaßnahmen, eine andere Qualität, wird die Einheitlichkeit durchbrochen und es liegt ein eigenständiges neues Projekt vor (vgl. Frenz in ders./Müggenborg, a. a. O., § 34 Rn. 44; vgl. zum Ganzen auch bereits den Senatsbeschluss vom 30.6.2015 - 5 S 1984/15 - NuR 2016, 649, juris Rn. 17).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Als Projekt in diesem Sinn sind auch fortdauernde oder fortlaufende Maßnahmen zu verstehen, wenn sie eine einheitliche Maßnahme darstellen, was sich nach der Art und den Umständen ihrer Ausführung richtet (vgl. EuGH, Urteil vom 14.1.2010 - C 226/08 - NVwZ 2010, 310, juris Rn. 51.).

    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz ändern daran nichts (vgl. EuGH, Urteil vom 14.1.2010 - C-226/08 - EuZW 2010, 222, juris Rn. 45; Frenz in ders./Müggenborg, a. a. O., § 34 Rn. 39, 41 m. w. N.).

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Die Ausführung eines Projekts, das das betreffende Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte und vor seiner Genehmigung keiner den Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie entsprechenden Prüfung unterzogen wurde, kann folglich nur dann fortgesetzt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer Verschlechterung der Lebensräume oder von Störungen von Arten, die sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten, ausgeschlossen ist (EuGH, Urteil vom 14.1.2016 - C-399/14 -, juris Rn. 37 und 43).

    Ist dies nicht der Fall, weil das Projekt keiner nachträglichen Verträglichkeitsprüfung unterzogen wurde, konzentriert sich die aus Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie abzuleitende allgemeine Schutzpflicht (zunächst) auf die Pflicht zur Durchführung dieser Prüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2016, a. a. O., juris Rn. 38; EuGH, Urteil vom 14.1.2016, a. a. O., juris Rn. 43 f.).

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Für die fachliche Beurteilung ist der Planfeststellungsbehörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.3.2018 - 9 B 25.17 - juris Rn. 12 und Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., juris Rn. 58, jeweils m. w. N.).

    Die auf fachgutachterliche Stellungnahmen gestützten Annahmen der Planfeststellungsbehörde unterliegen gerichtlicher Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.3.2018 - 9 B 25/17 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs folgt aus § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO, da auch die Klage gegen den Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau oder die Änderung von Strecken von öffentlichen Eisenbahnen eine das Planfeststellungsverfahren betreffende Klage im Sinne dieser Vorschrift darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1996 - 8 S 1511/96 - NVwZ-RR 1997, 682, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 28.4.2016 - 4 A 2.15 - NVwZ 2016, 1325, juris Rn. 14 f.).

    Die erhöhte Bestandskraft von Planfeststellungsbeschlüssen liegt vielmehr gerade darin begründet, dass Dritte einen Widerruf nur verlangen können, wenn Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG nicht als Abhilfe ausreichen (BVerwG, Urteil vom 28.4.2016 - 4 A 2/15 - NVwZ 2016, 1325, juris Rn.31).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Die Verbotswirkung des § 33 BNatSchG wird dementsprechend bereits dann aktiviert, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die in Rede stehende Veränderung oder Störung nachteilige Auswirkungen auf die im jeweiligen Gebiet verfolgten Erhaltungsziele oder Schutzzwecke hat (vgl. Gellermann in Landmann/Rohmer, a. a. O., § 33 Rn. 9 und § 34 Rn. 27 unter Verweis auf BVerwG, NuR 2007, 336, juris Rn. 41; EuGH, Urteil vom 7.9.2004 - C-127/02 - EuZW 2004, 730, juris Rn. 48 f.).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Hierfür spricht, dass Art. 12 und 16 der FFH-Richtlinie keine Ausnahme für den Vollzug bestandskräftiger Planungs- oder Zulassungsentscheidungen enthalten und allein die Rechtmäßigkeit einer Handlung nach Sinn und Zweck der FFH-Richtlinie nicht jeden insoweit unausweislichen Zugriff legitimiert (vgl. EuGH, Urteil vom 20.10.2005 - C-6/04 - NuR 2006, 494, juris Rn. 113).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
    Art. 16 der FFH-Richtlinie ermöglicht Abweichungen vom Artenschutz nur unter engen Voraussetzungen und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf jeder Eingriff, der unionsrechtlich geschützte Arten betrifft, nur mit einer Entscheidung genehmigt werden, die mit einer genauen und angemessenen Begründung versehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8.6.2006 - C-60/05 -, NuR 2007, 196, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2012 - 5 S 196/12

    Einstweilige Anordnung; vorläufiger Baustopp Stuttgart 21; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2012 - 5 S 190/12

    Stuttgart 21: Bäume im mittleren Schlosspark dürfen gefällt werden

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 5 S 2630/89

    Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit Widerrufsvorbehalt versehen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1511/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Klagen auf Widerruf

  • VG Freiburg, 26.08.2015 - 1 K 95/15

    Kein Winterbetrieb der Sauschwänzlebahn

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16

    (Beweislast bei Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Insoweit ähnelt die Situation derjenigen bei "neu eingewanderten Arten", bei denen ebenfalls ein nachträgliches Verfahren, etwa in Gestalt einer Befreiung oder des Erlasses einer Nebenbestimmung als Minus zu Rücknahme und Widerruf diskutiert wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 - juris Rn. 75).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Insoweit ähnelt die Situation derjenigen bei "neu eingewanderten Arten", bei denen ebenfalls ein nachträgliches Verfahren, etwa in Gestalt einer Befreiung oder des Erlasses einer Nebenbestimmung als Minus zu Rücknahme und Widerruf diskutiert wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 - juris Rn. 75).
  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs

    Eine generelle, auch nachträgliche Veränderungen einschließende Freistellung genehmigter Vorhaben von artenschutzrechtlichen Verboten wäre mit den zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 12, 13, 16 FFH-RL und Art. 5, 9 VS-RL unvereinbar (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 2018 âEURŒ- 5 S 2117/16 - VBlBW 2018, 507 Rn. 62; Lieber, NuR 2012, 665 ).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Insofern bietet § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG einen Weg, um nachträglichen und unabdingbaren Anforderungen des Unionsrechts Rechnung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 - VBlBW 2018, 507 ; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 82; Kahl, NVwZ 2011, 449 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Insoweit ähnelt die Situation derjenigen bei "neu eingewanderten Arten", bei denen ebenfalls ein nachträgliches Verfahren, etwa in Gestalt einer Befreiung oder des Erlasses einer Nebenbestimmung als Minus zu Rücknahme und Widerruf diskutiert wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 - juris Rn. 75).
  • VG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 K 4067/22

    Klage gegen eine baurechtliche Nutzungsaufnahmeuntersagung und Abbruchsanordnung;

    Die Gründe können hingegen dann nicht ausgetauscht werden, wenn dies zu einer Wesensveränderung der Verfügung führen würde, etwa weil wesentlich andere oder zusätzliche Ermessenserwägungen erforderlich würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989 - 9 C 28.89 -, NVwZ 1990, 673 - juris Rn. 12 und v. 31.03.2010 - 8 C 12.09 -, NVwZ-RR 2010, 636 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.06.2014 - 9 S 1273/13 -, VBlBW 2015, 63 - juris Rn. 27 und v. 04.07.2018 - 5 S 2117/16 -, VBlBW 2018, 507 - juris Rn. 46).
  • VG Karlsruhe, 24.08.2023 - 12 K 678/23

    Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten

    Diese Bestimmung gilt als "Rezeptionsnorm für EU-Recht" (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 3. EL August 2022, § 49, Rn. 136; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 - juris, Rn. 48, zur Durchsetzung von Unionssekundärrecht in Form von Richtlinien).
  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 2 B 48/23

    Eilantrag gegen die Teilrodung des Fechenheimer Waldes ist erfolglos

    Tritt mit Blick auf ausschließlich durch objektives Recht geschützte Belange nachträglich ein Schutzbedürfnis auf, besteht nämlich die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 HVwVfG als milderes Mittel gegenüber der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nachträglich Nebenbestimmungen nach § 36 HVwVfG zu erlassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 S 2117/16 -, juris Rn. 75; Kupfer in: Schoch/Schneider, a.a.O., Rn. 101).
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