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   VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13   

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https://dejure.org/2014,6393
VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13 (https://dejure.org/2014,6393)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2014 - 5 S 1775/13 (https://dejure.org/2014,6393)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2014 - 5 S 1775/13 (https://dejure.org/2014,6393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung bei Aufstellen von Altkleidersammelcontainern auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenflächen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Formelle Illegalität berechtigt zur Anordnung der Beendigung einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung des Aufstellens von Altkleidersammelcontainern auf Straßenflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrG § 16 Abs. 8 S. 1
    Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung bei Aufstellen von Altkleidersammelcontainern auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 507
  • DÖV 2014, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Fehlt für eine Sondernutzung die erforderliche Erlaubnis, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 - VBlBW 2006, 239; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.1996 - 23 B 2398/96 -, GewArch 1997, 214; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 8 Rn. 443).

    Denn die Straßenbaubehörde käme sonst wegen der typischerweise kurzfristigen Erledigung der Sondernutzung mit einer Anordnung zur Beendigung regelmäßig zu spät (vgl. auch Beschluss des Senats vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, a.a.O., zu mobilen Werbeträgern).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 11 B 1330/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, also eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung, dar (§ 16 Abs. 1 S. 1 StrG; vgl. dazu etwa NdsOVG, Beschluss vom 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2012 - 11 B 1330/12 -, juris).

    Dies dürfte selbst bei hohem Personal- und Zeitaufwand nicht zu realisieren sein (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2012 - 11 B 1330/12 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Fehlt für eine Sondernutzung die erforderliche Erlaubnis, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 - VBlBW 2006, 239; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.1996 - 23 B 2398/96 -, GewArch 1997, 214; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 8 Rn. 443).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 31.02.2002 (- 5 S 3057/99 -, VBlBW 2002, 297) entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, also eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung, dar (§ 16 Abs. 1 S. 1 StrG; vgl. dazu etwa NdsOVG, Beschluss vom 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2012 - 11 B 1330/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 3 S 491/12

    Umfang der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 VwGO - Zur Lösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die damit verbundene Zwangsgeldandrohung stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (vgl. zu dieser Prüfungspflicht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.02.2013 - 3 S 491/12 - VBlBW 2013, 424).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 03.3360

    Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13
    Dabei geht es entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht darum, die Untersagung mit der unzulässigen Erwägung der Arbeitserleichterung zu rechtfertigen (vgl. dazu Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E Rn. 185) und der Antragsgegnerin nur Schwierigkeiten bei der Überwachung der Aufstellung von Altkleidersammelcontainern sowie bei der Vollstreckung von Beseitigungsanordnungen zu ersparen (so wohl BayVGH, Urteil vom 15.03.2006 - 8 B 03.3360 - GewArch 2006, 350).
  • VG Stuttgart, 19.12.2018 - 8 K 1359/18

    Rückschnitt von in das Lichtraumprofil einer öffentlichen Straße hineinragenden

    Zudem ist eine straßenrechtliche Anordnung nach § 16 Abs. 8 StrG regelmäßig allein schon wegen formeller Illegalität der Sondernutzung ermessensgerecht, sofern kein offensichtlicher Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 05.10.2016 - 7 K 3953/15

    Wegfall eines öffentlichen Fußweges, wenn Pfad nur noch zu erahnen?

    Fehlt für eine Sondernutzung die erforderliche Erlaubnis, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 - Juris, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 7 K 3601/16

    Abstellen eines Fahrrads auf einer öffentlichen Straße zu Werbezwecken

    Bei einer nach alledem vorliegenden Sondernutzung der öffentlichen Straße, für die der Antragstellerin auch keine Erlaubnis erteilt wurde, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, Juris m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

    Bei einer somit vorliegenden Sondernutzung der öffentlichen Straße, für die dem Antragsteller auch keine Erlaubnis erteilt wurde, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, Juris m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 10.09.2014 - 6 K 475/14

    Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern

    etwa OVG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2014, 5 S 1775/13, NVwZ-RR 2014, 507, ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2014, 11 A 2816/12, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.03.2013, 1 D 300/13, jeweils zitiert nach juris, m.w.N.

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2014, 5 S 1775/13, NVwZ-RR 2014, 507, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.12.2012, 11 B 1330/12, AbfallR 2013, 89, und vom 21.10.1996, 23 B 2966/95, zitiert nach juris.

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 1 L 376.15

    Beseitigung rechtswidrig aufgestellter Altkleidercontainer im öffentlichen

    Auch nach dem Sinn und Zweck der straßenrechtlichen Vorschriften gehören atypische Eingriffsmaßnahmen, wie die Untersagung erst drohender unerlaubter Sondernutzungen in öffentlichen Straßen, nicht zu ihrem Regelungsprogramm (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2006, - 8 B 03.3360 - VG Leipzig, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 1 L 542/12 - a.A. VG Saarlouis, Urteil vom 10. September 2014 - 6 K 475/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 S 1775/13 - OVG Münster, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 11 B 1330/12 -, sämtl.
  • VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 749/13

    Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wertstoffboxen für

    Nach den straßenrechtlichen Regelungen reicht im Falle einer illegalen Aufstellung von Containern bereits dies allein aus, um die Beräumungsanordnung zu erlassen (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.2014 - 5 S 1775/13 -, [...] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2015 - 2 M 118/14

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzelementen

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass eine straßenrechtliche Anordnung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA regelmäßig allein schon wegen formeller Illegalität der Sondernutzung ermessensgerecht ist, wenn der Sondernutzer keinen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, NVwZ-RR 2014, 507, RdNr. 9 in juris, m.w.N.).
  • VG München, 23.11.2021 - M 2 K 20.2710

    Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs, Beseitigungs- und Duldungsanordnung,

    d) Es kann offenbleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Art. 18b Abs. 1 BayStrWG nicht nur zum Erlass einer Beseitigungsanordnung ermächtigt, sondern wegen der generalklauselartigen Ermächtigung zum Erlass der erforderlichen Anordnungen auch ermöglicht, einen Störer zur Duldung der Benutzung der Straßen im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG) zu verpflichten (bejaht bei Wiederholungsgefahr VGH BW, B.v. 5.3.2014 - 5 S 1775/13 - juris Rn. 10; wohl verneinend BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 03.3360 - juris Rn. 15, wonach "jedenfalls präventive Maßnahmen gegen erst drohende unerlaubte Sondernutzungen nicht zum straßenrechtlichen Entscheidungsprogramm" gehören; s.a. Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 466; Wiget in Zeitler, BayStrWG, 29. EL März 2019, Art. 18b Rn. 15).
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