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   VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10   

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VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; nachbarliches Abwehrrecht; Gebietserhaltungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes als Nebenanlage in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet; Abwehrrecht eines Nachbarn in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs bei Lagerung eines 8,9 m langen, 2,7 m breiten und einschließlich Kiel 3,0 m hohen Segelbootes ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes als Nebenanlage in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet; Abwehrrecht eines Nachbarn in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs bei Lagerung eines 8,9 m langen, 2,7 m breiten und 3,0 m hohen Segelbootes auf einem nicht am ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Boote gehören nicht ins Wohngebiet!

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Sportbootrecht - Privater Bootslagerplatz auf einem Privatgrundstück im Wohngebiet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Segeljacht darf nicht im Wohngebiet stehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Segeljacht darf nicht im Wohngebiet stehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein privater Bootslagerplatz im Wohngebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 810
  • VBlBW 2011, 395
  • DVBl 2011, 1182
  • DÖV 2011, 618
  • BauR 2011, 1373
  • BauR 2011, 1373 DÖV 2011, 618 (Leitsatz) DVBl 2011, 1182 (Leitsatz) NVwZ-RR 2011, 810 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle als Anlage für sportliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Ein privater Bootslagerplatz ist danach jedoch in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich seiner Art nach unzulässig, da er dem primären Wohnzweck der in einem solchen Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung nicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.) Denn ein solcher Lagerplatz "dient" nicht dem Wohnen, und zwar auch nicht in dem Sinne, sich seinen Neigungen i.S. einer ideellen Freizeitgestaltung entsprechend a u f seinem Wohngrundstück zu beschäftigen (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rn. 2.1).

    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten; hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Schließlich fällt eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses bestimmt und beschränkt ist, ohnehin nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351).

    Steht dem Kläger sonach grundsätzlich ein nachbarliches Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruches gegen die Zulassung eines Bootslagerplatzes in einem (reinen oder allgemeinen) Wohngebiet zu, wäre dieser allenfalls dann noch zu verneinen, wenn ein Bootslagerplatz wegen seiner Eigenart für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne jede Bedeutung wäre (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Beschl. v. 03.08.2005 - 4 B 47.05 -, ZfBR 2005, 806).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342; BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499; Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).

    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

  • OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95

    Brennholzstapel; Wohngebäude; Beheizung; Nebenanlage; Abstandsfläche; Öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 7 B 479/10

    Voraussetzungen für die Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Herleitung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Den Anspruch auf Aufhebung der den Beigeladenen für einen temporären Bootslagerplatz erteilten Baugenehmigung hat der Kläger auch nicht deshalb verwirkt (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 22.06.2010 - 7 B 479/10 - Urt. v. 04.09.2008 - 7 A 2358/07 - Urt. v. 02.03.1999 - 10 A 2342/97 -, BauR 2000, 381; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1988 - 4 B 50.88 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77; Urt. v. 16.05.2001 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102; Beschl. v. 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 164), weil er den zunächst ohne Genehmigung angelegten Lagerplatz drei bis vier Jahre hingenommen hat.

    Zwar haben die Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung nunmehr erstmals geltend gemacht, bereits dessen Rechtsvorgängerin habe der von ihnen 1988 aufgenommenen Nutzung des Lagerplatzes zugestimmt, doch führte dies, träfe solches zu, allenfalls dazu, dass der Kläger - ebenso wie für den Fall, dass er auf seinem Grundstück weiterhin die Lagerung der Katamarane seines Sohnes über die Wintermonate dulden sollte (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 30.10.2009 - 7 A 2658/07 -, BauR 2010, 436; Beschl. v. 22.06.2010, a.a.O.) - gegen die bereits von seiner Rechtsvorgängerin geduldete Nutzung als solche nicht mehr vorgehen könnte, nicht jedoch dazu, dass es ihm deshalb auch verwehrt wäre, gegen die nachträgliche baurechtliche Genehmigung dieser unzulässigen Nutzung vorzugehen und dessen Aufhebung zu verlangen.

  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Den Anspruch auf Aufhebung der den Beigeladenen für einen temporären Bootslagerplatz erteilten Baugenehmigung hat der Kläger auch nicht deshalb verwirkt (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 22.06.2010 - 7 B 479/10 - Urt. v. 04.09.2008 - 7 A 2358/07 - Urt. v. 02.03.1999 - 10 A 2342/97 -, BauR 2000, 381; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1988 - 4 B 50.88 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77; Urt. v. 16.05.2001 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102; Beschl. v. 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 164), weil er den zunächst ohne Genehmigung angelegten Lagerplatz drei bis vier Jahre hingenommen hat.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten; hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342; BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499; Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Schließlich fällt eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses bestimmt und beschränkt ist, ohnehin nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Lagerplätze können als Teil eines Gewerbebetriebs vielmehr auch in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein, sofern der Gewerbebetrieb selbst in dem betreffenden Gebiet zugelassen ist und der Lagerplatz mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.11.2001 - 4 C 18.00 -, Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 8; Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Den Anspruch auf Aufhebung der den Beigeladenen für einen temporären Bootslagerplatz erteilten Baugenehmigung hat der Kläger auch nicht deshalb verwirkt (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 22.06.2010 - 7 B 479/10 - Urt. v. 04.09.2008 - 7 A 2358/07 - Urt. v. 02.03.1999 - 10 A 2342/97 -, BauR 2000, 381; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1988 - 4 B 50.88 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77; Urt. v. 16.05.2001 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102; Beschl. v. 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 164), weil er den zunächst ohne Genehmigung angelegten Lagerplatz drei bis vier Jahre hingenommen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

  • OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

  • BVerwG, 03.08.2005 - 4 B 47.05

    Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts in Gestalt eines

  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

  • VGH Bayern, 02.01.2008 - 1 BV 04.2737

    "Wohnartige" freiberufliche Nutzung im Gewerbegebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 7 A 2358/07

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für ein Stallgebäude; Errichtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 2343/97

    Verwirkung von Nachbarrechten)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2658/07

    Voraussetzungen des nachbarschutzrechtlichen Abwehranspruchs gegen die genehmigte

  • OVG Saarland, 01.03.1990 - 2 R 8/89

    Zulässigkeit; Reitpferdestall; Mischgebiet; Rücksichtnahmegebot; Nachbar;

  • BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10

    Zur Befreiung von Festsetzungen bei Anspruch eines Dritten auf Gebietserhaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

  • VG München, 09.12.2004 - M 11 K 03.2720
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gartenbaubetriebs, Unvereinbarkeit mit einem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220

    Entgegenstehen von Belangen bei (teil-)privilegierten Vorhaben

  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Allerdings ist es zu berücksichtigen, wenn sich die Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Bauherrn verändert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 - VBlBW 2011, 395 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Insofern wäre die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen (auch derjenigen der Klägerin) mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, VBlBW 2011, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2014 - 5 S 2616/13

    Reines Wohngebiet; SB-Verkaufsstand als Laden iSd BauNVO

    Eine andere Beurteilung wäre auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die beiden Stellplätze, die nach der Baugenehmigung auch hintereinander angelegt werden können, ungeeignet wären oder nicht ausreichten, sodass Pkw-Kunden letztlich doch in der nur 5, 30 m breiten R.-Straße (vgl. Senatsurt. v. 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, UA S. 13) parken müssten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Bechl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11166/12

    Keine Erweiterung der Eisdiele in Kruft

    In dem bereits seitens der Klägerin zitierten "Bootsfall" des OVG Mannheim (Urteil vom 05.04.2001, 5 S 194/10) werde dies deutlich, in dem die Frage geprüft werde, ob es sich um eine Nebenanlage handele.
  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11

    Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Holz sowie

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, zit. nach juris.
  • VG Köln, 26.10.2012 - 23 K 3937/11

    Tanzschule

    Nach diesen Maßstäben sind in der Rechtsprechung als gebietsunverträglich in einem allgemeinen Wohngebiet beispielsweise angesehen worden: ein Dialysezentrum mit 33 Behandlungsplätzen, BVerwG, Beschlüsse vom 28.2.2008 - 4 B 60.07 u.a. -, ein Dialysezentrum, für das werktäglich ein An- und Abfahrtsverkehr mit 96 oder 82 Fahrzeugbewegungen, weitere LKW-Fahrbewegungen und zusätzlich 11 Stellplätze genehmigt sind, OVG Thüringen, Beschluss vom 4.7.2012 - 1 ZKO 871/11 -, ein Zustellstützpunkt der Deutschen Post AG, BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 C 1.02 -, ein Landesspracheninstitut mit 400 Seminarplätzen und Cafeteria, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.12.2010 - 5 L 1112/10 -, ein gewerblicher Bootsverleih mit Betriebszeiten täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr, VG Koblenz, Urteil vom 29.3.2012 - 7 K 644/11.KO -, und ein privater Bootslagerplatz (als Nebenanlage) für ein 8, 9 m langes Boot, VGH BW, Urteil vom 5.4.2011 - 5 S 194/10 -.
  • VG Saarlouis, 26.10.2011 - 5 K 899/10

    Erteilung einer Genehmigung (Nutzungsänderung); Gewerbl. Pkw-Abstellplatz in

    hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, juris.
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