Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2480
VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87 (https://dejure.org/1989,2480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.1989 - 1 S 2540/87 (https://dejure.org/1989,2480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 1989 - 1 S 2540/87 (https://dejure.org/1989,2480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tierkörpersammelstelle im Außenbereich; gemeindliches Einvernehmen durch Ersatzvornahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Tierkörpersammelstelle im Außenbereich; Sicherungs der Erschließung; Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens im Wege der Ersatzvornahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1989, 1048 UPR 1989, 460 (Leitsatz) NuR 1990, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Denn die Behörde darf das Vorhaben selbst dann, wenn die Versagung des Einvernehmens der Gemeinde rechtswidrig ist, immissionsschutzrechtlich nicht genehmigen, bevor das Einvernehmen erteilt oder im Wege der Rechtsaufsicht ersetzt ist (BVerwG, Urt. v. 19.11.1965, BVerwGE 22, 342; Urt. v. 7.2.1986, NVwZ 1986, 556).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Denn die Behörde darf das Vorhaben selbst dann, wenn die Versagung des Einvernehmens der Gemeinde rechtswidrig ist, immissionsschutzrechtlich nicht genehmigen, bevor das Einvernehmen erteilt oder im Wege der Rechtsaufsicht ersetzt ist (BVerwG, Urt. v. 19.11.1965, BVerwGE 22, 342; Urt. v. 7.2.1986, NVwZ 1986, 556).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Der Senat geht mit der Klägerin davon aus, daß der zur Der Mühle führende Weg, der schon in einem Lageplan der Gemarkung D aus dem Jahre 1875 eingezeichnet ist, dem öffentlichen Verkehr gewidmet war, weil die in der Rechtsprechung (z.B. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.7.1961, ESVGH 12, 32/33) entwickelten Voraussetzungen -- erkennbare Wegeanlage, Widmung für den Gemeingebrauch, tatsächliche Verwirklichung dieser Widmung und rechtliche Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband -- erfüllt waren.
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.5.1969, BVerwGE 34, 1; Urt. v. 14.3.1975, BVerwGE 48, 109; Urt. v. 7.5.1977, DVBl. 1977, 196; Urt. v. 9.6.1976, DVBl. 1977, 198; Beschl. v. 27.6.1983, NVwZ 1984, 169), der auch der Senat folgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Wiewohl die Ersatzvornahme im Sinne des § 123 GemO mit Blick auf die betroffene Gemeinde nicht als Vollstreckungsmaßnahme, sondern als Fall der gesetzlichen Vertretung verstanden wird (Kunze/Bronner/Katz, GemO, 3. Aufl., Stand: Mai 1978, § 123 Anm. 5; Seeger, GemO, Stand: Juni 1986, § 123 Anm. 2), gilt in bezug auf die ihr zugrunde liegende Anordnung der für das Vollstreckungsverfahren anerkannte Grundsatz (s. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984, DÖV 1984, 887; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1973, ESVGH 24, 105/108; Urt. v. 20.3.1986, ESVGH 36, 217; jew. m.w.N.), daß Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung nach Eintritt von deren Bestandskraft prinzipiell ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 75.75

    Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Eine wegen nachteiliger Wirkungen auf die Umgebung bevorzugte Zulassung im Außenbereich käme nicht in Betracht, wenn die nachteiligen Wirkungen des Betriebs das Unvermeidbare überschritten (BVerwG, Urt. v. 2.12.1977, BVerwGE 55, 118).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ergeben sich die Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für eine bauliche oder gewerbliche Nutzung daraus, welchen Zu- und Abgangsverkehr das Vorhaben auslöst (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986, NJW 1986, 2775).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Die so verstandene Erschließung ist gesichert, wenn damit gerechnet werden kann, daß sie bis zur Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt ist und auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG, Urt. v. 30.8.1985, NVwZ 1986, 38).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.5.1969, BVerwGE 34, 1; Urt. v. 14.3.1975, BVerwGE 48, 109; Urt. v. 7.5.1977, DVBl. 1977, 196; Urt. v. 9.6.1976, DVBl. 1977, 198; Beschl. v. 27.6.1983, NVwZ 1984, 169), der auch der Senat folgt.
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87
    Wiewohl die Ersatzvornahme im Sinne des § 123 GemO mit Blick auf die betroffene Gemeinde nicht als Vollstreckungsmaßnahme, sondern als Fall der gesetzlichen Vertretung verstanden wird (Kunze/Bronner/Katz, GemO, 3. Aufl., Stand: Mai 1978, § 123 Anm. 5; Seeger, GemO, Stand: Juni 1986, § 123 Anm. 2), gilt in bezug auf die ihr zugrunde liegende Anordnung der für das Vollstreckungsverfahren anerkannte Grundsatz (s. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984, DÖV 1984, 887; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1973, ESVGH 24, 105/108; Urt. v. 20.3.1986, ESVGH 36, 217; jew. m.w.N.), daß Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung nach Eintritt von deren Bestandskraft prinzipiell ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1973 - VIII 534/73
  • VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06

    Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich

    Wenn die Erfüllung der Pflicht, vermeidbare nachteilige Wirkungen für die Umgebung auszuschließen, im Normalbetrieb zur Folge hat, dass solche Wirkungen nicht auftreten werden, entfällt damit nicht zugleich die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Hinblick auf nachteilige Wirkungen im Störungsfall oder wegen ungünstiger externer Einflüsse (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.1989 - 1 S 2540/87 - Juris -).

    Die Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte, insbesondere der Einsatz dieses Instruments als Hebel zur Abwehr einer grundsätzlich zulässigen Bebauung, ist sachfremd und damit rechtswidrig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.1989 - 1 S 2540/87 - Juris -).

  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98

    Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 10 S 966/94

    Planungshoheit der Gemeinde: kein Eingriff durch Verlängerung einer Genehmigung

    Die Klagen der Antragstellerin gegen beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig abgewiesen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.1991 - 10 S 2002/90 - BVerwG, Beschl. v. 31.5.1991 - 7 B 60.91 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.4.1989 - 1 S 2540/87 -, NuR 1990, 122; BVerwG, Beschl. v. 1.8.1989 - 4 B 120.89 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht