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   VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11   

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VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11 (https://dejure.org/2013,38153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 (https://dejure.org/2013,38153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 2013 - 8 S 1694/11 (https://dejure.org/2013,38153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägungsmangels bei der Festsetzung einer Verkehrsfläche für eine ein Wohngebiet an einem Steilhang erschließende Stichstraße ohne Wendeanlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 9 Abs 1 S 1 Nr 11 BauGB, § 9 Abs 1 S 1 Nr 26 BauGB
    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang ohne Wendeanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Abwägung; Verkehrsfläche; Erschließungsstraße; Stichstraße; Sackgasse; Wendeanlage; Müllfahrzeug; Straßenbaulast; Anerkannte Regeln des Straßenbaus; Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - Ausgabe 2006 -; RASt 2006

  • rechtsportal.de

    Abwägungsmangels bei der Festsetzung einer Verkehrsfläche für eine ein Wohngebiet an einem Steilhang erschließende Stichstraße ohne Wendeanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Stichstraße ohne Wendeanlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1120
  • ZfBR 2014, 264
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 2778/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Erschließung durch Verkehrsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Zum Vorliegen eines Abwägungsmangels bei der Festsetzung einer Verkehrsfläche für eine ein Wohngebiet an einem Steilhang erschließende Stichstraße ohne Wendeanlage (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.2000 - 5 S 2778/98 - NVwZ-RR 2001, 13).

    Dieser in § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG niedergelegte Inhalt der Straßenbaulast ist auch bei der abwägenden Entscheidung über die Festsetzung der für die Erschließung eines (Wohn-)Baugebiets vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen allgemeiner Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 Alt. 1 BauGB) zu beachten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000 - 5 S 2778/98 - NVwZ-RR 2001, 13).

    Als solche liefern sie für Ermittlung und Bewertung der Belange des Verkehrs Anhaltspunkte, wie Erschließungsstraßen im Normalfall nach ihrem Raumbedarf und zur Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu entwerfen und zu gestalten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102, 111 ; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.04.2000, a.a.O., und vom 20.12.1979 - III 1664/79 - juris Rn. 39 ).

    Das gilt im Besonderen für die Erreichbarkeit der erschlossenen Grundstücke mit Feuerwehr-, Müll- und Versorgungsfahrzeugen (VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 24.05.2012 - 2 N 12.448 - juris Rn. 44).

    Darüber hinaus kommt eine Abweichung allerdings auch aufgrund überwiegender anderer öffentlicher oder privater Belange in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000, a.a.O.).

    Damit wird auch dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass Unfallverhütungsvorschriften (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen in Sackgassen ohne Wendeanlagen verbieten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000, a.a.O.) und dass gegebenenfalls Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein solches Rückwärtsfahren ausschließen (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.03.2005 - 20 B 04.2741 - juris Rn. 18).

    Die Empfehlungen der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - Ausgabe 2006 - entsprechen nicht zuletzt auch allgemeinen städtebaulichen Anforderungen und Erfahrungen, wonach es grundsätzlich nicht vertretbar ist, regelmäßig verkehrenden Fahrzeugen der Müllabfuhr oder vergleichbaren Ver- und Entsorgungsfahrzeugen wegen Fehlens einer Wendemöglichkeit vorzugeben, auf einer längeren Strecke zurückzusetzen oder kleinere Fahrzeuge einzusetzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000, a.a.O und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - 7 D 96/06.NE - juris Rn. 39 f., jeweils m.w.N.; siehe auch bereits Nr. 4 Absatz 4 des Erlasses des Innenministeriums zur Einführung der "Richtlinien der ARGEBAU für die Berücksichtigung des Verkehrs im Städtebau in Baden-Württemberg" vom 22.05.1969, GABl. S. 376, wonach Stichstraßen mit Wendeplätzen versehen werden sollen, die Fahrzeugen der Müllabfuhr ein Wenden ermöglichen).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Es reicht aus, dass hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen werden, die eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732; Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).

    Ihre Antragsbefugnis folgt aber aus der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB, soweit dieses der Antragstellerin ein Recht auf gerechte Abwägung eigener abwägungserheblicher Belange (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, a.a.O.) vermittelt.

    Belange eines Eigentümers, dessen Grundstück nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen ist, sind abwägungserheblich, wenn der Bebauungsplan oder seine Ausführung nachteilige Auswirkungen auf das Grundstück und seine Nutzung haben kann; solche planungsbedingten Folgen müssen, wenn sie mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar sind, ebenso wie jeder vergleichbare Konflikt innerhalb des Plangebiets im Rahmen des Abwägungsgebots bewältigt werden (BVerwG, Urteile vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 - BRS 67 Nr. 51 und vom 24.09.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Dieser Mangel ist offensichtlich, weil er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Gemeinderates über dessen Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 m.w.N.).

    Denn nach den Umständen des vorliegenden Falles besteht die konkrete Möglichkeit, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, a.a.O. m.w.N.), insbesondere durch eine Tieferlegung der Erschließungsstraße mit der Folge einer deutlich geringeren Längsneigung, durch eine um eine Wendeanlage vergrößerte Straßenverkehrsfläche und/oder durch eine Fläche als Sammelstelle für Abfallbehälter.

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Der zuständige Straßenbaulastträger ist allein auf der Grundlage einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB nicht berechtigt, Böschungen oder andere Vorrichtungen zur Herstellung des Straßenkörpers auf einem Privatgrundstück tatsächlich herzustellen und zu unterhalten, solange die hierzu erforderliche Rechtsmacht noch nicht auf ihn übergegangen ist (BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 4 CN 5.08 -BVerwGE 134, 355, Rn. 33/34).

    Folglich kann eine entsprechende Duldungspflicht eines Grundeigentümers auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB nicht festgesetzt werden und kommen andere Rechtsgrundlagen für die Festsetzung einer solchen Duldungspflicht von vorn herein nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 27.08.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Nicht erforderlich ist, dass im einzelnen Tatsachen vorgetragen werden, die konkret eine fehlerhafte Behandlung eines abwägungserheblichen eigenen Belangs des Antragstellers durch die Gemeinde als möglich erscheinen lassen (Senatsurteil vom 02.07.2013 - 8 S 1784/11 - im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 -Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 und Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3).

    Belange eines Eigentümers, dessen Grundstück nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen ist, sind abwägungserheblich, wenn der Bebauungsplan oder seine Ausführung nachteilige Auswirkungen auf das Grundstück und seine Nutzung haben kann; solche planungsbedingten Folgen müssen, wenn sie mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar sind, ebenso wie jeder vergleichbare Konflikt innerhalb des Plangebiets im Rahmen des Abwägungsgebots bewältigt werden (BVerwG, Urteile vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 - BRS 67 Nr. 51 und vom 24.09.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 6.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Sie betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung, für die das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 - BauR 2013, 1402 m.w.N.).

    Nicht erforderlich ist demzufolge nur ein Bebauungsplan ohne positive Planungskonzeption, der ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder der die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag, weil er aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht vollzugsfähig ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Allerdings ist nicht jeder private Belang abwägungserheblich, sondern nur ein solcher, der "nach Lage der Dinge" in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug hat (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).

    Die gerichtliche Kontrolle der Abwägung beschränkt sich - im Rahmen der Planerhaltungsvorschriften (§§ 214, 215 BauGB) - auf die Nachprüfung, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange erkannt und der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der ihrer objektiven Gewichtigkeit entspricht (st. Rspr., vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974 - IV C 50.72 -BVerwGE 45, 309 ).

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Die Antragstellerin hat den Abwägungsmangel schließlich auch mit ihren Rügen zur nicht ordnungsgemäßen Erschließung des Plangebiets im Antragsschriftsatz vom 08.06.2011, welcher der Antragsgegnerin am 17.06.2011 zugegangen ist (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 18.06.1982 - 4 N 6.79 - 1983, 347; Senatsbeschluss vom 24.10.1996 - 8 S 3336/95 - VBlBW 1997, 137), innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts hinreichend konkretisiert und substantiiert (vgl. dazu Senatsurteil vom 04.04.2012 - 8 S 1300/09 - VBlBW 2012, 391 m.w.N.) schriftlich gegenüber der Antragsgegnerin geltend gemacht.
  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Die Teilunwirksamkeit stellt dabei zur Gesamtunwirksamkeit eine von besonderen Umständen abhängende Ausnahme dar (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2013 - 4 BN 22.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen nur dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 8 S 3336/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Geltendmachung von Verfahrensfehlern;

  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 23.12

    Anforderungen an Antragsbefugnis wegen Eigentumsverletzung

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 96/06

    Anfechtung eines Bebauungsplans wegen dadurch eintretender Überplanung von im

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2013 - 8 S 1784/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Präklusion nach § 47 Abs 2a VwGO -

  • VG Freiburg, 20.04.2011 - 4 K 1030/09

    Verbringung eines Abfallbehälters zur Müllsammelstelle

  • VGH Bayern, 11.03.2005 - 20 B 04.2741

    Abfallrecht, rückwärtiges Einfahren eines Müllfahrzeugs in eine

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637

    Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen,

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Daher dürfte die Unwirksamkeit des Bebauungsplans auch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der örtlichen Bauvorschriften führen (a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120, juris Rn. 33, allerdings ohne Begründung).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt Ausgabe 2006), die eine sachverständige Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus enthalten und daher geeignet sind, der Gemeinde allgemeine Anhaltspunkte für ihre Entscheidung über den Bau von Erschließungsstraßen zu liefern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264; ebenso BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102, 111; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.2.2001 - 5 S 2589/99 - DÖV 2001, 653 zu den von diesen Richtlinien abgelösten Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 1985/95)), beträgt das "Grundmaß" für den Verkehrsraum einschließlich eines seitlichen Bewegungsspielraums bei einem Begegnungsverkehr PKW/PKW 4, 75 m und bei einem Begegnungsverkehr LKW/PKW 5, 55 m. Wenn es die straßenräumliche Situation (insbesondere die Straßenraumbreite) und der Raumbedarf anderer Nutzungsansprüche notwendig machen, können nach den Richtlinien eingeschränkte Bewegungsspielräume angesetzt und zum Teil auf die Sicherheitsräume verzichtet werden, woraus sich eine Reduzierung des Grundmaßes auf 4, 10 m bzw. 5,0 m ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Dabei geht der Senat entsprechend den RASt 2006, die als von Fachleuten erstellte Vorschriften sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG konkretisieren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120), davon aus, dass auch Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten als Wendeflächen mitbenutzt werden können (Nr. 6.1.2.1 RASt 2006; ebenso die Rechtsprechung zum planerischen Gestaltungsraum der Gemeinden beim Verzicht auf Wendeanlagen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76; BayVGH, Beschluss vom 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05 -, juris).

    Denn eine solche Fahrweise wäre dem Lieferverkehr mit Blick auf das Straßenverkehrsrecht und Unfallverhütungsvorschriften in der Regel nicht zumutbar (vgl. dazu § 9 Abs. 5 StVO sowie § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i. V. m. § 46 der "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV Vorschrift 71 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1993, aktualisierte Fassung August 2007; s. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120 und BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 und Beschluss vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 - BauR 2013, 753 Rn. 3; Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120).

    Denn angesichts dieser Topographie handelt es sich nicht um einen geringfügigen Belang, da je nach Ausgang der Abwägungsentscheidung eine intensive Verschattung ihres Grundstücks denkbar ist (vgl. Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120).

    Die gerichtliche Kontrolle der Abwägung beschränkt sich - im Rahmen der Planerhaltungsvorschriften (§§ 214, 215 BauGB) - auf die Nachprüfung, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange erkannt und der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der ihrer objektiven Gewichtigkeit entspricht (Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

    Insoweit liefern sie in erster Linie - nur - Anhaltspunkte für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Verkehrs (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB), wie Erschließungsstraßen im Normalfall nach ihrem Raumbedarf und zur Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu entwerfen und zu gestalten sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120, juris Rn. 22 m.w.N.), nicht aber der Belange des Immissionsschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB).
  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 1535/17

    Teilregionalplan Energie Nordhessen

    Insoweit genügt die Geltendmachung des Fehlers in diesem Normenkontrolleilverfahren und im parallelen Normenkontrollverfahren gegen die Zielfestlegung (vgl. zu § 215 Abs. 1 BauGB: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 8 S 3336/95 - VBlBW 1997, 137; Urteil vom 4. November 2013 - 8 S 1694/11 -, juris; Beschluss des Senats vom 22. Oktober 1991 - 4 N 670/88 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Soweit die öffentlichen Parkplätze westlich des Gebäudes belegt sind, verbleibt immer noch eine mehr als ausreichende Fahrgassenbreite von etwa 9 m. Ferner sehen die rechtlich nicht verbindlichen "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Ausgabe 2006), die - soweit ihre Vorgaben eingehalten sind - als sachverständig entwickelter, sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Raumbedarf und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden können (vgl. VGH BW, U.v. 4.11.2013 - 8 S 1694/11 - BauR 2014, 1120 = juris Rn. 22 m.w.N.; VGH BW, B.v. 9.8.2016 - 5 S 437/16 - BauR 2016, 2073 = juris Rn. 37), in Nr. 6.1.1.2 i.V. mit Tabelle 7 für die Errichtung von schlichten zweistreifigen Erschließungsstraßen eine Fahrbahnbreite ab 4, 50 m als ausreichend an.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

    a) Der Mangel bei der Ermittlung der Lärmimmissionen ist offensichtlich, denn er beruht auf objektiv feststellbaren Umständen und ist ohne Ausforschung der Mitglieder des Gemeinderates über dessen Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 und vom 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 16; Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264).

    Denn der Gemeinderat hat sich insoweit weder mit einer Abweichung von den Empfehlungen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen - Ausgabe 2006 - auseinandergesetzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1684/11 - ZfBR 2014, 264) noch Aufstellflächen für die Müllbehälter entlang der ... vorgesehen oder im Aufstellungsverfahren diskutiert.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12

    Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der

    Die gerichtliche Kontrolle der Abwägung beschränkt sich - im Rahmen der Planerhaltungsvorschriften (§§ 214, 215 BauGB) - auf die Nachprüfung, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange erkannt und der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der ihrer objektiven Gewichtigkeit entspricht (Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264 m.w.N.).

    Die Geltendmachung gegenüber der Gemeinde kann auch dadurch erfolgen, dass dieser ein in einem gerichtlichen Verfahren - also auch im Normenkontrollverfahren selbst - übermittelt wird (Senatsbeschluss vom 24.10.1996 - 8 S 3336/95 - VBlBW 1997, 137 und Senatsurteil vom 04.11.2013 - 8 S 1694/11 - ZfBR 2014, 264, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.07.2014 - 1 KN 3/14 - juris Rn.36; Stock, in: Ernst/Zinkhan/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Stand: März 2007 § 215 Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13

    Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 7 B 1822/02 -, juris Rn. 8 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. November 2013 - 8 S 1694/11 -, juris Rn. 22 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 8 S 2791/18

    Abwägung bei Aufstellung eines Bebauungsplans; Kenntnisse der Behörde;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 15 N 19.210

    Erfolgloser Normenkontrollantrag von Grundstückseigentümern außerhalb des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 8 C 10535/19

    Überplanung eines Sondergebiets "Jugendherberge"; Bindungswirkung der Aussagen im

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 - 8 S 2322/12

    Bindungsumfang des Normenkontrollgerichts bei Ablauf der Frist aus BauGB § 215

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 - 8 S 1353/12

    Normenkontrolle: Lauf der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14

    Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots -

  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616

    Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2016 - 5 S 787/14

    Zur Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung für die Erneuerung eines

  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 9 NE 22.705

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungs- und Grünordnungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
  • VGH Bayern, 22.09.2023 - 15 N 22.1811

    Erfolgloser Normenkontrollantrag - Beseitigung von Abwasser und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - 10 D 44/14

    Verbesserung der Wohn- und Versorgungsangebot für pflegebedürftige Menschen durch

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