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   VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00   

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https://dejure.org/2001,5396
VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00 (https://dejure.org/2001,5396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2001 - 8 S 2583/00 (https://dejure.org/2001,5396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 8 S 2583/00 (https://dejure.org/2001,5396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung des Zustandsstörers für Maßnahmen ab Eigentumserwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Zustandsstörers bei Erwerb eines Grundstücks; Nicht abgeschlossene Sanierung; Zustand des Grundstücks als Gefahr für das Grundwasser; Zeitpunkt der Vornahme der Kosten verursachenden Maßnahmen; Tätigwerden der Polizei an Stelle des Störers; Ersatzpflicht als ...

  • Judicialis

    PolG § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolG § 8 Abs. 2
    Unmittelbare Ausführung; Zustandsstörer; Rechtsnachfolge; Haftungsumfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00
    Diese Pflicht besteht folglich nur, wenn und soweit der Betreffende bereits in dem Zeitpunkt Störer war, in dem die Maßnahmen durchgeführt wurden, für deren Kosten er aufkommen soll (ebenso offenbar OVG Hamburg, Urt. v. 17.5.2000 - 5 Bf 31/96 - NVwZ 2001, 215, 218).
  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 250/84

    Formularmäßige Einschränkung der Haftungsbefreiung für Unfallschäden durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00
    Der BGH hat dementsprechend eine Fortführung der Firma in einem Fall bejaht, in dem ein bisher unter dem Namen "Elektro-S - A.S." geführter Betrieb nach seiner Übernahme durch eine GmbH als "Elektro-S-GmbH" firmierte, und dies damit begründet, dass sowohl der Familienname als auch die Bezeichnung des Geschäftszweigs beibehalten worden seien und den Kern der alten und neuen Firma bildeten (Urt. v. 10.10.1985 - VIII ZR 250/84 - NJW 1986, 581).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00
    Wie dem Eigentümer nach geltendem Recht die Vorteile der privaten Nutzung der Sache auch dann zufließen, wenn sie ohne sein Zutun entstehen, muss er die Lasten der Sache auch dann tragen, wenn die Gefahr nicht durch ihn verursacht worden ist (BVerfG, Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 - NJW 2000, 2573).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00
    Aus der Sicht der Öffentlichkeit kommt es nicht auf wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung, sondern darauf an, dass der Kern der alten und der neuen Firma sich gleichen (vgl. u. a. BGH, NJW 1992, 911; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 25 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01

    Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion

    Die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung des Sacheigentums korrespondiert mit der öffentlich-rechtlichen Pflicht, die sich aus der Sache ergebenden Lasten und die mit der Nutzungsmöglichkeit verbundenen Risiken zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000, BVerfGE 102, 1, 17 ff.; BVerwG, Urt. v. 4. Oktober 1985, NJW 1986, 219 = DÖV 1986, 287 = DVBl 1986, 360 = VBlBW 1986, 137; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5. Oktober 2001, NuR 2002, 364).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem

    Anlass für entsprechende Ausführungen hätte schon deshalb bestanden, weil allgemein anerkannt ist, dass - erstens - der polizeirechtliche Eigentumsbegriff (im Sinne des § 8 Abs. 2 SOG LSA) mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmt (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983 - Bf II 15/79 -, DÖV 1983, 1016; VGH BW, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 -, juris; Martell, SOG LSA, 5. Aufl. 2018, § 8 Rn. 9; Berner/Köhler/Käß, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 8 Rn. 10; Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 15) und - zweitens - maßgeblich für die Beurteilung der Eigentumsfrage nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Gefahr, sondern derjenige des behördlichen Einschreitens ist (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 1983, a. a. O., Rn. 39, m. w. N.; VGH BW, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 8 S 2583/00 -, juris; Hornmann, a. a. O.).
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