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   VGH Baden-Württemberg, 05.02.2010 - 1 S 2560/09   

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https://dejure.org/2010,3855
VGH Baden-Württemberg, 05.02.2010 - 1 S 2560/09 (https://dejure.org/2010,3855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2010 - 1 S 2560/09 (https://dejure.org/2010,3855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 1 S 2560/09 (https://dejure.org/2010,3855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache zusammen mit einer Beschlagnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Eigentumsübergangs einer Sache unter Berücksichtigung ihrer Einziehung sowie ihrer gleichzeitigen Beschlagnahme; Beschlagnahme eines Hundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Eigentumsübergangs einer Sache unter Berücksichtigung ihrer Einziehung sowie ihrer gleichzeitigen Beschlagnahme; Beschlagnahme eines Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Gefährlicher Hund darf beschlagnahmt und eingeschläfert werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 240
  • DVBl 2010, 527
  • DVBl 2010, 527 DÖV 2010, 488 (Ls.)
  • DÖV 2010, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06

    Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2010 - 1 S 2560/09
    Ordnet die Behörde die Einziehung einer Sache zusammen mit der Beschlagnahme an, geht das Eigentum an der Sache erst dann über, wenn die Beschlagnahmeverfügung vollzogen ist und die Behörde amtlichen Gewahrsam begründet hat (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 14.05.2007 1 S 1422/06 , VBlBW 2007, 351).

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.05.2007 - 1 S 1422/06 -, VBlBW 2007, 351; so auch Wolf/Stephan/Deger, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 6. Aufl. 2009, § 34 Rn. 10) zwar davon aus, dass es dafür der Bestandskraft der Einziehungsverfügung nicht bedarf.

  • VG Freiburg, 29.10.2009 - 1 K 1686/09

    Gnadenfrist für bissige Schäferhunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2010 - 1 S 2560/09
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2009 - 1 K 1686/09 - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17

    Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung

    Die (endgültige) Fort- bzw. Wegnahme ist der Sache nach eine Beschlagnahme, da sie auf die (dauerhafte) Begründung amtlichen Gewahrsams als Voraussetzung für eine Veräußerung zielt (vgl. für das allgemeine Polizeirecht: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.02.2010 - 1 S 2560/09 -, Rn. 3, juris).
  • VG Stuttgart, 09.11.2017 - 5 K 9742/17

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die

    Sie bewirkt einen öffentlich-rechtlichen Eigentumsübergang, der bereits mit Wirksamwerden des Verwaltungsakts (§ 43 LVwVfG) eintritt, nicht erst mit dessen Bestandskraft (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2010 - 1 S 2560/09 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 14.05.2007 - 1 S 1422/06 -, juris, Rn. 21; Stephan/Deger, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2014, § 34 Rn. 10).
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