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   VGH Baden-Württemberg, 05.07.1985 - 1 S 390/85   

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https://dejure.org/1985,2243
VGH Baden-Württemberg, 05.07.1985 - 1 S 390/85 (https://dejure.org/1985,2243)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.1985 - 1 S 390/85 (https://dejure.org/1985,2243)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 1 S 390/85 (https://dejure.org/1985,2243)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 271
  • NVwZ 1985, 926 (Ls.)
  • DVBl 1985, 969
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14

    Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von

    Der Gebührensatz nach § 7 Abs. 2 LVwVGKO ist ein "fester Satz" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.07.1985 - 1 S 390/85 -, VBlBW 1985, 385; Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10

    § 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig

    Fehlt es an einer tragfähigen Ermächtigungsgrundlage oder ist diese nicht in der Rechtsverordnung zitiert, hat dies die Nichtigkeit zur Folge (einhellige Meinung, vgl. Feuchte, Verfassung des Landes Bad.-Württ., 1987, Art. 61 Rn. 10 m.w.N.; ausführlich zum Verstoß gegen das Zitiergebot: VGH Bad.-Württ., B. v. 05.07.1985 - 1 S 390/85 - VBlBW 1985, 385).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 12 LB 1872/01

    Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren für die Überprüfung von

    Die genannte Norm wäre von der Ermächtigung, "feste Sätze" vorzusehen, aber auch dann nicht gedeckt, wenn man den Begriff des "festen Satzes" in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 47 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1989 - BVerwG 8 C 11.87 -, NVwZ-RR 1990, 275 (277)) und die Rechtsprechung zu einigen Gebührengesetzen der Länder (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.7.1985 - 1 S 390/85 -, DVBl. 1985, 969; VG Gera, Urt. v. 12.3.1998 - 4 K 1451/96 GE -, KStZ 1999, 158 f.) dahingehend verstünde, dass ein fester Gebührensatz lediglich derart konkretisiert sein muss, dass er nicht durch die gebührenfestsetzende Stelle unter Berücksichtigung von Ermessensgesichtspunkten bestimmt werden darf.
  • BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 115.86

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch den im Berufungsurteil (S. 11) angeführten Beschluß vom 5. Juli 1985 (ESVGH 35, 271 = VBlBW 1985, 385 = DVBl. 1985, 969) die §§ 7 bis 9 der Verordnung über die Erhebung von Kosten der Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg vom 2. Juli 1974 in der Fassung der Verordnung vom 29. November 1982 (ba.-wü. GBl. S. 518) - LVwVGKO 82 - für nichtig erklärt, weil die genannte Verordnung insoweit dem Zitiergebot des Art. 61 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg nicht genügte; er hat ferner § 9 LVwVGKO 82 insofern für rechtswidrig gehalten, als diese Vorschrift auch die in § 7 Abs. 1 Satz 2 LVwVGKO 82 genannten Personen - welche die ihnen durch den vollziehbaren Verwaltungsakt auferlegten Pflichten erfüllen, nachdem die Bediensteten sich zur Anwendung unmittelbaren Zwangs an Ort und Stelle begeben haben - als "beteiligte Pflichtige" in die Verteilungsregelung einbezogen hat.
  • VG Köln, 02.03.2007 - 25 K 2645/05

    Bestehen einer ausreichenden Ermächtigung für die Erhebung von Gebühren nach

    Anderer Ansicht: VG Gera, Urteil vom 12.03.1998 - 4 K 1451/96 GE - juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 05.07.1985 - 1 S 390/85 - DVBl 1985, 969 - Vorliegend ließe sich die Gebühr auch nicht durch die Kombination objektiv ermittelbarer bzw. berechenbarer Kriterien ermitteln.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1987 - 9 S 2304/86

    Behördlicher "Hinweis" als feststellender Verwaltungsakt;

    Dem Zitiergebot des Art. 61 Abs. 1 Satz 3 Landesverfassung ist durch die ausdrückliche Nennung des § 25 des Privatschulgesetzes 1968 im Vorspruch Rechnung getragen (zum Zitiergebot allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 05.07.1985 1 S 390/85 VBlBW 1985, 385).
  • VG Dessau, 10.03.2005 - 4 B 40/05

    Zur gesetzlichen Verpflichtung der Stadt Radegast, eine Anpassung der

    Insoweit ist von einer Teilbarkeit der Rechtsverordnung auszugehen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5. Juli 1985 - 1 S 390/85 -, DVBI. 1985, 969, 971).
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