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   VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28473
VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16 (https://dejure.org/2016,28473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 (https://dejure.org/2016,28473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 2016 - 11 S 1512/16 (https://dejure.org/2016,28473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen unter dem Gesichtspunkt der Anspruchsnormenkonkurrenz; Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich der gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden und hinsichtlich der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 25a, AufenthG § 25b, AufenthG § 60a Abs. 2b, AsylG § 30 Abs. 3 Nr. 4
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Anspruchskonkurrenz, Streitgegenstände, Anspruchsgrundlagen, Integration

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 25a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 25b AufenthG 2004
    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche; Streitgegenstände; Anspruchsnormenkonkurrenz; Trennungsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsnormenkonkurrenz; gut integrierte Jugendliche; Asylantrag; Bescheidung; Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen unter dem Gesichtspunkt der Anspruchsnormenkonkurrenz; Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich der gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden und hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2017, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Es ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bestenfalls dort, wo der Behörde ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum verbleibt, Raum für einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Erlass eines Bescheides sein kann (BVerwG, Beschluss vom 28.04.1997 - 6 B 6.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 380 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Kammerbeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317; vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Es liegt allerdings dann eine Anspruchsnormenkonkurrenz vor, wenn mit den Anspruchsgrundlagen ein inhaltlich einheitlicher Anspruch mit unterschiedlichen Voraussetzungen für unterschiedliche Lebenssituationen geregelt wird (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172 Rn. 11) und dieser auf identische Rechtsfolgen führt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15

    Antragserfordernis für Erteilung eines Aufenthaltsrechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen auf sämtliche Anspruchsgrundlagen bezogen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 -11 S 1998/15 -, InfAuslR 2016, 94).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Kammerbeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317; vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -, juris, jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Denn in der Kommentarliteratur wird vertreten, dass eine gleichzeitige Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse in Betracht kommt (Zühlcke, HTK-AuslR § 25a AufenthG / zu Abs. 2, Rn. 26 Stand: 31.03.2016), auch in der Rechtsprechung wird teilweise - stillschweigend - davon ausgegangen, dass eine zeitgleiche Verpflichtung möglich sein muss (Nds.OVG, Urteil vom 19.03.2012 - 8 LB 5/11 - EzAR-NF 33 Nr. 38, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG (K), Beschlüsse vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG (K), Beschlüsse vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    5 (1) Nach dem in den §§ 7 f. AufenthG verankerten Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecken ist der Ausländer darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1C 43.06 -, BVerwGE 129, 226).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Kammerbeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317; vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    In den Fällen, in denen die Familienangehörigen nicht nach § 25a Abs. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) Aufenthaltserlaubnisse erhalten können, kann ihnen nicht mit Blick auf Art. 6 GG und 8 EMRK zum Zwecke des Zusammenlebens mit gut integrierten Jugendlichen ein Titel nach § 25 Abs. 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) erteilt werden; ihnen steht nur der spezielle Duldungsanspruch aus § 60a Abs. 2b AufenthG (juris: AufenthG 2004) zu (vgl. VGH BW, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris, RdNr. 13).(Rn.58).

    Der Kläger zu 1 hat bislang weder den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses noch andere überdurchschnittliche Integrationsleistungen nachgewiesen (vgl. zum Nachweiserfordernis: VGH BW, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris, RdNr. 12).

    Daraus folgt, dass in den Fällen, in denen die Familienangehörigen nicht nach § 25a Abs. 2 AufenthG ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten können, ihnen nicht mit Blick auf Art. 6 GG und 8 EMRK zum Zwecke des Zusammenlebens mit gut integrierten Jugendlichen ein Titel nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden kann, sondern ihnen nur der spezielle Duldungsanspruch aus § 60a Abs. 2b AufenthG zusteht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris, RdNr. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bezieht sich ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen regelmäßig auf sämtliche in diesem Abschnitt aufgeführten Anspruchsgrundlagen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 45, sowie Beschlüsse vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris Rn. 5, und vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 19641/17

    Notwendigkeit der Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung der

    Die Klage der Kläger war entsprechend ihrer Begehren, ihnen als Familienangehörigen ihres gut integrierten Sohnes einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, sachdienlich dahingehend auszulegen, dass sie beantragen, die Beklagte unter Aufhebung der Bescheide vom 10.04.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.11.2017 zu verpflichten, ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 AufenthG zu erteilen, hilfsweise, ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erteilen, weiter hilfsweise, ihnen eine AufenthG nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu erteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 - juris).

    61 Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Liegen die Voraussetzungen des § 25a Abs. 2 und 3 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Eltern minderjähriger von § 25a Abs. 1 AufenthG begünstigter Kinder nicht vor, ist mit Rücksicht auf die weitere Sonderregelung des § 60a Abs. 2b AufenthG kein Raum für die Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 - juris, VG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2014 - 11 A 5010/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Zu berücksichtigen ist, dass auf Erteilung humanitärer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a, 25b und 25 Abs. 5 AufenthG gerichtete Begehren auf drei (verschiedene) Streitgegenstände führen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. September 2016 - 11 S 1512/16 -, Rn. 4 - 6, juris).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit;

    Nach dem in § 7 AufenthG verankerten Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 näher beschriebenen Aufenthaltszwecken ist ein Ausländer regelmäßig darauf zu verweisen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen Aufenthaltszwecke geschaffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43/06 - BVerwGE 129, 226; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 - InfAuslR 2016, 417; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.05.2015 - OVG 11 S 29.15 - juris - und Beschl. v. 28.10.2015 - OVG 11 S 37.15 - juris -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - 18 A 1945/21

    Ableitung eines Aufenthaltsrecht für die Eltern aus Aufenthaltserlaubnis des

    vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 -, juris, Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. September 2016 - 11 S 1512/16 -, juris, Rn. 13; VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 19641/17 -, juris, Rn. 61; VG Lüneburg, Urteil vom 12. August 2011- 3 A 45/10 -, BeckRS 2011, 56022; Berlit, in: Berlit, GK-AufenthG, Lfg.
  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Dabei kann dahinstehen, ob die für eine Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommenden Tatbestände einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes zueinander in Anspruchskonkurrenz stehen oder ob insoweit in einem Hauptsacheverfahren unterschiedliche Streitgegenstände betroffen sind (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 5.9.2016, 11 S 1512/16, juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2021 - 11 S 74/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; minderjähriges lediges Kind; familiäre

    Dagegen kommt die Ableitung eines Aufenthaltsrechts eines Kindes von seinen Geschwistern nach dieser Vorschrift nicht in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 13.03.2017 - 3 A 200/16

    Asylrecht - Verletzung des Art. 3 EMRK aufgrund der humanitären Bedingungen

    Dem genügt das Gesetz jedoch mit § 114 Satz 1 ZPO, indem es die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.07.2016 - 1 So 42/16 -, juris Rn. 10 "gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs"), mithin der Prozessausgang offen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschl. v. 04.02.2016 - 10 C 15.2641 -, juris Rn. 20).
  • VG Köln, 08.06.2021 - 12 K 866/21
  • OVG Sachsen, 11.07.2022 - 3 D 19/21

    Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; Titelerteilungssperre; erforderliches

  • VG Stuttgart, 18.05.2022 - 9 K 2130/20
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