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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13 (https://dejure.org/2013,37013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2013 - 4 S 52/13 (https://dejure.org/2013,37013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 4 S 52/13 (https://dejure.org/2013,37013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beamtenversorgung; Gewährleistungserstreckung einer Versorgungsanwartschaft auf Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1
    Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 10 A 11233/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Bei der Entscheidung über eine Gewährleistungserstreckung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist der zuständigen Behörde Ermessen eingeräumt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, juris).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die ansonsten versicherungsfreien Personen aufgrund der in ihrer weiteren Beschäftigung bestehenden Versicherungspflicht einen zusätzlichen Schutz erwerben, der ihnen je nach dem weiteren Verlauf ihres Berufslebens gegebenenfalls noch von Nutzen sein kann (vgl. Boecken, in GK-SGB VI, § 5 RdNr. 110ff.; Fichte, in Hauck/Haines, Kommentar zum SGB VI, § 5 RdNr. 81; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, Juris).

  • VG Berlin, 24.02.2004 - 28 A 160.01
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Ansonsten wäre die möglichst umfassende Versicherungspflicht der abhängig Beschäftigten, wie sie in § 1 SGB VI normiert ist, nicht mehr gegeben (VG Berlin, Urteil vom 24.02.2004 - 28 A 160.01 -, Juris).

    Sodann hat der Dienstherr zu berücksichtigen, dass er mit einer Gewährleistungserstreckung die von dem Beamten aufgenommene weitere Beschäftigung entgegen ihrer eigentlichen versicherungsrechtlichen Zuordnung versicherungsfrei stellt, damit der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszahler entzieht und dem Beamten zugleich gegebenenfalls auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt im Verhältnis zu sonstigen Arbeitnehmern verschafft, die nur versicherungs- und damit beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen können (vgl. Boecken, in GK-SGB VI, § 5 RdNr. 122; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.01.2000, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 24.02.2004, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09

    Selbständige nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Beamten im Nebenberuf -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Die Versicherungspflicht dient auch der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme, also einem anerkannten überragenden Rechtsgut, das der allgemeinen Handlungsfreiheit Schranken setzen kann (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2010 - L 6 R 220/09 -, Juris).
  • BVerwG, 08.11.1988 - 2 B 158.88

    Auslegung und Anwendung des § 6 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Es ist schließlich auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber einem Antragsteller bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch einräumen wollte (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.08.1988 - 6 A 2079/86 -, NVwZ-RR 1989, 657; BVerwG, Beschluss vom 08.11.1988 - 2 B 158/88 -, Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 2; Dankelmann, in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 5 SGB VI RdNr. 70.1).
  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt - wie dies im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Fall ist -, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.06.1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118, vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 und vom 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08 -, NVwZ-RR 2010, 118; BVerwG, Urteile vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308, und vom 24.11.2011 - 2 C 57.09 -, BVerwGE 141, 210).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt - wie dies im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Fall ist -, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.06.1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118, vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 und vom 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08 -, NVwZ-RR 2010, 118; BVerwG, Urteile vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308, und vom 24.11.2011 - 2 C 57.09 -, BVerwGE 141, 210).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R

    Beitragserstattung - Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VI statuiert den Grundsatz der nur beschäftigungsbezogenen Versicherungsfreiheit, wie er vom Bundessozialgericht in seiner langjährigen Rechtsprechung zu den entsprechenden Vorgängerregelungen in § 1229 Abs. 2 RVO und § 6 Abs. 2 AVG entwickelt worden ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 14.08.2008 - B 5 R 39/07 R -, Juris).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09

    Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt - wie dies im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Fall ist -, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.06.1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118, vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256 und vom 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08 -, NVwZ-RR 2010, 118; BVerwG, Urteile vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308, und vom 24.11.2011 - 2 C 57.09 -, BVerwGE 141, 210).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG kann kein Recht abgeleitet werden, von einem Träger öffentlicher Gewalt so behandelt zu werden wie ein anderer Grundrechtsinhaber von einem anderen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.09.1984 - 1 A 4.83 -, BVerwGE 70, 127; Sachs/Osterloh, GG, Art. 3 RdNr. 81; Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 3 RdNr. 9 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend entschieden, dass der Zulässigkeit der Klage nicht die Bestandskraft der versagenden Entscheidung des BMVg vom 07.05.2001 entgegensteht, weil die Beklagte auf den Antrag des Klägers vom 13.11.2008 erneut in der Sache entschieden und damit den Weg für eine gerichtliche Überprüfung freigemacht hat (BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 7 C 3.08 -, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 51; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 35 RdNr. 97, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1988 - 6 A 2079/86
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 1382/92

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Baden-Württemberg kein

  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 5 K 384/17

    Rechtsweg bei Klagen auf Erteilung eines Gewährleistungsbescheids; Erstreckung

    Es ist schließlich auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber einem Antragsteller bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch einräumen wollte ( so BVerwG, Beschl. v. 08.11.1988 - 2 B 158.88 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013 - 4 S 52/13 -, juris, m.w.N.; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000 - 10 A 11233/99 -, juris; a.A. Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand: 05/17, § 5 Rn. 158 ).

    Sodann hat er zu berücksichtigen, dass er mit einer Gewährleistungserstreckung die von dem Beamten aufgenommene weitere Beschäftigung entgegen ihrer eigentlichen versicherungsrechtlichen Zuordnung versicherungsfrei stellt, damit der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszahler entzieht und dem Beamten zugleich gegebenenfalls auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt im Verhältnis zu sonstigen Arbeitnehmern verschafft, die nur versicherungs- und damit beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen können ( so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O., m.w.N. ).

    Soweit das LBV in seinem Widerspruchsbescheid vom 30.12.2016 ausgeführt hat, das fehlende individuelle Interesse eines hinreichend abgesicherten Beamten an dem Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich wegen der Anrechnungsvorschriften oftmals als wirtschaftlich wertlos erweisen, sei nach dem Willen des Gesetzgebers kein Grund ihn zu Lasten der Solidargemeinschaft versicherungsfrei zu stellen, der die Sozialversicherung beherrschende Grundsatz der Solidarität aller abhängig Beschäftigten schließe es aus, die Versicherungspflicht von einem individuellen Schutzbedürfnis abhängig zu machen, hat es der Sache nach eine im Rahmen der Ermessensausübung zulässige Erwägung angestellt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O. ).

    So wird er neben dem zuvor genannten Aspekt, dass mit einer Gewährleistungserstreckungsentscheidung regelmäßig in das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung eingegriffen wird, vor allem auch zu würdigen haben, inwieweit die von dem Kläger ausgeübte Beschäftigung an der Musikhochschule Freiburg gleichzeitig neben seiner Tätigkeit als beamteter Musiklehrer an einem Gymnasium im öffentlichen Interesse lag ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2013, a.a.O., juris Rn. 21 ff., und OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 27.01.2000, a.a.O., juris Rn. 5. ff. ).

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